Berichtsvorlage - M/18/1008

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Beratungsfolge

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Bezug

 

A/17/6615 - Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN in der BV Sterkrade gemäß §2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Einrichtung einer Querungshilfe/Fußgängerampel im Bereich der Einmündung Hohestraße/Hartmannstraße

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

 

Mit Antrag A/17/6615 der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN in der BV Sterkrade wurde die Verwaltung gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe/Fußgängerampel im Bereich der Einmündung Hohestraße/Hartmannstraße zu prüfen.

 

Zur Bewertung der Verkehrssituation wurde am genannten Knotenpunkt eine Verkehrsbeobachtung durchgeführt. Die nächstgelegenen signalisierten Querungsmöglichkeiten befinden sich derzeit ca. 270 m westlich sowie ca. 450 m östlich des betrachteten Bereiches. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

 

Die Verkehrssituation an der Hartmannstraße in Höhe der Hohestraße wurde im Zeitraum vom 22.04.2026 bis 23.04.2026 (00:00-23:59 Uhr) mittels videobasierter Verkehrserhebung analysiert. Hierbei wurden sowohl die Fahrzeugverkehre als auch die Fußgängerströme erfasst und ausgewertet.

Während der beobachteten Spitzenzeiten wurde eine hohe Verkehrsbelastung von durchschnittlich ca. 1.300 Fahrzeugen pro Stunde festgestellt. Gleichzeitig wurde lediglich ein geringes Fußgängeraufkommen von durchschnittlich ca. 10 Fußgängerinnen und Fußgängern pro Stunde festgestellt.

 

Zur genaueren Untersuchung wurde der Knotenpunkt in drei Fußgängerbereiche (P1 bis P3) unterteilt und ergänzend eine KI-gestützte Analyse der Querungsbewegungen durchgeführt (siehe Abbildung 1).

Innerhalb von 24 Stunden konnten lediglich 2 Querungen zwischen P1 und P2 festgestellt werden. Im Vergleich dazu wurden zwischen P1 und P3 insgesamt 26 Querungen sowie zwischen P2 und P3 insgesamt 22 Querungen registriert. Die Ergebnisse bestätigen somit, dass an der beantragten Stelle nur ein sehr geringes Querungsbedürfnis besteht.

 

Abbildung 1: Fußgängerpolygone

 

Im Rahmen der Prüfung wurde zunächst die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ/Zebrastreifen) untersucht. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung sowie der gleichzeitig sehr geringen Fußgängerzahlen liegt der Bereich gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) außerhalb des zulässigen Einsatzbereiches.

 

Auch die Herstellung einer baulichen Querungshilfe in Form einer Mittelinsel wurde geprüft. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt derzeit lediglich ca. 6,50 m. Für die regelkonforme Anlage einer Mittelinsel ist jedoch eine Mindestbreite von ca. 2,50 m erforderlich. Dadurch würde sich die verbleibende Fahrbahnbreite auf ca. 4,00 m reduzieren, wodurch die Mindestanforderungen an einen sicheren Begegnungsverkehr nicht mehr eingehalten werden könnten. Eine Umsetzung ist daher aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich.

 

Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) wurde ebenfalls bewertet. Aufgrund des sehr geringen Querungsbedarfes der Fußgängerinnen und Fußgänger steht der technische, bauliche sowie finanzielle Aufwand für die Errichtung und Unterhaltung einer Lichtsignalanlage in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. Darüber hinaus würde eine zusätzliche Signalisierung zu vermeidbaren Eingriffen in den Verkehrsfluss führen und die Leistungsfähigkeit des Straßenzuges beeinträchtigen.


 

Darüber hinaus ergaben die Beobachtungen keine besonderen Gefahrenlagen, keine auffälligen Konfliktsituationen zwischen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr sowie keine Hinweise auf eine erhöhte Unfallhäufigkeit im betreffenden Bereich.

 

Unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regelwerke, der örtlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Fahrbahnbreiten sowie des tatsächlichen Querungsbedarfes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Querungshilfe beziehungsweise einer Fußgängerampel im Bereich der Einmündung Hohestraße/Hartmannstraße derzeit nicht erforderlich ist.

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