Beschlussvorlage - B/18/0880
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Tim Tzscheppan
- Verantwortung:
- Herr Tsalastras, Herr Motschull, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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18.06.2026
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.07.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.07.2026
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Geplant
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Vorberatung
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07.07.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus und beauftragt Dezernat 1/Finanzen und Kultur mit der Umsetzung. Beteiligten Gremien ist einmal pro Jahr Bericht zu erstatten. Dezernat 1/Finanzen und Kultur wird beauftragt, ein elektronisches Antragsformular als Anlage zur Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus vom 13.05.2024 zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Am 13.05.2024 hat der Rat der Stadt Oberhausen die "Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus" beschlossen.
Neben inhaltlicher Positionierung wurden dort auch Vorhaben umrissen, die in Zukunft zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus gefördert werden sollen. Dazu hat der Rat der Stadt 30.000 EUR im Haushalt zur Verfügung gestellt und damit die einmalige Förderung von Energieversorgung Oberhausen, Stadtsparkasse Oberhausen und Stadt Oberhausen (je 10.000 EUR) verstetigt. Bisher wurden hieraus Projekte aus dem Bereich Schule, Jugendbegegnung, sowie kulturelle Projekte unterstützt. Um die Förderungen nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten, hat Dezernat 1/Finanzen und Kultur eine Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus erarbeitet. Mit dieser sollen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, sowie Antragstellerinnen und -stellern Hilfestellung zur Projektbeantragung gegeben werden. Mit der Richtlinie schafft die Verwaltung Verlässlichkeit und stärkt die Bekanntheit der Förderung. Die Förderrichtlinie soll als Anlage der Grundsatzerklärung auf der Homepage der Stadt Oberhausen, sowie auf der Internetpräsenz des Demokratiebüros Oberhausen verankert werden. Die inhaltliche Abwicklung erfolgt über Dezernat 1. Den entsprechenden Gremien soll jährlich ein Bericht über geförderte Projekte zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderrichtlinien beziehen sich auf Vorhaben, die durch Dritte beantragt werden. Grundsätzlich stehen die Mittel des Haushaltes auch der Stadt Oberhausen für Vorhaben gegen Antisemitismus zur Verfügung. Die Genehmigung erfolgt hier über den Oberbürgermeister oder eine von Ihm zu benennende Vertretung. Die Koordinierung erfolgt ebenfalls über Dezernat 1/Finanzen und Kultur.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,7 kB
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