Beschlussvorlage - B/18/1052
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung Modellprojekt „Systemische Klassenassistenzen an Oberhausener Grundschulen des Gemeinsamen Lernens“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Tanja Helmig
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.07.2026
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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06.07.2026
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Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen erhält seit dem Schuljahr 2014/ 2015 aus dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (kurz: InklFöG) jährlich Mittel aus der in §2 festgelegten Inklusionspauschale. Die Inklusionspauschale dient der Mitfinanzierung zur Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal. In Oberhausen findet an 18 von 29 Grundschulen Gemeinsames Lernen statt.
Die Stadt Oberhausen setzt nicht-lehrendes Personal systemisch im inklusiven Lernen ein. Finanziert wird aus den Mitteln der Einsatz von Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr in den Schulen des Gemeinsamen Lernens. Unter Anleitung bzw. in Absprache und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrkraft können sie den gemeinsamen Unterricht vor Ort unterstützen (M/16/3159-01). Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt Oberhausen zum 01.04.2022, die Verwaltung mit der Einrichtung einer Stelle der „Inklusionsfachkraft“ im Umfang von 1,0 VZÄ (TVöD SuE S12) im Bereich Schule (3-3) zu beauftragen (B/17/1702-02).
Seit März 2025 hat die Stadt Oberhausen mit der Anstellung zweier kommunaler Inklusionsfachkräfte im Fachbereich Schulentwicklung (3-3-30) an einem Konzept gearbeitet, das neue Wege der schulischen Inklusion erprobt und das Modellprojekt „Systemische Klassenassistenzen an Oberhausener Grundschulen des Gemeinsamen Lernens“ entwickelt.
Das Modell der systemischen Klassenassistenzen – kurz: SysKa – ist ein Instrument zur schulischen Inklusion, in dem vorgesehen ist, Grundschulen des Gemeinsamen Lernens kontinuierliche Personalressourcen über einen Zeitraum von (zunächst) ca. 3 Jahren zur Verfügung zu stellen. Durch die Ausschreibung beauftragt die Stadt Oberhausen anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit der Durchführung der Leistung und Sicherstellung der benötigten Personalressourcen.
Auswahl der Projektschulen
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel können für das Modellvorhaben zunächst vier Oberhausener Grundschulen des Gemeinsamen Lernens berücksichtigt werden. Die Auswahl erfolgte anhand datenbasierter Analysen, Beratungen mit der Schulaufsicht sowie den Schulleitungen der betreffenden Grundschulen.
Bei der Auswahl der Projektschulen wurde zudem darauf geachtet, möglichst verschiedene Sozialräume in Oberhausen abzudecken, um so eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erreichen.
Folgende Projektschulen sollen in das Modellvorhaben eingebunden werden:
- Brüder-Grimm-Schule - vierzügig - Sozialindex 9
Lothringer Str. 20 in 46045 Oberhausen
- Concordiaschule – dreizügig - Sozialindex 9
Alleestr. 137 in 46049 Oberhausen
- Erich-Kästner-Schule – dreizügig - Sozialindex 8
Rothebuschstr. 21 in 46117 Oberhausen
- Steinbrinkschule – dreizügig - Sozialindex 7
Steinbrinkstr. 166 in 46145 Oberhausen
Einsatz und Rolle der systemischen Klassenassistenzen
Die systemische Klassenassistenz soll allen Kindern den Schulalltag erleichtern und Kindern mit erhöhten Unterstützungsbedarfen die Teilhabe am Unterricht ermöglichen. Kinder, deren Teilhabe in der Schule gefährdet ist, erhalten schnell und unbürokratisch Unterstützung durch die Klassenassistenzen vor Ort, ohne dass Eltern einen förmlichen Antrag stellen müssen. Der Rechtsanspruch auf individuelle Hilfen durch die Eingliederungshilfe bleibt davon unberührt.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können insgesamt 13 systemische Klassenassistenzen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden pro Person beschäftigt werden, so dass an jeder der beteiligten Schulen eine Assistenzkraft pro Zug der Schule eingesetzt werden kann.
Systemische Klassenassistenzen sind fester Bestandteil des multiprofessionellen Teams und unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht, ohne dabei selbst die Rolle der Lehrperson zu übernehmen. Ihr Fokus liegt vielmehr auf der Begleitung und Hilfestellung der Kinder innerhalb des Klassengefüges. Von diesem Angebot profitieren grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere jedoch jene mit besonderem Unterstützungsbedarf vor allem im methodischen sowie sozial-emotionalen Bereich. Einer möglichen Stigmatisierung einzelner Kinder wird so bewusst entgegengewirkt. Das Hilfsangebot durch die Klassenassistenz ist präventiv ausgerichtet und steht allen Kindern flexibel und situationsunabhängig zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Modellvorhaben finden sich in der beigefügten Projektbeschreibung (siehe Anlage).
Finanzierung und finanzielle Konsequenzen
Das Modellvorhaben wird zu 100% aus den oben beschriebenen Landesmitteln refinanziert. Der kommunale Haushalt wird somit nicht belastet.
Durch das Ausschreibungsverfahren mit Optionsziehungen ist sichergestellt, dass das Vorhaben nur durchgeführt wird, wenn die Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen sichergestellt ist.
Der Stadt Oberhausen wird auf Grundlage eines Bescheides des MSB NRW jährlich eine Zuwendung in Form der Inklusionspauschale zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt. Da es sich um eine schuljahresbezogene Pauschale handelt und die Höhe der Pauschale jeweils erst zum Ende des ersten Schulhalbjahres (frühestens: Dezember) bekannt gegeben wird, steht die Planung jeweils in Abhängigkeit zu der Landesförderung.
Im Auftrag 330003010911 – Bildungsbüro, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte stehen für die Haushaltsjahre 2027 ff. bislang Mittel in Höhe von gesamt 766.010,00 € und im vorgenannten Auftrag, Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land stehen Mittel in Höhe von gesamt 928.220,00 EUR zur Verfügung (Produkt 030109 „Allgemeine Schulangelegenheiten“).
Der nachstehenden Tabelle und dem beigefügten Finanzcheck sind ausschließlich die Erträge und Aufwendungen zu entnehmen, die in den Haushaltsjahren 2027 ff. für das Modellprojekt „Systemische Klassenassistenzen an Oberhausener Grundschulen des Gemeinsamen Lernens“ vorgesehen sind:
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2027 |
2028 |
2029 |
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Ertragskonto 414100 |
459.200,00 € |
574.000,00 € |
574.000,00 € |
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Aufwandskonto 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte |
459.200,00 € |
574.000,00 € |
574.000,00 € |
Die Differenz zwischen den Mitteln aus der Inklusionspauschale und den für das Modellprojekt vorgesehenen Aufwendungen wird für weitere Maßnahmen im Bereich Schule eingesetzt. Hierzu zählen insbesondere:
- Personalkosten für die Inklusionsfachkräfte
- die Finanzierung von FSJ-Plätzen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie
- sonstige Maßnahmen zur Förderung der schulischen Inklusion
Das MSB NRW hat nun unter Bezug auf das in Kraft getretene Haushaltsbegleitgesetz 2026 einen neuen Verteilerschlüssel der Inklusionspauschale ermittelt und der Stadt Oberhausen dies über den Städtetag NRW mitgeteilt. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies eine Kürzung der Mittel auf 713.387,88 €. Diese Änderung wurde bei der Erarbeitung des Modellprojekts und den benötigten Finanzmitteln bereits berücksichtigt, sodass diese keine Haushaltsverschlechterung zur Folge hat.
Laufzeit und EU-weites offenes Verfahren
Das Modellprojekt „Systemische Klassenassistenzen an Oberhausener Grundschulen des Gemeinsamen Lernens“ wird über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren ausgeschrieben. Aufgrund der Überschreitung des Oberschwellenwerts von 750.000€ für öffentliche Auftraggeber bedarf es eines EU-weiten offenen Verfahrens.
Für den Start des Modellvorhabens ist der 01.03.2027 geplant. Aufgrund der nur jährlich zur Verfügung stehenden Mittel ist die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt. Durch die Ausschreibung von zwei Optionszeiträumen kann die Stadt Oberhausen einseitig und nach Erhalt der Fördermittel die Optionen jeweils zu Beginn des Folgejahres ziehen.
- Projektstart: 01.03.2027 – 31.12.2027
- 1. Option: 01.01.2028 – 31.12.2028 (vorbeh. der zur Verfügung stehenden Mittel)
- 2. Option: 01.01.2029 – 31.12.2029 (vorbeh. der zur Verfügung stehenden Mittel)
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung über die zu vergebende Leistung zur Einführung und Erprobung systemischer Klassenassistenzen wurde von der Fachstelle Inklusion im FB 3-3-30 erstellt und sowohl mit der Schulentwicklung als auch mit der Unteren Schulaufsicht für Grundschulen und den betreffenden Schulleitungen abgestimmt.
Ausblick
Das Modellprojekt wird durch die Inklusionsfachkräfte des FB 3-3-30 eng begleitet, dokumentiert und evaluiert, so dass nach Projektabschluss über eine Fortführung/ Ausweitung des Projekts entschieden werden kann.
Ausbaufähigkeit des Modells
Ein Grundgedanke bei der Erarbeitung der Projektbeschreibung war es, das Modellvorhaben auch für den Ausbau anderer Systeme möglich zu machen - Übertrag auf weiterführende Schulformen, Steuerung in den Übergangsprozessen und die Einbindung in den Offenen Ganztag sowie eine ressortübergreifende Vernetzung mit den Bereichen 3-1/ Kinder, Jugend und Familie sowie 3-2/ Soziales im Bereich der Eingliederungshilfe.
Ein wichtiger erster Schritt zum Gelingen ist, die Komplexität auf ein System zu reduzieren und die eingebundenen Ressourcen entsprechend zu fokussieren. Mit einer positiven Entscheidung, dem Beginn und der Erprobung wird eine Übertragung auf oder Anschluss an andere Bereiche möglich sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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449,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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264,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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461,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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