Beschlussvorlage - B/18/0935
Grunddaten
- Betreff:
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Beauftragung der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) mit der Ausschreibung von 2 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) für den Bereich 6-1/Feuerwehr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Herr Brandenburg, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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24.06.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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06.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den SBO den Auftrag zur Ausschreibung von 2 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) für den Bereich 6-1/ Feuerwehr zu erteilen (Finanzstelle 610002160100300 – Notarzteinsatz, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro).
Die Fahrzeuge sollen im Jahr 2026 ausgeschrieben werden, eine Lieferung jedoch erst im Jahr 2028 erfolgen.
Für die Beschaffung der Fahrzeuge wurde bei der Haushaltsplanung 2026 in der mittelfristigen Finanzplanung Auszahlungsbudgets wie folgt angemeldet:
Finanzstelle 610002160100300 Notarzteinsatz/ Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro
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HH-Jahr 2026 |
HH-Jahr 2027 |
HH-Jahr 2028 |
HH-Jahr 2029 |
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474.000 |
35.000 |
575.000 |
40.000 |
Neben den Auszahlungsbudgets steht auch Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) in Höhe von 540.000 EUR, kassenwirksam in 2028, zur Verfügung.
Sachverhalt
Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist ein Rettungsmittel und wird in der Notfallrettung eingesetzt. Mit ihm wird der/die Notarzt/-ärztin getrennt vom Rettungswagen zum Einsatzort gebracht. Zudem transportiert das NEF die spezielle Ausrüstung, die der/die Notarzt/-ärztin im Bedarfsfall einsetzen kann. Es dient daher der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten/innen, die ärztlicher Hilfeleistung bedürfen.
Das NEF ist als Notarztzubringer mit dem Rettungswagen, der den Patiententransport ermöglicht, Bestandteil des Rendezvous-Systems.
In vielen Fällen ist es nach der erfolgreichen notärztlichen Versorgung nicht erforderlich, dass der/die Notarzt/-ärztin den/die Patienten/in auch beim Transport ins Krankenhaus begleitet. In diesen Fällen wird der/die Patient/in dann an den ebenfalls an der Einsatzstelle befindlichen Rettungswagen (RTW) und dessen Besatzung übergeben und das NEF-Team ist dadurch bereits wieder einsatzbereit für den nächsten Auftrag der Rettungsleitstelle. Macht der Zustand des/der Patienten/in jedoch die Anwesenheit des/der Notarztes/-ärztin auch auf dem Weg ins Krankenhaus zwingend nötig, kann diese/r jederzeit den/die Notfallpatienten/in im Rettungswagen in die Zielklinik begleiten.
Die Abschreibungszeit eines NEF beträgt laut NKF-Rahmentabelle 6-8 Jahre und wurde für die Stadt Oberhausen auf 8 Jahre festgelegt. Die zu ersetzenden Fahrzeuge haben das Abschreibungsalter bereits überschritten bzw. werden das Abschreibungsalter in Kürze erreichen und müssen aufgrund des Verschleißes in der Fahrzeugtechnik, des Auf- und Ausbaus und der medizinischen Ausrüstung ersetzt werden.
Der Beschaffungszeitraum eines NEF beträgt von der Ausschreibung bis zur Auslieferung ca. 12 Monate, ist jedoch abhängig von dem Zeitraum der Auslieferung des Fahrgestells und kann sich daher auch verzögern.
Um eine Auslieferung der Fahrzeuge sowie einen Mittelanfluss im Jahr 2028 sicherstellen zu können, ist es aus o.g. Gründen erforderlich, bereits im Jahr 2026 mit dem Vergabeverfahren zu beginnen.
Da die Beschaffungen der Stadt Oberhausen durch die SBO durchgeführt werden, ist es daher erforderlich, die SBO mit der Ausschreibung/ Vergabe der benötigten NEF zu beauftragen.
Für die Beschaffung der Fahrzeuge wurde bei der Haushaltsplanung 2026 ein Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 540.000,- Euro berücksichtigt (kassenwirksam im Jahr 2028) (Finanzstelle 610002160100300 – Notarzteinsatz, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro).
Eine Zuwendung für Ausgaben des Rettungsdienstes wird durch die Bezirksregierung nicht gewährt. Die Kosten fließen jedoch in die zukünftige Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes ein, wodurch die Aufwendungen durch eine Anpassung und Neuberechnung der Rettungsdienstgebühren zu einem späteren Zeitpunkt refinanziert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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