Beschlussvorlage - B/16/1238-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Abgabesatz-Satzung 2016 der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.11.2015
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Sachverhalt
Begründung
1.Grundlage
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrunde liegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.
2.Entwicklung 2016
2.1Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)
Als Leistungsentgelt wurde der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde zuzüglich Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2016 angehalten.
Für 2016 ergeben sich folgende Kostensteigerungen (gerundet):
Abfallbeseitigung0,81 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall0,81 %
Abwasserbeseitigung0,87 %
Straßenreinigung0,52 %
2.2Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG
Die Entsorgungskosten bleiben gemäß vertraglicher Vereinbarung im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Tonnenpreis beträgt weiterhin netto 159,80 EUR (brutto 190,16 EUR).
2.3Gebührenbescheide Abfallbeseitigung
Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.10.2014 in mehreren Verfahren betreffend die Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren in Oberhausen die angefochtenen Abfallgebührenbescheide 2014 wegen Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot aufgehoben. In der Begründung führt das Gericht aus, dass das von der GMVA Oberhausen erhobene Entgelt für die Entsorgung von Abfall auch nach der Umstrukturierung nicht in voller Höhe ansatzfähig sei. Die Stadt Oberhausen hat gegen dieses Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung der 16. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf und derzeit noch offener Verfahren (auch der Stadt Duisburg) beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW schlägt die Verwaltung vor, die Jahresbescheide 2016 hinsichtlich der Festsetzung von Abfallgebühren sowie etwaige diesbezügliche Änderungen im Laufe des Jahres unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen. Die Festsetzung bleibt damit offen und kann nach endgültiger Rechtssicherheit über die Höhe der anzusetzenden Entsorgungskosten korrigiert werden.
Ein Widerspruch bzw. eine Klage der Oberhausener Bürger gegen die mit Jahresbescheid 2016 festgesetzten Abfallgebühren oder entsprechender Änderungen ist damit nicht erforderlich. Nach Abschluss der verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird die Verwaltung diese Abgabesätze, sofern erforderlich, neu kalkulieren und nach Erlass einer entsprechend geänderten Abgabesatz-Satzung für das Jahr 2016 korrigierte Bescheide erstellen. Mit den neuen Bescheiden werden dann evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet.
2.4Sonderposten/Fehlbeträge
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2016 die Auflösung folgender Sonderposten:
Entnahme Stand - neu -
Abfallbeseitigung 0 EUR 1.288.572,83 EUR
Straßenreinigung 21.640 EUR 43.280,50 EUR
Hausmüllähnlicher Gewerbemüll 48.830 EUR 48.837,25 EUR
Niederschlagswasserbeseitigung 46.760 EUR 46.751,00 EUR
Schmutzwasserbeseitigung 133.350 EUR 133.341,00 EUR
2.5Abfallbeseitigung ( Produkt 110202)
2.5.1Hausmüllabfuhr
Der Gesamtaufwand steigt um 0,38 % (ohne Berücksichtigung von Über-/
Unterdeckungen aus Vorjahren).
Die Entsorgungskosten der GMVA GmbH & Co. KG bleiben im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr gemäß vertraglicher Vereinbarung unverändert. Der Tonnenpreis beträgt netto 159,80 EUR (brutto 190,16 EUR). Aufgrund der rückläufigen Entsorgungsmengen (- 1.010 t = - 1,55 %) sinken die Entsorgungskosten um 1,26 % = 159.280 EUR.
Die Entsorgung des Bioabfalls ab 2016 wurde neu vergeben. Der Tonnenpreis beträgt 87,47 EUR (netto 73,50 EUR) gegenüber 73,26 EUR bis Ende 2015 (= + 19,4 %). Die Entsorgungskosten steigen um voraussichtlich 22.780 EUR = 19,4 %.
Die Entsorgung des Sonderabfalls für 2016 wurde neu vergeben. Die Entsorgungskosten steigen um voraussichtlich 10.000 EUR = 25,0%.
Im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung sind voraussichtliche Kosten in Höhe von 60.000 EUR (+ 10.000 EUR = 20,00 % gegenüber 2015) für gebührenrelevante Gutachten, Tests etc. mit einzuplanen.
Aufgrund eines notwendigen Upgrades steigen die Software-Kosten für den „Sperrmüll auf Abruf“ um 2.440 EUR = 30,35 %.
In den Nachsorgekosten für die Deponie sind erstmalig die Kosten für die Grünflächenunterhaltung in Höhe von 29.373,96 EUR enthalten. Dies führt zu einer Steigerung bei dieser Aufwandsposition in Höhe von 247,34 %.
Aufgrund der ab 01.07.2015 kostenfreien Annahme von Grünschnitt durch die WBO wurde bei der Bedarfsberechnung des Grünabfallsackes die voraussichtliche Stückzahl von 20.000 auf 8.000 reduziert. Die anzuhaltende voraussichtliche Stückzahl des Hausmüllsackes wurde aufgrund der bisherigen Verkaufszahlen erneut gesenkt. Für 2016 wurde mit einer Menge von 1.500 Säcken (- 300) kalkuliert.
Unter Berücksichtigung der sinkenden Einwohnerzahl wird das kalkulierte Gesamtlitervolumen weiterhin abnehmen (von 2015 nach 2016 um - 2.456 Liter = - 0,03 %).
Bei der Verwertung des Altpapiers wird mit einer Steigerung des Ertrages von 980.000 EUR auf 1.000.000 EUR (+ 20.000 EUR = 2,04 %) gerechnet. Die Handlingskosten für Altpapier belaufen sich auf 100.000 EUR.
Die Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten für 2016 wurde neu vergeben. Es wird mit einem voraussichtlichen Ertragserlös für Elektro- und Elektronikaltgeräte in Höhe von 90.000 EUR gerechnet. Erstmalig fallen Handlingskosten in Höhe von voraussichtlich 65.000 EUR an. Der Ertragserlös sinkt in 2016 auf ca. 25.000 EUR gegenüber 2015 von 78.000 EUR = - 67,95 %.
Aus dem Jahresabschluss 2014 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 1.288.572,83 EUR die dem Sonderposten zugeführt wurde. Da für das Jahr 2014 noch Gerichtsverfahren anhängig sind und je nach Ausgang der Verfahren für 2014 eine Änderung der Abgabesatzsatzung 2014 auf der Grundlage von Ist-Zahlen zu fertigen ist, würde die Zuführung zum Sonderposten nachträglich entfallen. Aus diesem Grunde ist für 2016 keine Entnahme aus dem Sonderposten geplant.
Die Gebühr steigt um5,25 %.
Die Gebühr für den Hausmüllsack beträgt 4,00 EUR.
Die Gebühr für den Grünabfallsack beträgt unverändert1,50 EUR.
(s. Anlage 1).
2.5.2Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Der Aufwand steigt um 1,04 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Die Leerungshäufigkeit sinkt leicht. Es werden durchschnittlich 154 Leerungen je Arbeitstag erwartet. Zwei Leerungen pro Arbeitstag weniger gegenüber 2015.
Aufgrund der steigenden Entsorgungsmengen (+ 150 t = 4,05 %) steigen die Entsorgungskosten um 4,05 % = 28.530 EUR.
Aus den Jahresabschlüssen 2013 und 2014 ergaben sich Überdeckungen. Nach Zuführung weist der Sonderposten einen Bestand in Höhe von 97.667,25 EUR aus.
Für 2016 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 48.830 EUR geplant.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Gefäßart | Gebühr 2015 | Gebühr 2016 | ± (EUR) | ± (in v. H.) |
Container 1,1 m³ | 38,29 | 39,28 | 0,99 | 2,58% |
Umleerbehälter 2,5 m³ | 87,02 | 89,27 | 2,25 | 2,58% |
Umleerbehälter 4,5 m³ | 156,63 | 160,68 | 4,05 | 2,59% |
(s. Anlage 2)
2.6Straßenreinigung (Produkt 120501)
Die Aufwendungen sinken um - 0,31 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2012 bis 2014 angehalten. Aufgrund dieser Erhebung sinken die voraussichtlichen Entsorgungsmengen im Straßenkehricht um 900 Tonnen = 39.610 EUR. Dies führt zu einer Kostensenkung bei den Entsorgungskosten von -16,43 %.
Die anzuhaltenden Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr
um 9.461 Veranlagungsmeter (+ 0,87 %).
Aus dem Jahresabschluss 2014 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 64.920,10 EUR. Für 2016 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 21.640,00 EUR geplant.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Gebührengruppe | Gebühr 2015 (EUR) | Gebühr 2016 (EUR) | ± (EUR) | ± (in v. H.) |
Anliegerstraßen (1x wchtl.) | 3,94 | 3,88 | -0,06 | -1,52% |
Anliegerstraßen (2x wchtl.) | 3,94 | 3,88 | -0,06 | -1,52% |
innerörtliche Straßen | 3,46 | 3,41 | -0,05 | -1,45% |
überörtliche Straßen | 3,18 | 3,14 | -0,04 | -1,26% |
fußläufige Straßen u. Straßenteile | 3,91 | 3,86 | -0,05 | -1,28% |
(s. Anlage 3)
2.7Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)
Der Gesamtaufwand für die Abwasserbeseitigung steigt gegenüber 2015 um 1,13 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Die Umlagen der Verbände steigen um 720.090 EUR (+ 3,90 %). Die Umlage der Emschergenossenschaft steigt in der Prognose für 2016 insgesamt um 791.088 EUR (= + 5,27 %). Der Hauptanteil dieser Erhöhung entfällt auf Niederschlagswasser mit 550.606 EUR. Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2016 leicht rückläufig (- 2,07 %).
Die kalkulatorischen Abschreibungen sinken um 61.070 EUR (- 0,55 %), die kalkulatorischen Zinsen auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten sinken um 189.690 EUR (- 1,98 %).
Die Gebührenentwicklung wird durch die Entwicklung der Gebührenmaßstäbe Frischwasserverbrauch (Schmutzwasser) und befestigte Fläche (Niederschlagswasser) beeinflusst. Der anzuhaltende Frischwasserverbrauch ist im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2015 um 123.653 cbm (+ 1,17 %) gestiegen. Die befestigte Fläche steigt gegenüber 2015 geringfügig um 1.147 qm.
Aus dem Jahresabschluss 2013 ergab sich eine Überdeckung bei Schmutzwasser in Höhe von 266.682 EUR und für Niederschlagswasser in Höhe von 93.502 EUR. Für 2016 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten für Schmutzwasser in Höhe von 133.350 EUR und für Niederschlagswasser in Höhe von 46.760 EUR geplant.
Die Unterdeckung aus dem Jahresabschluss 2014 für Schmutzwasser in Höhe von 3.520 EUR und für Niederschlagswasser in Höhe von 9.840 EUR werden in 2016 voll ausgeglichen.
Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter sinkt auf 1.800,00 EUR (- 19,64 %), die anzuhaltenden Frischwassermengen sinken auf 2.976 cbm (- 18,26 %). Dies führt zu einer Gebührensenkung von 3,23 % gegenüber 2015.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
| 2015 | 2016 | ± | ± in v.H. |
Verbandsmitglieder |
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Schmutzwasser | 1,32 | 1,28 | -0,04 | -3,03% |
Niederschlagswasser | 0,79 | 0,78 | -0,01 | -1,27% |
Nichtverbandsmitglieder und Private |
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Schmutzwasser | 2,34 | 2,30 | -0,04 | -1,71% |
Niederschlagswasser | 1,27 | 1,30 | 0,03 | 2,36% |
Kleineinleiter | 0,62 | 0,60 | -0,02 | -3,23% |
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen | 60,39 | 60,39 | 0,00 | 0,00% |
(s. Anlage 4)
2.8Kalkulatorische Zinsen
Der kalkulatorische Zinssatz wird in analoger Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13.04.2005 (Aktz: 9 A 3120/03) mit 6,5 % vom Anschaffungswert des Kanalvermögens berücksichtigt (- 0,1 % gegenüber 2015).
2.9Kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 3 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2015 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2016 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 1,5 % prognostiziert.
2.10Druck- und Portokosten
Die Druck- und Portokosten steigen in den einzelnen Gebührenberechnungen um rd. 11 %.
3.Musterfamilie
Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2016 nach bisherigem Stand 8,91 EUR jährlich / 0,74 EUR monatlich (+ 0,93 %) mehr für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).
Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2015/2016 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.
Kurzfassung
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind gemäß KAG regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Für die Stadt Oberhausen wurde festgelegt, dass die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen sind. Sie ergeben sich aus Anlage 6.
Anlagen
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