Beschlussvorlage - B/18/0897
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanalbaumaßnahme Hahnenstraße von Flurstraße bis Wehrstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Hr. Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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24.06.2026
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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08.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss beschließt die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Hahnenstraße von Flurstraße bis Wehrstraße.
Finanzmittel für die Kanalerneuerung (Kosten 380.507,74 EUR brutto) sind für den Haushalt 2026 ff. im Kanalbauprogramm unter der
Finanzstelle: 560011030100000 – Kanalbauprogramm
Finanzposition: 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
als Auszahlungsbudget (12 Mio. EUR) und auch als Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) (6,9 Mio. EUR, kassenwirksam 2027) eingeplant worden.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2025 bis 2029 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Hahnenstraße von Flurstraße bis Wehrstraße (lfd. Nr. 164 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Hahnenstraße von Flurstraße bis Wehrstraße ist der Kanal zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2025 beschlossen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1927 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 mit Sohltiefen zwischen ca. 3,00 m und ca. 3,50 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 300 mit dem Rohrwerkstoff Steinzeug erneuert. Durch die Kanalerneuerung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert. Der Straßenvollausbau der Hahnenstraße im Bereich von Beckerstraße bis Wehrstraße ist im Jahr 2027 vorgesehen.
Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme wird die Kanalbaugrube entsprechend der RStO 12 bituminös geschlossen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im 3. Quartal 2026 und wird voraussichtlich 5 Monate andauern.
Durch die Baumaßnahme ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Hahnenstraße wird im vorgesehenen Baubereich im Rahmen der Bauarbeiten abschnittsweise vollgesperrt.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2026 bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – sowohl als Auszahlungsbudget und auch als Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE, kassenwirksam 2027) eingeplant worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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