Beschlussvorlage - B/18/1022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Bahnstraße.

 

Finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 35.000 EUR stehen wie folgt zu Verfügung:

 

Für den konsumtiven Teil der Baumaßnahme in Höhe von 23.000 EUR.

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

2026

560012010190

Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen

521608

Instandhaltung Querungsstellen

52.000 EUR

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 23.000 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2026.

 

Für den investiven Teil der Baumaßnahme, die Beleuchtung, in Höhe von 12.000 EUR.

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-position

Bezeichnung

2026

560012010120000

Straßen-beleuchtung

7852.00

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

4.850.000 EUR

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 12.000 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2026.

 

Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

 

Durch diverse Bürgerbeschwerden wurde die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Bahnstraße zu prüfen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu untersuchen. Insbesondere wurde angeregt zu prüfen, ob Querungshilfen oder ähnliche Einrichtungen erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund wurde eine Verkehrsbeobachtung an der Bahnstraße durchgeführt.

 

Die Verkehrssituation an der Bahnstraße in Höhe der Hausnummer 114 wurde im Zeitraum vom 04.12.2025, 13:00 Uhr, bis zum 05.12.2025, 13:00 Uhr, mittels einer Verkehrskamera untersucht, welche die Verkehrsströme auf der Bahnstraße erfasste und analysierte. Während der beobachteten Spitzenzeiten wurde eine hohe Verkehrsbelastung festgestellt. In der nachmittäglichen Spitzenstunde zwischen 15:45 Uhr und 16:45 Uhr lag die Verkehrsbelastung bei 1.379 Fahrzeugen. Gleichzeitig wurde im Untersuchungsbereich ein regelmäßiges und für den Standort relevantes Fußgängeraufkommen von durchschnittlich rund 38 Fußgängerinnen und Fußgängern pro Stunde festgestellt.

 

Die nächstgelegene Lichtsignalanlage mit Querungsmöglichkeit befindet sich etwa 205 m westlich der Hausnummer 114. In östlicher Richtung liegt der nächste Fußgängerüberweg (FGÜ, umgangssprachlich „Zebrastreifen“) in einer Entfernung von etwa 270 m. Zusätzlich befindet sich unmittelbar neben der Hausnummer 114 eine Bushaltestelle. Dadurch kommt es regelmäßig zu Querungsbewegungen von Fußgängerinnen und Fußgängern, die die Straße überqueren, um den öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen, auch wenn keine gesicherte Querungsmöglichkeit vorhanden ist.

 

Die vorhandene Bushaltestelle führt zu einer Konzentration des Fußverkehrs an dieser Stelle. Das festgestellte durchschnittliche Fußgängeraufkommen von rund 38 Personen pro Stunde bestätigt den vorhandenen Querungsbedarf. Aufgrund dieser gebündelten Querungsbewegungen sowie der gleichzeitig hohen Verkehrsbelastung ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erforderlich, um den Fahrgästen eine sichere Querung zu ermöglichen und sie vor dem fließenden Verkehr zu schützen.

 

Aufgrund der festgestellten Verkehrsbelastung sowie der starken Bündelung von Querungsbedarfen im Bereich der Hausnummer 114 wird die Einrichtung einer Querungshilfe in Form eines richtlinienkonformen Fußgängerüberwegs als geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angesehen.

 

Eine Vorplanung der vorgesehenen Maßnahme ist in Anlage 1 dargestellt. Aufgrund des erforderlichen Platzbedarfs sowie der einzuhaltenden Sichtbeziehungen wird die Umsetzung der Planung zum Wegfall von drei Stellplätzen im unmittelbaren Umfeld führen. Die Planung sieht konkret einen Fußgängerüberweg mit einer Markierungsbreite von 4,00 m vor, der durch taktile Leitelemente nach DIN 32984 ergänzt wird, um eine barrierefreie Führung mobilitätseingeschränkter Personen zu gewährleisten. Im Bereich des Überwegs weist der Seitenraum eine Gehwegbreite von ca. 7,00 m auf. Zur Sicherstellung der Sichtbarkeit wird die Anlage beidseitig durch jeweils eine Leuchte ausgeleuchtet, während die bestehende Radwegeführung unverändert erhalten bleibt. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Verkehrszeichen 350 StVO, welches mit blauen Piktogrammschildern beidseitig am Beginn des Überwegs positioniert ist.


 

Finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 35.000 EUR sind für den Haushalt 2026 ff. wie folgt eingeplant worden:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

2026

560012010190

Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen

521608

Instandhaltung Querungsstellen

23.000 EUR

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-  position

Bezeichnung

2026

560012010120000

Straßen-beleuchtung

7852.00

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

12.000 EUR

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...