Beschlussvorlage - B/16/1207-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Finanz- und Personalausschuss beschließt, den politischen Jugendorganisationen folgende Zuschüsse zu gewähren:
Finanzmittel in Höhe von 17.900,-- EUR stehen bei Produkt 040703, Kulturbüro, Auftrag 860004070300, Kulturbüro, Sachkonto 531822 zur Verfügung.

OrganisationMandateSockelbetragBetrag nach MandatenSumme

Jungsozialisten      231.534,00  4.278,005.812,00                                                                                   

 

Junge Union     201.534,00  3.720,005.254,00                                                                                   

Sozialistische

Jugend     51.534,00    930,002.464,00                                                                                   

 

Grüne

Jugend      51.534,00  930,002.464,00                                         

 

Junge

Liberale         2      1.534,00             372,00             1.906,00

 

 

SUMME   557.670,0010.230,0017.900,00

 

Die Zahl der Gesamtmandate weicht von der tatsächlichen Mandatzahl (60) ab, da das Bündnis Oberhausener Bürger und die Bürgerliste Oberhausen keine Jugendorganisationen haben.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushaltsjahr 2015 sind bei Produkt 040703, Kulturbüro, Auftrag 86004070300, Kulturbüro, Sachkonto 531822 – Zuschüsse an übrige Bereiche, staatsbürgerliche Bildungsarbeit- insgesamt 17.900,-- EUR für staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Jugendorganisationen veranschlagt.

Die Verteilung ist unter folgenden Jugendorganisationen vorzunehmen:

a) die Jungsozialisten, Unterbezirk Oberhausen, SPD
b) Junge Union, Kreisverband Oberhausen, CDU

c) Die Jungen Liberalen, Kreisverband Oberhausen, FDP

d) Grüne Jugend Oberhausen, Die Grünen

e) Die Sozialistische Jugend Oberhausen, solid, Linksjugend

 

Die vorgeschlagene Verteilung entspricht den Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Oberhausen (Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.07.1974, 20.01.1975. 13.07.1982, 11.04.1983 und 01.10.1990). Danach steht den politischen Jugendorganisationen ein Grundbetrag in Höhe von 1.534,-- EUR zu. Die diesen Betrag übersteigenden Haushaltsmittel sind entsprechen der Anzahl der Mandate zu verteilen.

Entsprechende Anträge liegen im städtischen Kulturbüro vor.

Das Bündnis Oberhausener Bürger und die Bürgerliste verfügen über keine Jugendorganisation.

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