Beschlussvorlage - B/18/0931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den SBO den Auftrag zur Ausschreibung von 3 Rettungswagen (RTW) für den Bereich 6-1/ Feuerwehr zu erteilen (Finanzstelle 610002160100200 – Rettungstransport, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro). Die Fahrzeuge sollen im Jahr 2026 ausgeschrieben werden, eine Lieferung jedoch erst im Jahr 2028 erfolgen.

 

Für die Beschaffung der Fahrzeuge wurde bei der Haushaltsplanung 2026 ein Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 1.350.000,- Euro angemeldet (kassenwirksam im Jahr 2028).

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Ein RTW ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er wird benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine spezialisierte Klinik zu transportieren.

 

Die Abschreibungszeit eines RTW beträgt laut NKF-Rahmentabelle 6-8 Jahre und wurde für die Stadt Oberhausen auf 7 Jahre festgelegt.

 

Der Beschaffungszeitraum eines RTW beträgt von der Ausschreibung bis zur Auslieferung derzeit ca. 18 bis 24 Monate.

 

3 Rettungswagen haben die NKF Abschreibungszeit überschritten bzw. werden in Kürze ihr Abschreibungsalter erreichen. Die Fahrzeuge sind durch den täglichen Einsatz verschlissen und müssen dringend ersetzt werden.

 

Um eine Auslieferung der Fahrzeuge sowie einen Mittelanfluss im Jahr 2028 sicherstellen zu können, ist es aus o.g. Gründen erforderlich, bereits im Jahr 2026 mit dem Vergabeverfahren zu beginnen.

 

Da die Beschaffungen der Stadt Oberhausen durch die SBO durchgeführt werden, ist es daher erforderlich, die SBO mit der Ausschreibung/ Vergabe der benötigten RTW zu beauftragen.

 

Für die Beschaffung der Fahrzeuge wurde bei der Haushaltsplanung 2026 ein Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 1.350.000,- Euro berücksichtigt (kassenwirksam im Jahr 2028) (Finanzstelle 610002160100200 – Rettungstransport, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro).

 

Eine Zuwendung für Ausgaben des Rettungsdienstes wird durch die Bezirksregierung nicht gewährt. Die Kosten fließen jedoch in die zukünftige Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes ein, wodurch die Aufwendungen durch eine Anpassung und Neuberechnung der Rettungsdienstgebühren zu einem späteren Zeitpunkt refinanziert werden.

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Anlagen

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