Berichtsvorlage - M/18/0739

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde durch den Antrag der CDU Fraktion im Rat vom 13.05.2024 gebeten in Zusammenarbeit mit den Servicebetrieben Oberhausen (SBO), dem Regionalverband Ruhr (RVR) und weiteren Eigentümern und Pächtern der Anlagen und Flächender BurgVondern ein Grünpflegekonzept für eine dauerhafte Pflege für das unmittelbare Umfeld der Burg zu entwickeln und dieses in den regelmäßigen Pflegeplan der SBO und des RVR –soweit als möglich– zu integrieren.

 

Entsprechend dem Antrag hat die Verwaltung ein fachliches Konzept in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren erstellt; dies wird nachfolgend erläutert:

 

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen ist auf kommunaler Ebene Trägerin der Landschaftsplanung i. S. d. § 9 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Landschaftsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum – hier: Oberhausen – zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele (auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren) aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können.

 

Zur fachlich hinreichenden Darstellung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen der Landschaftsplanung erarbeitet die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen gemeinsam mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR) bereits seit mehreren Jahren, für die im Stadtgebiet ausgewiesenen Schutzgebiete (18 Landschaftsschutzgebiete, 3 Naturschutzgebete) sowie für naturschutzfachlich wertvolle Sonderflächen, gebietsbezogene Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL).

 

Für das Landschaftsschutzgebiet 1.2.14 „Burg Vondern“ erfolgte die Erarbeitung nach einigen Vorarbeiten im Rahmen der Aktions- und Maßnahmenpläne (AMP) der BSWR in den Jahren 2024 sowie 2025 bis 2027 und wurde mit den wesentlichen Akteuren Untere Denkmalbehörde, SBO, RVR und dem Förderverein der Burg Vondern abgestimmt. 

 

Landschaftsschutzgebiet 1.2.14 „Burg Vondern“

 

Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 1.2.14 „Burg Vondern“ wird durch den Landschaftsplan der Stadt Oberhausen rechtskräftig festgesetzt. Das LSG befindet sich im Osten des Oberhausener Stadtgebietes in der Nähe zur Bottroper Stadtgrenze. Im näheren Umfeld sind im Norden des LSG der Verschiebebahnhof Osterfeld und im Süden die Bundesautobahn 42 sowie das LSG 1.2.15 „Zeche Vondern“ zu finden. Westlich und östlich des LSG befindet sich Wohnbebauung, wobei sich im Osten unmittelbar die Freiflächen der Arminwiese entlang der Arminstraße anschließen. Das LSG umfasst eine Gesamtfläche von etwa 7,4 Hektar. Die exakte räumliche Abgrenzung kann den beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

Das Schutzgebiet „Burg Vondern“ selbst umfasst ein Gebiet rund um die „Burganlage Vondern“ mit einer Teichanlage, Grünlandflächen sowie einer Vielzahl an Bäumen und Sträuchern. Entlang der Arminstraße verläuft die gesetzlich geschützte Allee AL-OB-0053 „Platanenallee an der Arminstraße“.

 

Das LSG und seine Freiräume stellen besonders in einer klimatisch sehr stark belasteten Region Oberhausens wertvolle klimatische Ausgleichsfläche dar. Neben der klimatischen Ausgleichsfunktion ist das Gebiet aufgrund der vorhandenen Grünlandflächen sowie zur Erholungsnutzung der Anwohner/innen bedeutsam. Die Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgte seinerzeit:

 

  • zur Erhaltung der Brut- und Nahrungshabitate zahlreicher Vogelarten und des Lebensraumes für Amphibien,
  • zum Schutz der vorhandenen Gewässer – hier: Vonderngraben und Zuflüsse – und Ihrer Gewässerrandstreifen i. S. d. § 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  •  wegen der Bedeutung des Raumes für die landschaftsorientierte Erholung.

 

Die Burganlage mit ihrem direkten Umfeld wurde als Bau- und Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Oberhausen eingetragen.

 

Aktueller Zustand des Landschaftsschutzgebietes

 

Die Bestandserfassung im LSG erfolgte im Jahr 2024 durch die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR). Im Rahmen der Untersuchungen konnten insgesamt 20 verschiedene Biotoptypen erfasst werden. Der Bestand im Gebiet wird von Fettwiesen (Wirtschaftsgrünland) dominiert. Hier konnten grünlandtypische Arten wie beispielsweise Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa) oder Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) nachgewiesen werden.

 

Die Grünlandflächen östlich der Burg werden zeitweise im Rahmen einer Schafsbeweidung bewirtschaftet. Diese landschaftsschonende Bewirtschaftung wirkt sich grundsätzlich positiv auf die vorhandene Flora aus. Auf der Beweidungsfläche konnte auch ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um den FFH-Lebensraumtyp 6510 „Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen“.

 

Neben den Grünländern kommen im Gebiet ausgedehnte Kleingehölze aus überwiegend heimischen Baumarten vor. Die Kleingehölze finden sich vornehmlich in den Randbereichen des LSG, sodass eine räumliche Trennung zwischen der als Grünland genutzten Kernzone und gehölzbestandenen Randbereichen vorliegt. Baumarten wie Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides), Feldahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Stiel-Eiche (Quercus robur) und Zitterpappel (Populus tremula) sind insgesamt dominierend.

 

An der Burg Vondern selbst befinden sich zudem noch wassergefüllte Gräften, welche durch das Vorkommen von feuchte- bzw. nässezeigenden Arten wie Schilfröhricht (Phragmites australis), breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia) und Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) gekennzeichnet sind.

 

Im nordöstlichen Bereich des Gebietes hat die Untere Naturschutzbehörde in Kooperation mit den Servicebetrieben Oberhausen (SBO) eine flächige Streu- bzw. Wildobstwiese angelegt, um die Strukturvielfalt im Gebiet zu erhöhen.

 

Neben den vorgefundenen Biotoptypen konnten im LSG insgesamt 112 verschiedene Pflanzenarten erfasst werden. Davon sind 3 Arten auf der roten Liste NRW zu finden (Weg-Malve (Malva neglecta), Wasser-Ehrenpreis (Veronica anagallis-aquatica) und Roter Wasser-Ehrenpreis (Veronica catenata)).

 

Notwendigkeit eines Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL)

 

Die Notwendigkeit für den gegenständigen Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) ergibt sich originär aus den gesetzlichen Vorgaben zur Landschaftsplanung gem. § 9 BNatSchG i. V. m. § 7 LNatSchG NRW. Ziel ist es, bisher nicht ausgeschöpfte ökologische Potenziale des Gebietes herauszustellen und den Zustand nach einer landschaftsgerechten Aufwertung dauerhaft zu sichern.

 

Besonders der dauerhafte Erhalt des Zielzustandes bedarf einer angepassten Pflege und Bewirtschaftung. Diese Notwendigkeit ergibt sich zusätzlich aus der Tatsache, dass nicht alle Flächen des LSG im städtischen Besitz sind.

 

Der vorliegende PEPL dient zudem dazu, alle im Gebiet vorhandenen Interessen naturverträglich zu ermöglichen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Zukünftig gilt es die in Kapitel 7 „Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen“ des PEPL definierten Maßnahmen sukzessive und kontinuierlich umzusetzen. Die entsprechende Finanzierung muss jeweils im Einzelfall u. a. abhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen (vor allem Stadt Oberhausen und Regionalverband Ruhr) und somit Zuständigkeiten geprüft werden. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass eine kurzfristige Umsetzung, vor allem der kostenintensiveren Maßnahmen auf den städtischen Grundstücken (bspw. Entschlammung der Gräfte), nicht aus dem Regelbudget der Unteren Naturschutzbehörde finanziert werden kann. Außerdem wird es notwendig sein, die übrigen Maßnahmen zu priorisieren und zusammen mit den Servicebetrieben Oberhausen (SBO) bzw. über extern beauftragte Unternehmen kontinuierlich in den kommenden Jahren umzusetzen.

 

Die für das LSG „Burg Vondern“ notwendigen Maßnahmen lassen sich grob in die folgenden Kategorien einteilen:

 

  •  Gehölze / Gebüsche:

 

  • Bestandspflege
  • Natürliche Entwicklung zulassen (bspw. Totholz in Beständen belassen)
  • Entfernung gebietsfremder Arten (bspw. Spätblühende Traubenkirsche), um das Wachstum heimischer Baumarten zu fördern
  • gezielte Förderung bestimmter Arten (bspw. Weiden)
  • Begrenzung der Ausdehnung der Gehölze
  • gezielte Ergänzung von Baumreihen und -gruppen

 

  •     Gewässer:

 

  • Bestandspflege der Röhrichte an den Gräften
  • Erhalt der Gräften (bspw. durch Entschlammung)
  • Natürliche Wiederherstellung der vorhandenen Bachrinnen

 

  •    Grünland:

 

  • Beibehaltung & Ausdehnung der Beweidung durch Schafe
  • Weitere Extensivierung und Ausmagerung
  • Pflege der Obstgehölze
  •  Gezielte Ergänzung von Streu- und Wildobstgehölzen

 

  • Hochstauden- und Neophytenfluren sowie Säume:

 

  • Teilweise Umwandlung in extensives Grünland
  • Eindämmung nicht heimischer Arten durch Mahd und Beweidung

 

  • Gebäude und Flächen mit Sondernutzung:

 

  • Aufwertung der ehemaligen Spielplatzfläche durch Neuanlage eines Spielplatzes
  • Angepasster Umgang mit dem nicht historischen Teilen des Mauerwerks zum Erhalt der rote Liste Arten


Eine detailliertere Beschreibung der Maßnahmen ist im genannten Kapitel nachzulesen.

 

Um die Durchführung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit zu überprüfen, wird die BSWR ein entsprechendes Monitoring der Maßnahmen durchführen. Der Turnus des Monitorings ist nach Maßnahmenumsetzung noch mit der BSWR abzustimmen.

 

Der vollständige PEPL ist der gegenständigen Vorlage als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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