Antragsvorlage - A/18/1030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, umfassend über die jetzt schon absehbaren und die möglichen Konsequenzen speziell für Oberhausen zu berichten, die das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster vom 12.06.2026 hinsichtlich des Regionalplans des RVR mit sich bringen wird bzw. mit sich bringen könnte.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster hat den für das Ruhrgebiet wichtigen Regionalplan Ruhr für komplett unwirksam erklärt. Der Plan ist das übergeordnete, flächendeckende Raumordnungsinstrument für das gesamte Ruhrgebiet. Betroffen sind beispielsweise der Bau von 140.000 Wohnungen in den nächsten 20 Jahren sowie die Ausweisung von Gewerbegebieten, in denen 195.000 Arbeitsplätze entstehen könnten. Auch Regelungen für Windenergie oder Naherholungsgebiete sind Teil des Plans. Wie jede andere Ruhrgebietskommune auch ist Oberhausen von diesem Urteil betroffen.

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