Antragsvorlage - A/18/1035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Schulwegplan der Schwarze-Heide-Schule noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht und ob die Weiterführung der Tempo-30-Zone von der Kleinen Biefangstraße bis zur Mecklenburger Straße möglich ist.

Als Sofortmaßnahme wird die Verwaltung gebeten, den Verkehrsfluss zwischen Biefangstraße 16 und der Einmündung des Schwarze-Heide-Weges über mehrere Werktage, die nicht in den Schulferien liegen, zu messen und zu dokumentieren und falls nötig aus den Ergebnissen unmittelbar Maßnahmen abzuleiten.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

An der Biefangstraße sind in den vergangenen Jahren zwei Wohngebiete entstanden: am Schwarze-Heide-Weg und in Höhe der Biefangstraße 16. Die Grundschülerinnen und -schüler dieser Wohngebiete dürften vorwiegend die Schwarze-Heide-Schule besuchen und auch den dazugehörigen Spielplatz nutzen. Auch wird die Biefangstraße in diesem Bereich von vielen Schulklassen als Fußweg zur Sporthalle „Arena auf Biefang“, Biefangstraße 56, genutzt. Gerade vom Schwarze-Heide-Weg ist es notwendig, die viel befahrene und z. T. durch parkende Fahrzeuge extrem unübersichtliche Biefangstraße zu überqueren.

Zwar gibt es im Dreieck Biefangstraße – Neumühler Straße eine Querungshilfe, bei der sich jedoch die Frage stellt, ob diese die notwendige Sicherheit gewährleistet. Zum Erreichen der Fußgängerampel in Höhe der Biefangstraße 56 müsste die vielbefahrene, unübersichtliche Kreuzung mit der Markgrafenstraße überquert werden.

Eine Anpassung der Schulwege an die aktuellen Gegebenheiten erscheint zeitnah zwingend notwendig.

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