Beschlussvorlage - B/18/0883
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr:
Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in Bochum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.07.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Bezug
- B/17/4564-01 Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 58 BO: Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in Bochum
- B/17/6320 Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 58 BO: Steinhausstraße / Günnig-felder Straße in Bochum
Sachverhalt
Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss.
Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss wurden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den jeweils zuständigen Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft gefasst: In der Stadt Oberhausen wurden der Aufstellungsbeschluss im Rat der Stadt am 18.03.2024 (siehe Beschlussvorlage B/17/4564-01) und der Beteiligungsbeschluss im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 27.03.2025 (siehe Beschlussvorlage B/17/6320) gefasst.
Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 05. August bis 05. September 2024 statt. Die förmliche Beteiligung sowie die Veröffentlichung fanden vom 30. Juni bis 30. Juli 2025 statt.
Erläuterung zum Änderungsverfahren
Das Wohnraumangebot in Bochum weist in quantitativer und qualitativer Hinsicht Defizite auf. Hieraus resultiert eine Abwanderung von Bochumer Haushalten ins Umland, der u.a. durch die Schaffung attraktiver Wohnungen entgegengewirkt werden soll.
Vor diesem Hintergrund wurde u.a. der Standort Steinhausstraße / Günnigfelder Straße im Hinblick auf eine wohnbauliche Entwicklung geprüft und für geeignet befunden. Ergänzend ist die Ansiedlung einer Kita vorgesehen. Die Umsetzung der genannten Planungsziele erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde am 25. April 2023 gefasst.
Im GFNP wird der Änderungsbereich derzeit teilweise als Wohnbaufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Angestrebt wird eine überwiegende Darstellung als Wohnbaufläche. Im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke, die derzeit nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen übernommen wird, sollen die Trasse des Radschnellweges RS 1 und angrenzende Bereiche als Grünfläche dargestellt werden.
Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung nicht geändert.
Weiteres Verfahren
Mit dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Danach wird es beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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728,7 kB
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3
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1,2 MB
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4
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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574,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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