Berichtsvorlage - M/18/0942
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Quartalsbericht 2026 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Alexandra Guth
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Fr. Flöder-Kortz, Hr. Roth, Hr. Schmidt
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2026
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Sachverhalt
1. Einleitung
Der vorliegende Bericht der Erzieherischen Hilfen bezieht sich auf das erste Quartal des Jahres 2026 und zeigt im Folgenden die Transferaufwendungen und Fallzahlen im Fachbereich 3-1-40 auf. Diese werden unter Bezugnahme auf die Entwicklung seit Q3 2025 (ab 01.07.2025) dargestellt.
Bei der Darstellung der Transferaufwendungen ist das Ergebnis des jeweiligen Betrachtungszeitraums gegenübergestellt.
Im vorliegenden Bericht finden sich in der Grafik 2.6 „Haushaltsansatz, Stand 13.05.2026“ sowohl das aktuelle Ist, als auch die Prognose in Verbindung mit dem Haushaltsansatz 2026.
Alle Daten sind dem Modul Wirtschaftliche Jugendhilfe des Fachverfahrens LogoData entnommen und wurden für den vorliegenden Bericht am Stichtag 13.05.2026 erhoben.
Zur besseren Lesbarkeit sind detailliertere Darstellungen der Sachkonten dem Quartalsbericht als Anhang beigefügt und der Aufwand in Mio. EUR dargestellt. Auch die Grafik „2.6 Haushaltsansatz, Stand 13.05.2026“ ist zur besseren Lesbarkeit in Mio. EUR dargestellt.
Wie in den Vorberichten ist auch hier darauf hinzuweisen, dass die Verzögerung von entstehenden Kosten (im eigentlichen Leistungsmonat) aufgrund des tatsächlichen Rechnungseingangs mit entsprechender Sollstellung, das Gesamtergebnis noch geringfügig verändern kann. Diese Verzögerungen können ebenfalls zur Folge haben, dass valide Zahlen für die Quartalsberichte verspätet vorliegen. Dies gilt analog für Fallzahlen, die sich aufgrund von zeitlichen Verzögerungen nachträglich verändern können.
2. Übersichten
Die nachfolgenden Abbildungen stellen das Ist-Ergebnis der zugrundeliegenden Betrachtungszeiträume – zum oben genannten Stichtag – dar. Da das Fachverfahren LogoData monetären Aufwand bezogen auf seinen Leistungszeitraum verbucht, können sich diese Angaben noch ändern (s. o.).
Im Folgenden wird die Verteilung von Hilfen auf die entsprechenden Hilfearten [ambulant und stationär] und deren jeweilige Paragrafen im SGB VIII dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Summe der Hilfen nicht der Anzahl leistungsbeziehender Personen entspricht, da ein Hilfeempfänger mehrere Hilfen in Anspruch nehmen kann.
2.1 Hilfen ambulant Q3 2025 – Q1 2026
Die nachfolgende Grafik ist aufgeschlüsselt auf die einzelnen Hilfearten und zeigt, dass das Niveau der ambulanten Hilfen relativ konstant ist. Es gibt einen latenten Abwärtstrend einzelner Hilfearten und weiterhin die Konzentration auf wenige Schwerpunktleistungen.
Die aktuelle Auswertung der ambulanten Hilfen nach SGB VIII für die Quartale Q3 2025 bis Q1 2026 zeigt ein insgesamt weiterhin stabiles Niveau der installierten Leistungen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII ist mit 472 Fällen im ersten Quartal 2026 die am häufigsten geleistete Hilfeform. Es folgen die Erziehungsbeistandschaften nach §30 SGB VIII mit 323 Fällen sowie die flexiblen ambulanten Hilfen nach §27 (2) SGB VIII mit 218 Fällen. Demnach liegt der Schwerpunkt der eingesetzten ambulanten Hilfen, wie im 3. Quartalsbericht 2025 auf den klassisch, alltagsorientierten Hilfen.
Im mittleren Bereich befinden sich die ambulante Eingliederungshilfe für Minderjährige wie für junge Volljährige, die pädagogische Therapie (Familienclearing, traumapädagogische Angebote etc.), die Beratung/Unterstützung im Rahmen der Umgangsregelung und der Ausübung der Personensorge, sowie soziale Gruppenangebote. Diese Leistung wird seit Beendigung der Coronapandemie wieder vermehrt angefragt. Selten eingesetzt wird die intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung, die fiskalisch mit hohen Ausgaben verbunden ist. Hier sind die geringen Fallzahlen aber erwartungsgemäß, da es sich um hochspezialisierte und sehr spezifische Hilfen im Einzelfall handelt.
Insgesamt bestätigen die aktuellen Zahlen, dass sich die ambulanten Hilfen weiterhin auf die klassischen, alltagsorientierten Angebote konzentrieren, während hochspezialisierte Maßnahmen nach wie vor selten in Anspruch genommen werden. Die Entwicklung entspricht damit dem aktuellen Bedarf in den Familien und hebt die Bedeutung der bewährten Hilfeleistungen hervor.
Die Fallzahlverringerung z. B. im Bereich der Erziehungsbeistandschaften und der flexiblen ambulanten Hilfen geht zum einen auf eine engere Fallsteuerung im Hilfeplanverfahren zurück, zum anderen wurden im Laufe des letzten Jahres Korrekturen in der Einpflege im Fachverfahren LogoData vorgenommen, sodass die Zuordnung zu den einzelnenn Hilfeparagrafen nun valider darstellbar ist.
2.2 Hilfen stationär Q3 2025 – Q1 2026
Die Entwicklung der stationären Hilfen (Q3 und Q4 2025, sowie Q1 2026) zeigt eine weitgehend stabile Inanspruchnahme mit leichten Rückgängen in fast allen Leistungsbereichen.
Auch in dieser Grafik ist die Aufschlüsselung nach den einzelnen Hilfeparagrafen gewählt. Im Detail ist festzustellen, dass die Vollzeitpflege nach §33 (1) SGB VIII die konstant häufigste stationäre Hilfe bleibt: Im ersten Quartal 2026 wurden hier 392 Hilfen gewährt. Es folgt die Heimerziehung nach §34 SGB VIII mit 325 Hilfen ebenfalls auf leicht rückläufigem Niveau gegenüber den Vorquartalen. Hier befindet sich auch weiterhin der zentrale Schwerpunkt bei den stationären Hilfen. Die dritte zentrale Hilfeform ist die betreute Wohnform (§41_34 SGB VIII) mit 228 Fällen. In den übrigen Hilfearten sind die Veränderungen meist marginal.
Auffällig ist eine leichte Zunahme der Eingliederungshilfen im Bereich der jungen Volljährigen. Dieser bundesweite Trend zeigt sich ebenfalls im ambulanten Bereich und ist bekanntermaßen Gegenstand der öffentlichen Fachdiskussion. Die Gründe sind vielfältig und liegen neben höherer Sensibilität und besserer Diagnostik, Zunahme psychischer Belastungen, komplexeren Fallkonstellation vor allem auch an dem starken Anstieg schulbezogener Hilfen. Da das Regelsystem Schule immer häufiger an seine Grenzen stößt (fehlendes Personal, große Klassen, fehlende sonderpädagogische Unterstützungsmöglichkeiten) werden vermehrt individuelle Unterstützungsangebote über das Jugendamt angefragt, weshalb es in diesem Bereich auch weiterhin zu einer Verlagerung in das Jugendhilfesystem kommen wird.
Resümierend kann festgehalten werden, dass die Nachfrage nach stationären Hilfen im Jugendamt insgesamt konstant bleibt, sich allerdings zunehmend auf die etablierten Formen der Vollzeitpflege und Heimerziehung konzentriert. Neue oder sehr spezifische stationäre Angebote werden hingegen nach wie vor nur punktuell benötigt. Die aktuellen Zahlen unterstreichen somit die Notwendigkeit, die verfügbaren Kapazitäten weiterhin auf die bewährten stationären Leistungsbereiche auszurichten und gleichzeitig flexibel auf Veränderungen im Bedarf zu reagieren. Die Notwendigkeit für intensivpädagogische Maßnahmen wurde im Jahresbericht ausführlich begründet.
Die beobachteten Trends stimmen mit den Ergebnissen für den ambulanten Bereich überein und zeigen insgesamt eine stabile Ausrichtung der Hilfelandschaft und Steuerung im Hilfeplanverfahren entsprechend dem Bedarf der Familien und jungen Menschen im Zuständigkeitsbereich.
2.3 Hilfeempfänger Q3 2025 – O1 2026
Im Betrachtungszeitraum Q3 2025 bis Q1 2026 zeigt sich ein moderater Rückgang der Hilfeempfängerzahlen in beiden Leistungsbereichen, wobei die ambulanten Hilfen weiterhin deutlich stärker nachgefragt werden als die stationären Angebote.
Im Detail sank die Zahl der Empfänger ambulanter Hilfen im Zeitraum von 1.465 Personen im dritten Quartal 2025 auf 1.390 Personen im ersten Quartal 2026. Damit setzt sich der bereits zuvor beobachtete, latente Abwärtstrend fort, wobei die ambulanten Hilfen dennoch das dominierende Leistungssegment darstellen.
Auch bei den stationären Hilfen ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen: Die Anzahl der Empfänger verringerte sich von 1.132 Personen in Q3 2025 auf 1.094 Personen in Q1 2026. Das Niveau bleibt damit insgesamt hoch und bestätigt die weiterhin große Bedeutung stationärer Angebote im Jugendhilfewesen, wenngleich auch hier ein leichter Abwärtstrend feststellbar ist.
Diese Entwicklungen spiegeln die bereits festgestellten Trends in den Zahlen der installierten Leistungen der jeweiligen Hilfearten wider und unterstreichen eine insgesamt stabile, an den Bedarfen der Zielgruppe orientierte Versorgungslage. Weiterhin ist zu betonen, dass der Rückgang bei den ambulanten wie auch bei den stationären Empfängern im betrachteten Zeitraum im Rahmen üblicher Schwankungen liegt und keine signifikanten Strukturverschiebungen anzeigt.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Jugendhilfe im Betrachtungszeitraum eine stabile Versorgung der Hilfeempfänger gewährleistet hat, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf den ambulanten Leistungen liegt. Dies spiegelt die strategische Ausrichtung des Jugendamtes wider, zunächst in den Familien anzusetzen und stationäre Maßnahmen als letzte Option zu betrachten.
Um die Fallbelastung insgesamt zu senken und Hilfen zu bündeln, wird seitens der Erzieherischen Hilfen gemeinsam mit der Qualitätsentwicklung und der Jugendhilfeplanung an Poolinglösungen und Gruppensettings gearbeitet. Das erste Modell an der „Glück auf Schule“ in Oberhausen ist zum 01.03.26 gestartet und wird nun über ein Jahr eruiert. Das Konzept wurde dem Jugendhilfeausschuss bereits zur Verfügung gestellt. Es wird geprüft, ob auch Modelle wie Umgangscafés oder Gruppensettings im Bereich der jungen Volljährigen sinnhaft sein können. Hier gilt es jedoch dringend zu beachten, dass nicht jeder Einzelfall gruppenfähig ist. Gerade bei Hilfen gem. §41 SGB VIII steht oft die Beziehungsarbeit im Vordergrund. Dennoch gibt es in anderen Kommunen bereits gute Erfahrungen mit Verselbständigungs-WGs und Gruppenangeboten zu Haushalt, Arbeit und psychischer Gesundheit.
Pooling- und Gruppenlösungen können also gelingen, wenn Menschen voneinander lernen und wenn sie fachlich zum Bedarf passen. Erste Studien und Forschungsprojekte bestätigen die Wirksamkeit, wenn die soziale Teilhabe und Selbständigkeit im Vordergrund stehen (z. B Forschungsprojekt „SOGREV“, DJI-Studie „Care Leaver Statistics (CLS)“, KiBaH-Studie der ev. Hochschule Berlin).
2.4 Entwicklung laufender Fälle
Zusammenfassend zeigt die Entwicklung der laufenden Fälle im Zeitraum von Q1 2022 bis Q1 2026 einen deutlichen und kontinuierlichen Anstieg der Personen im Leistungsbezug.
Im Detail lässt sich aus der Grafik entnehmen, dass die „Fallzahl gesamt“ über die vier Jahre um 18,7 % angestiegen ist. Während zu Beginn des Zeitraums (Q1 2022) noch 1.892 Fälle gezählt wurden, liegt die Zahl im Q1 2026 bei 2.245. Dieser Zuwachs ist das Resultat sowohl einer höheren Zahl von Kindern und Jugendlichen, die reguläre erzieherische Hilfen erhalten, als auch einer parallel ansteigenden Zahl von UMA in der Zeit von 2022 bis Q1 2025. Seither sind die Fallzahlen im Bereich der UMA allerdings rückläufig.
Die Linie „Fallzahl“ beschreibt die Fälle ohne UMA und zeigt nach einem leichten Rückgang in den ersten Quartalen ab Mitte 2023 ebenfalls einen zunehmenden Trend. Hier spiegeln sich die Nachwirkungen der Corona-Pandemie (z. B. gesteigerte Unterstützungsbedarfe in Familien nach der Pandemie) sowie sozialpolitische Faktoren wider. Seit dem Beginn der Nach-Corona-Phase ist erneut ein erhöhter Bedarf der Familien zu beobachten Wie im Jahresbericht ausführlich erläutert, liegt dies an multiplen gesellschaftlichen, systemischen und familiären Ursachen.
Parallel dazu schwankt die Fallzahl der UMA, steigt jedoch insgesamt im Zeitraum leicht an und erreicht zwischenzeitlich Spitzenwerte (z. B. 151 Fälle in Q4 2024). Hier ist deutlich der Einfluss internationaler Krisen und Kriege zu erkennen: Beispielsweise hat der Krieg in der Ukraine ab 2022 zu erhöhten Zugangszahlen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in den Hilfebezug geführt. Nach einer Hochphase stabilisiert sich die UMA-Fallzahl im späteren Verlauf leicht unter den Höchstständen und reduziert sich aktuell. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Die grafisch dargestellte Entwicklung verdeutlicht, dass sowohl globale Krisenlagen – etwa kriegerische Konflikte und daraus resultierende Fluchtbewegungen – als auch gesellschaftliche Einschnitte wie die Corona-Pandemie einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII haben.
Die insgesamt stabile beziehungsweise weiter ansteigende Inanspruchnahme macht deutlich, dass eine fortlaufende Überprüfung und bedarfsgerechte Anpassung der Planungsgrößen sowie der personellen und strukturellen Kapazitäten im kommunalen Jugendhilfesystem erforderlich bleiben.
2.5 Entwicklung der Kosten
Die Entwicklung der Kosten im Zeitraum von Q1 2022 bis Q1 2026 erfährt einen signifikanten Anstieg, der eng mit der Zunahme der laufenden Hilfen im Bereich der erzieherischen Hilfen nach SGB VIII korreliert. Die Gesamtkosten stiegen im Betrachtungszeitraum um 50,9 % von 12,98 Mio. € auf 19,59 Mio. €.
Die Kostenentwicklung verläuft nahezu parallel zur Entwicklung der laufenden Fallzahlen, welche – wie bereits beschrieben – durch gesellschaftliche und globale Ereignisse wie die Corona-Pandemie, ihre Nachwirkungen und die Zunahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer beeinflusst wurden. Ersichtlich wird ein konstanter Kostenanstieg bei den Hilfen zur Erziehung sowie den UMA (gesondert betrachtet ab Q2 2023. Hier wird ein sukzessiver Anstieg bis auf 1,87 Mio. € in Q4 2024 deutlich, aktuell zeigt sich eine Reduzierung des Kostenanteils.) Wie immer der Hinweis, dass die Aufwendungen für UMA nahezu vollständig durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) refinanziert werden, sodass sich die unmittelbare Belastung des kommunalen Haushalts entsprechend relativiert.
Die insgesamt gestiegenen Aufwendungen sind insbesondere auf die Zunahme der Fallzahlen, veränderte und zunehmend komplexe Unterstützungsbedarfe sowie die hiermit verbundenen längeren Hilfeverläufe zurückzuführen. Darüber hinaus führen eingeschränkte Kapazitäten in angrenzenden Hilfesystemen dazu, dass notwendige Übergänge und Anschlussmaßnahmen nur verzögert möglich sind. Dies wirkt sich zusätzlich belastend auf die Hilfen zur Erziehung aus und erschwert eine zeitnahe Beendigung einzelner Maßnahmen.
Der Schwerpunkt der ambulanten Hilfen liegt weiterhin auf den klassischen, alltagsorientierten und vergleichsweise wirtschaftlichen Unterstützungsangeboten. Hochspezialisierte Einzelmaßnahmen treten demgegenüber weiterhin nur vereinzelt auf. Diese können zwar im Einzelfall zu erhöhten Kosten führen, beeinflussen das allgemeine Kostenniveau insgesamt jedoch nur in geringem Umfang.
2.6 Haushaltsansatz, Stand 13.05.2026
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ausgaben des Jugendamtes zum Stichtag 13.05.2026 für das erste Quartal 2026. Sie entsprechen einer planmäßigen Mittelverwendung, die weitgehend den Erwartungen aus den Haushaltsansätzen entspricht.
Dargestellt in dieser Grafik ist der Aufwand der einzelnen Sachverhalte im gesamten Deckungsring „Erzieherische Hilfen“. Im oberen Block sind die bekannten und in der Vergangenheit regelmäßig berichteten Hilfearten aufgeführt. Im unteren Block sind weitere Positionen aufgeführt, welche diese ergänzen und vervollständigen. Dies dient der Transparenz in der Gesamtdarstellung der untereinander deckungsfähigen Positionen.
Für den gesamten Deckungsring der Erzieherischen Hilfen wurden für das Haushaltsjahr 2026 97,13 Mio. € angemeldet. Zum Stichtag 13.05.2026 wurden hiervon 21,78 Mio. € verausgabt, was 22,4 % der Mittel entspricht.
Das Budget für die HzE-Leistungen innerhalb des Deckungsrings beträgt 89,85 Mio. €, von denen zum Stichtag 19,59 Mio. € wurden, was einer Mittelverwendung von 21,8 % entspricht.
Der fiskalische Aufwand zeigt, dass sich die Ausgaben des Jugendamts zum Stichtag innerhalb der erwarteten Mittelverwendung in Bezug auf die Haushaltsanmeldung befindet.
Lediglich die Zahlungen für Erstattungen an Gemeinden befindet sich mit 2,10 Mio. € um 7,4 Prozentpunkte über dem Quartals-Budget. Die finanzielle Planung von Erstattungen an Gemeinden wird maßgeblich durch die Unvorhersehbarkeit von dynamischen Zuständigkeitswechsel nach den §§ 86 ff. SGB VIII infolge von Wohnortswechseln betroffener Familien erschwert. Die daraus resultierenden, oft jahrelangen rechtlichen Prüfungen zwischen den Kommunen verzögern die Feststellung von Erstattungsansprüchen erheblich. Zudem führen Personalengpässe in den wirtschaftlichen Jugendhilfen zu massiven Bearbeitungsstaus und zeitversetzten Rechnungseingängen. In der Folge fließen Erstattungsgelder meist nicht in dem Haushaltsjahr zurück, in dem die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Die Prognose für das Haushaltsjahr 2026 liegt aktuell bei den angemeldeten Haushaltsmitteln. Es zeichnen sich zwar Verschiebungen innerhalb des Aufwands der untereinander deckungsfähigen Ausgaben ab, auffällige Überziehungen oder erhebliche Risiken für das Haushaltsjahr sind derzeit nicht erkennbar.
Da die Erträge im Haushaltsansatz nicht dargestellt werden, wird daher an dieser Stelle darauf verwiesen, dass in den wichtigen HSK-Bereichen Kostenerstattung von Gemeinden sowie Kostenerstattungen UMA bereits Anfang Mai (notwendige Zielerreichung erst für Mitte des Jahres vorgesehen) in beiden Fällen mehr als 50 % des Jahresziels auf der Ertragsseite in der wirtschaftlichen Jugendhilfe erreicht wurde. Dies ist zurückzuführen auf eine aktuell gute Personalausstattung sowie auf die Anpassung der Arbeitsorganisation innerhalb des Teams.
2.7 Aufwand HzE Q1 im Jahresvergleich
Der kostenbezogene Jahresvergleich für das jeweils erste Quartal der Jahre 2022 bis 2026 zeigt einen signifikanten und kontinuierlichen Anstieg der Ausgaben im Bereich der Erzieherischen Hilfen.
Im Detail stiegen die Ausgaben von 12,98 Mio. € im ersten Quartal 2022 auf 19,59 Mio. € im ersten Quartal 2026. Dies entspricht einer Steigerung von rund 51 % innerhalb von vier Jahren. Während die Ausgaben in den Jahren 2022 bis 2024 noch vergleichsweise moderat von 12,98 Mio. € auf 16,38 Mio. € anwuchsen, ist insbesondere ab 2024 ein verstärkter Kostenanstieg zu verzeichnen. Zwischen 2024 und 2025 stiegen die Ausgaben um knapp 3 Mio. € auf 19,25 Mio. €, der Höchstwert im Betrachtungszeitraum. Im ersten Quartal 2026 setzt sich dieses Kostenniveau mit 19,59 Mio. € fort.
Die Entwicklung verdeutlicht, dass die Jugendhilfe weiterhin stark in Anspruch genommen wird. Neben steigenden Fallzahlen wirken sich dabei auch komplexere Hilfebedarfe, höhere Qualitätsanforderungen, sowie inflations- und tarifbedingte Kostensteigerungen aus.
Die Jugendhilfe in Oberhausen kommt der Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Familien unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht zu unterstützen, im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben gem. SGB VIII weiterhin nach.
2.7.1 Aufwand HzE im Quartalsvergleich
Die Entwicklung der Kosten im Bereich der Erzieherischen Hilfen zeigt ab dem ersten Quartal 2025 einen Anstieg des Ausgabenvolumens. Im ersten Quartal 2025 lagen die Kosten bei 19,25 Mio. €. Diese steigen im Jahresverlauf sukzessive an: Im zweiten Quartal 2025 werden 19,78 Mio. € erreicht, gefolgt von 19,92 Mio. € im dritten Quartal. Der Höhepunkt für das Jahr 2025 ist im vierten Quartal mit 20,36 Mio. € zu verzeichnen.
Zum ersten Quartal 2026 wird der Aufwärtstrend unterbrochen und liegt mit 19,59 Mio. € deutlich unter den Ausgaben für das vierte Quartal 2025.
3. Fazit und Ausblick
Die Entwicklung der erzieherischen Hilfen im Zeitraum bis zum ersten Quartal 2026 ist durch eine weiterhin hohe Inanspruchnahme und einen deutlichen Anstieg sowohl der Fallzahlen als auch der Kosten geprägt. Trotz leichter Rückgänge in einzelnen ambulanten und stationären Leistungsbereichen, bleibt das Gesamtvolumen der Hilfen auf einem hohen Niveau und entspricht dem anhaltenden Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien in Oberhausen.
Gleichzeitig zeigt sich weiterhin ein deutlicher Anstieg der Aufwendungen. Ursächlich hierfür sind insbesondere komplexere Hilfebedarfe, steigende Anforderungen an die Ausgestaltung der Hilfen, sowie gesellschaftliche Rahmenbedingungen, etwa die Folgen multipler Krisenlagen, psychosozialer Belastungen und integrationsbezogener Unterstützungs-bedarfe.
Die aktuelle Haushaltsentwicklung stellt sich zum Berichtszeitpunkt planmäßig dar. Wesentliche Haushaltsrisiken oder erhebliche Budgetabweichungen sind derzeit nicht erkennbar. Die Budgetprognose für das Gesamtjahr bestätigt eine insgesamt stabile und sachgerechte Steuerung der zur Verfügung stehenden Mittel nach derzeitigem Kenntnisstand.
Für die kommenden Monate ist weiterhin von einer hohen Dynamik im Fallaufkommen sowie einem anhaltend hohen Kostenniveau auszugehen. Vor diesem Hintergrund bleibt eine bedarfsgerechte Steuerung der Hilfen ebenso erforderlich wie die kontinuierliche Weiterentwicklung und flexible Anpassung der Angebotsstrukturen. Gleichzeitig bleibt ein kontinuierliches Monitoring essenziell, um auf etwaige kurzfristige Entwicklungen – insbesondere durch externe Krisen – frühzeitig reagieren zu können.
Die beigefügte Übersicht der Sachkonten stellt die Aufwendungen im Detail dar.
Anlagen
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