Berichtsvorlage - M/18/0910

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Beratungsfolge

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Bezug

Antrag der SPD-Fraktion, Drucksachen-Nr. A/18/0146 vom 27.11.2025

Antrag der SPD-Fraktion, Drucksachen-Nr. A/18/0813 vom 07.05.2026

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Sachverhalt

 Mit den Anträgen A/18/0146 und A/18/0813 bat die SPD-Fraktion in der Konstituierenden bzw. in der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade die Verwaltung, ein Konzept zur Ertüchtigung der ausgewiesenen Hundefreilaufwiese am Buchenweg zu erarbeiten.

 

Die als Hundefreilaufwiese ausgewiesene Grünfläche befindet sich im östlichen Eingangsbereich der Grünanlage Auf der Hütung / Buchenweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 395 „Buchenweg / Auf der Haardt“ und ist dort als öffentliche Grünanlage (Mähwiese) festgesetzt.

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Oberflächenwasser auf der Fläche stark zurückgehalten wird, weshalb die Hundefreilauffläche über längere Zeit stark durchnässt und daher nicht genutzt werden kann. Aus demselben Grund wird eine Unterhaltung (intensive Mahd) der Fläche erschwert.

 

Aus Sicht der SBO ist die flächige Versickerung auf der Fläche durch ungünstige Bodenverhältnisse gestört, sodass es zur regelmäßigen Dauervernässung kommt. Um die Fläche langfristig nutzbar zu machen, müssten daher Maßnahmen ergriffen werden, um die Versickerungsleistung der anstehenden Böden zu erhöhen. Solche Maßnahmen wären z.B. der Einbau von Drainagen zur Ableitung und Versickerung der Oberflächenwässer in benachbarte Flächen, der Einbau von Versickerungsanlagen (z.B. Sickerschächte) zur punktuellen Ableitung in tiefere Bodenschichten oder der Austausch bzw. die Aufbereitung der vorhandenen Böden.

 

Die vorgenannten Lösungsmöglichkeiten hätten entsprechende Kosten zur Folge, die aktuell aufgrund ihrer unbekannten Ausprägung nicht beziffert werden können (u.a. sind diese von den Ergebnissen notwendiger Bodengutachten mit Versickerungsversuchen und der Wahl der umzusetzenden Alternative abhängig).

 

In unmittelbarer Nähe zur Grünanlage Auf der Hütung / Buchenweg befindet sich der Grünzug Kiefernstraße (Geltungsbereich des Bebauungsplanes 220). Als Folge aktueller verwaltungsrechtlicher Entwicklungen und Handlungsnotwendigkeiten wird die öffentliche Fläche von den Bereichen 2-2/Umwelt und 5-1/Stadtplanung derzeit mit Unterstützung der SBO überplant. Da eine Teilfläche aktuell bereits von Hundehaltern/-innen genutzt wird, könnte die Hundefreilauffläche am Buchenweg in den Grünzug verlagert werden und im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung finden. Der Bereich 2-4/Öffentliche Ordnung hat hierzu bereits schriftlich zugestimmt. Räumlich würde die Fläche z.B. durch eine Landschaftshecke abgetrennt. Die jetzige Hundefreilaufwiese am Buchenweg könnte dann z.B. dauerhaft als Feuchtwiese entwickelt werden. 

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