Beschlussvorlage - B/16/1218-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Musische Bildung und Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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24.11.2015
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Sachverhalt
Begründung
Durch § 8 Absatz 3 Nummer 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen wird Entgeltschuldnerinnen/ Entgeltschuldnern, die Empfängerinnen/ Empfänger von Arbeitslosengeld I, II, Sozialgeld oder Sozialhilfe sind, sowie für Inhaberinnen/ Inhaber des „Oberhausen-Pass“ die Entgelte auf Antrag um 50 % ermäßigt.
Somit werden Entgeltschuldnerinnen/ Entgeltschuldner, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bislang nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung des Bereiches 0-6/ Musische Bildung und Kulturarbeit schlägt vor, den angesprochenen Passus so zu erweitern, dass auch Entgeltschuldnerinnen/ Entgeltschuldner berücksichtigt werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6 kB
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