Beschlussvorlage - B/18/0938

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung einer Vergabe nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur sozialraumdynamischen Jugendkriminalitäts- und Gewaltprävention für den Zeitraum 01.10.2026 bis 31.12.2030.

Die benötigten Haushaltsmittel für die Sicherstellung des gesamtstädtischen Konzepts zur Jugendkriminalitäts- und Gewaltprävention im Übergangszeitraum vom 01.06.2026 bis 30.09.2026 und für den Vergabezeitraum vom 01.10.2026 bis 31.12.2026 in Höhe von 83.000,00 EUR wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. nicht berücksichtigt.

Für das Haushaltsjahr 2026 sind die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel auf dem Auftrag 310006050306 – Kinder- und Jugendförderplan, Sachkonto 531803 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – mobil entsprechend überplanmäßig zu beantragen.

Die Kompensation für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt durch die Haushaltsposition mit dem Auftrag 310006050303 „Ferienangebote“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in entsprechender Höhe.

Darüber hinaus sind für die Fortsetzung in den Haushaltsjahren 2027 bis 2030 172.000,00 EUR p. A. im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. zusätzlich einzuplanen.

 

Die Kompensation der in den Haushaltsjahren 2027 bis 2030 entstehenden Mehrbedarfe erfolgt über die Haushaltspositionen mit den Aufträgen 310006010290 „Spielplätze“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 45.000,00 EUR, 310006050300 „Jugendarbeit/Jugendschutz“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 25.000,00 EUR, 310006050303 „Ferienangebote“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 86.000,00 EUR und 310106050304 „Jugendfreizeiteinrichtungen“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 16.000,00 EUR. Die entstehenden Mehrbedarfe können somit durch die Kompensation in entsprechender Höhe gedeckt werden.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Prävention von Jugendkriminalität und Jugendgewalt ist Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§14 SGB VIII), kommunale Pflichtaufgabe (gem. Nr.2 des gemeinsamen Runderlasses „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums vom 19. November 2019), sowie Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Reaktive Interventionen können ohne begleitende Präventionsstrukturen keine nachhaltige Wirkung entfalten. Für die jungen Menschen bedeutet eine intensivpädagogische Intervention immer, dass es im Vorfeld Anlässe gibt, die ein Handeln unausweichlich machen – bei gelingenden präventiven Angeboten können Bedarfe frühzeitig erkannt werden und so mit den jungen Menschen ein legal bewährtes Handeln als alternative Option erarbeitet werden.

Das vorliegende gesamtstädtische Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität und Jugendgewalt, basierend auf der abschließenden Evaluation des Projekts „NEXT MOVE“ stellt dar, dass die im Rahmen der bisherigen Arbeit aufgebauten Strukturen und Netzwerke für eine wirksame zukünftige Kriminalprävention/Gewaltprävention unabdingbar sind.

Anhand der Evaluation der Kriminalitätsentwicklung für den relevanten Zeitraum wird nicht nur die Wirksamkeit des bisherigen Arbeitsansatzes deutlich, sondern auch, dass Jugendkriminalität als dynamisches Phänomen zu betrachten ist, das in unterschiedlicher Ausprägung in verschiedenen Sozialräumen auftritt.

Die Konsequenz aus diesen Ergebnissen ist, dass die aufgebauten Strukturen unbedingt erhaltenswert sind, zumal sie aufgrund Kombination von sowohl sozialraumbezogenen als auch stadtweiten Netzwerkstrukturen die passgenaue Antwort auf künftige Herausforderungen der Übertragbarkeit der bisherigen Erfolge auch auf andere Sozialräume und mögliche Kriminalitätsschwerpunkte liefern.

Es wird ein wesentlicher Gelingensfaktor erfolgreicher Kriminalprävention in Oberhausen sein, die jetzt aufgebauten Strukturen und Netzwerke mit ihrem gesamten Knowhow sowie ihrer hervorragenden Reaktions- und Anpassungsfähigkeit für zukünftige Herausforderungen im Bereich Jugendkriminalität im gesamten Stadtgebiet zu sichern.

Vor diesem Hintergrund legt die Fachverwaltung die anhängende konzeptionelle Ausarbeitung mit dem Ziel der Entwicklung eines gewalt- und kriminalpräventiven Konzeptes für die stadtweite Weiterführung der sozialraumbezogenen Kriminalprävention vor.

Die benötigten Haushaltsmittel für die Sicherstellung des gesamtstädtischen Konzepts zur Jugendkriminalitäts- und Gewaltprävention im Übergangszeitraum vom 01.06.2026 bis 30.09.2026 und für den Vergabezeitraum vom 01.10.2026 bis 31.12.2026 in Höhe von 83.000,00 EUR wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. nicht berücksichtigt.

Für das Haushaltsjahr 2026 sind die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel auf dem Auftrag 310006050306 – Kinder- und Jugendförderplan, Sachkonto 531803 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – mobil entsprechend überplanmäßig zu beantragen. Die Kompensation für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt durch die Haushaltsposition mit dem Auftrag 310006050303 „Ferienangebote“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in entsprechender Höhe.

Darüber hinaus sind für die Fortsetzung in den Haushaltsjahren 2027 bis 2030 172.000,00 EUR p. A. im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. zusätzlich einzuplanen.

Die Kompensation der in den Haushaltsjahren 2027 bis 2030 entstehenden Mehrbedarfe erfolgt über die Haushaltspositionen mit den Aufträgen 310006010290 „Spielplätze“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 45.000,00 EUR, 310006050300 „Jugendarbeit/Jugendschutz“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 25.000,00 EUR, 310006050303 „Ferienangebote“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 86.000,00 EUR und 310106050304 „Jugendfreizeiteinrichtungen“ auf dem Sachkonto 543188 „FL Beschaffungswesen“ in Höhe von 16.000,00 EUR. Die entstehenden Mehrbedarfe können somit durch die Kompensation in entsprechender Höhe gedeckt werden.

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Anlagen

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