Berichtsvorlage - M/18/1000
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfergebnis zur Verlagerung des Fußgängerüberwegs auf der Wehrstraße im Bereich der Zweigstelle der Gesamtschule an der Knappenstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
24.06.2026
|
Sachverhalt
Die Verwaltung wurde gebeten, eine Verlagerung des Fußgängerüberweges auf die Höhe der Wehrstraße 71 zu prüfen, und damit näher an die dortige Zweigstelle der neuen Gesamtschule zu rücken.
Bei einem Ortstermin mit der Schulleitung, der STOAG, der Polizei und der Stadtverwaltung Oberhausen wurde die Situation zu Schulbeginn und -ende näher erläutert. Durch die bereits intensive Mitarbeit der Schule und des Hausmeisters, werden die Kinder zu Schulbeginn darauf hingewiesen den vorhandenen Fußgängerüberweg zu nutzen. Die meisten der zu Fuß ankommenden SchülerInnen kommen jedoch aus Richtung Wehrplatz, sodass eine Querung der Wehrstraße nicht notwendig ist. Der derzeitige Fußgängerüberweg befindet sich in einer Entfernung von 75 m zum Schultor, sodass dies eine zumutbare Entfernung darstellt. Aufgrund der dort liegenden Bushaltestellen ist ein deutliches Heranrücken an das Schulgelände nicht möglich und steht ebenfalls in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Im Rahmen des Gesprächs sind jedoch unabhängig von der Position des Fußgängerüberwegs weitere Sorgen rund um die Schulwegsicherheit zur Sprache gekommen.
Insbesondere zu Schulschluss finden freie Querungsvorgänge seitens der Schulkinder statt, die in Eile versuchen den Bus an der Haltestelle „Niederrheinkolleg“ zu erreichen. Um insbesondere das freie Queren an der Bushaltestelle sicherer zu gestalten, sind zum Schutz der Fahrgäste und somit auch der Schulkinder an der Haltestelle „Niederrheinkolleg“ in beiden Fahrtrichtungen die Haltestellenbeschilderung um ein rotes Dreieck ergänzt worden.
Bei dem roten Dreieck handelt es sich nicht um ein Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist daher nicht erforderlich. Das rote Dreieck kennzeichnet eine Haltestelle mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, insbesondere im Bereich von Schulen. Für das Fahrpersonal bedeutet dies, dass beim Anfahren und Halten an entsprechend gekennzeichneten Haltestellen das Warnblinklicht gemäß § 16 Abs. 1 StVO einzuschalten ist. Ist das Warnblinklicht aktiviert, gilt für den motorisierten Individualverkehr gemäß § 20 StVO ein Überholverbot, solange sich der Bus noch in Bewegung befindet. Hält der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, darf er lediglich mit Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h) überholt werden. Diese Regelung gilt auch für den Verkehr auf der Gegenfahrbahn. Die Stadt Oberhausen behält sich vor, künftig auch mögliche weitere Haltestellen, insbesondere vor Schulen, mit einem roten Dreieck zu kennzeichnen.
Die gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich der Schule werden trotz der angewiesenen Tempo 30 nicht eingehalten. Dieser Hinweis wurde an den Kommunalen Ordnungsdienst weitergeleitet, mit der Bitte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
