Beschlussvorlage - B/18/1051
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Durchführung der Ferienangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.09.2026.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Tanja Helmig
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.07.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.07.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Neufassung der „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Ferienangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ mit Wirkung zum 01.09.2026.
Gleichzeitig tritt die bisher gültige „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Ferienangebote im Offenen Ganztag“ vom 05.02.2024 außer Kraft.
Sachverhalt
Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein wesentlicher Bestandteil der Bildungs- und Betreuungslandschaft der Stadt Oberhausen. Grundlage hierfür ist § 9 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG). An den Grundschulen der Stadt werden derzeit insgesamt 8.489 Schülerinnen und Schüler beschult. Sämtliche Grundschulen bieten ein Angebot der Offenen Ganztagsschule an. Aktuell nehmen 6.902 Kinder an der OGS teil.
Die Durchführung der OGS-Ferienangebote erfolgt auf Grundlage des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), der einschlägigen ministeriellen Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der städtischen Rahmenkonzeption für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich.
Im Kalenderjahr 2025 nahmen an den OGS-Ferienangeboten in den Oster-, Sommer- und Herbstferien insgesamt 3.180 Kinder in unterschiedlichen Ferienwochen und mit unterschiedlicher Dauer teil. Dies entspricht einem Durchschnitt von 454 Kindern pro Ferienwoche.
Von den teilnehmenden Kindern waren 330 Kinder Inhaber der MyCard (die MyCard ist die in Oberhausen etablierte Form der Leistungserbringung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes). Diese wurden i.d.R. für alle Ferienwochen angemeldet, dies entspricht einem Durchschnitt von 47 Kindern pro Ferienwoche.
Vor dem Hintergrund der kontinuierlich gestiegenen Inanspruchnahme der Betreuungsangebote sowie der praktischen Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ist eine Anpassung der derzeit gültigen Satzung aus dem Jahr 2024 erforderlich. Ziel der Neufassung ist insbesondere die rechtliche und organisatorische Weiterentwicklung der Ferienangebote, eine verbesserte Planbarkeit für Familien und Träger, sowie eine effizientere Steuerung der vorhandenen Betreuungskapazitäten.
Notwendige Änderungen zur bestehenden Satzung
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung stellen sich wie folgt dar:
- Erweiterung des Ferienangebotes in den Sommerferien von bislang drei auf künftig vier Wochen entsprechend der aktuellen Erlasslage des Landes Nordrhein-Westfalen,
- Einführung einer verbindlichen Anwesenheitspflicht in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Sicherstellung eines verlässlichen Tagesablaufs,
- Klarstellung, dass eine Nichtteilnahme trotz verbindlicher Anmeldung nicht von der Beitragspflicht entbindet,
- Anpassung des Anmeldeverfahrens; die Informationen zur Anmeldung erfolgen künftig über die jeweilige OGS,
- Schaffung einer Regelung, wonach Ferienangebote bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl abgesagt und angemeldete Schülerinnen und Schüler auf andere Standorte verteilt werden können,
- Einführung verbindlicher Fristen für Abmeldungen bzw. Stornierungen,
- ausdrückliche Regelungen zur Aufsichtspflicht während der Betreuungszeiten,
- Aufnahme eines Haftungsausschlusses für Fälle höherer Gewalt oder sonstiger nicht durch die Stadt Oberhausen zu vertretende Umstände und die
- Beteiligung von Empfängerinnen und Empfängern der MyCard an den Kosten der Ferienangebote durch die Erhebung eines reduzierten Eigenanteils, der über die MyCard abgerechnet wird.
Die beigefügte Satzung ist durch den Bereich 4-6/Recht geprüft worden.
Finanzielle Auswirkungen
Die für die Durchführung der Ferienangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS-Ferienangebote) benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 1.003.280,00 € wurden bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2026 ff. für den Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben unter den Aufträgen 330003010100 – Grundschulen und 330003010110 – Flüchtlingshilfe Ukraine - OGS, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftige in vollständiger Höhe berücksichtigt.
Die Haushaltsansätze der vorgenannten Haushaltspositionen belaufen sich auf insgesamt 20.991.140,00 €, da diese Ansätze ebenfalls die benötigten Haushaltsmittel für die Durchführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich berücksichtigen (19.987.860,00 €).
Den Aufwendungen/Auszahlungen für die OGS-Ferienangebote stehen unter dem Auftrag 330003010100 - Grundschulen -, Kostenart 432115 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte. – Ferien und Freizeit für die Haushaltsjahre 2026 ff. Erträge/Einzahlungen in Höhe von 188.710,00 € und für 2030 in Höhe von 191.540,00 € gegenüber.
Durch die hier zu beschließende Neufassung der o. g. Satzung werden ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. Mehrerträge/-einzahlungen prognostiziert (s. Finanzcheck).
Die Anpassungen aufgrund veränderter Schüler:innenzahlen werden in jeder Haushaltsmittelanmeldung vorgenommen.Die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge für die Ferienangebote dient dabei der anteiligen Refinanzierung der entstehenden Personal-, Sach-, Ausflugs- und Verpflegungskosten. Durch die Anpassung der Satzung ergeben sich nur leichte Veränderungen der bestehenden Finanzierungsstruktur:
Der bisherige Elternbeitrag bleibt bestehen. Neu aufgenommen wird eine Beteiligung bislang beitragsbefreiter Personengruppen (MyCard EmpfängerInnen) mit einem sehr reduzierten Eigenanteil. Dies trägt wesentlich zur Wertschätzung und Verbindlichkeit des Angebots bei und soll z.B. dem aktuellen Tatbestand entgegenwirken, dass Kinder aus leistungsberechtigten Familien vorsorglich für sämtliche Ferienwochen angemeldet werden, ohne die Angebote anschließend tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Dies erschwert die Planung eines qualitativ guten Ferienangebotes für die Träger und den Bereich Schule.
Die MyCard Oberhausen bietet leistungsberechtigten Familien die Möglichkeit, zahlreiche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unkompliziert und vereinfacht durch ein Online-Abrechnungsverfahren abzurechnen. Leistungsberechtigte Familien erhalten einen direkten Zugang zum Online-System der MyCard Oberhausen, wodurch auch eine regelmäßige Kontrolle der zur Verfügung stehenden Leistungen möglich ist.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) umfassen unter anderem die Kostenübernahme für gemeinschaftliches Mittagessen, Ausflüge und mehrtägige Fahrten, Lernförderung, Schulbedarf sowie Angebote im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich. Für Ferienangebote und Vereinsmitgliedschaften steht monatlich ein Betrag von 15,00 € zur Verfügung, insgesamt also 180,00 € pro Jahr. Die Familien können – wie die bisher bereits beitragspflichtigen Familien auch - eigenständig entscheiden, wie sie diese Mittel nutzen möchten.
Für Empfängerinnen und Empfänger der MyCard soll künftig ein Eigenanteil für die Teilnahme an Ferienangeboten einschließlich Mittagessen und sämtlicher Ausflüge erhoben werden. Dieser beträgt 2,00 € pro Tag für das erste Kind sowie 1,00 € pro Tag für ein Geschwisterkind. Für das erste Kind ergibt sich daraus z.B. ein Beitrag von 10,00 € pro Woche anstelle des regulären Teilnehmerbeitrags von 65,00 € pro Woche.
Für die Familien entsteht hierdurch keine zusätzliche finanzielle Belastung, da die entsprechenden Mittel bereits im Rahmen der Sozialleistungen berücksichtigt und auf der MyCard hinterlegt sind. Dem monatlichen Haushaltsbudget fehlt somit kein zusätzliches Geld. Darüber hinaus entsteht kein weiterer organisatorischer Aufwand für die Familien, da die Abrechnung verwaltungsintern erfolgt.
Auf Grundlage der Teilnehmerzahlen des Kalenderjahres 2025 hätten bei insgesamt 330 Kindern mit MyCard Mehreinnahmen in Höhe von rund 20.000,00 € erzielt werden können, sofern ein Eigenanteil von 10,00 € pro Woche erhoben worden wäre. Auf das kommende Schuljahr gerechnet würde für die Zeit vom 01.09.2026 bis zum 31.12.2026 eine Summe von 6.670,00 € und für den Zeitraum von 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 eine Summe von 11.670 € eingehen. Für das Kalenderjahr 2027 wäre somit mit Mehreinnahmen von rund 20.000 € zu rechnen.
Die Neufassung der Satzung schafft insgesamt eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für die Durchführung der Ferienangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und berücksichtigt zugleich die organisatorischen Anforderungen eines bedarfsgerechten und verlässlichen Betreuungsangebotes.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die beigefügte Neufassung der Satzung zum 01.09.2026 zu beschließen.
Damit die vorliegende Satzung für alle zugänglich und nachvollziehbar ist, wird sie zusätzlich in leichte Sprache übersetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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196,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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339,2 kB
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