Beschlussvorlage - B/18/0919
Grunddaten
- Betreff:
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Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Gesamtplanung der Servicebetriebe Oberhausen im Rahmen der Änderung des Tiergeheges im Landschaftsschutzgebiet 1.2.13 „Kaisergarten"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Melanie Affeldt
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Werntgen-Orman
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Beschlussfassung
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11.06.2026
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Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Gesamtplanung der Servicebetriebe Oberhausen im Rahmen der Änderung des Tiergeheges im Landschaftsschutzgebiet 1.2.13 „Kaisergarten“ zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs.1 LNatSchG NRW nicht wahr.
Sachverhalt
Begründung
Die Servicebetriebe Oberhausen haben nach Erhalt einer größeren Spendensumme die Neuplanung einiger Bereiche des Tiergeheges im Kaisergarten beauftragt.
Im vergangenen Jahr wurde mit der Ertüchtigung eines Barfußweges bereits eine kleine Teilmaßnahme der Neuplanungen umgesetzt. Alle weiteren vorgesehenen Änderungen sollen im Rahmen der gegenständigen naturschutzrechtlichen Befreiung genehmigt werden.
Grundstein der nun vorgesehenen Maßnahmen ist die Änderung der derzeitigen Besucherlenkung. Die Besucher*innen sollen zukünftig gegenläufig durch das Tiergehege geführt werden, indem Ein- und Ausgang getauscht werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass im Bereich des aktuellen Eingangs schwerpunktmäßig die Haus- und Nutztiere untergebracht sind. Diese bieten den Besuchern einen besonders nahen und intensiven Kontakt und sind deshalb besonders beliebt (Füttern und Streicheln). Um aber auch die Wildtiere auf der Seite des Parks, bei denen es eher ums Beobachten und Lesen der Gehwegbeschilderung geht, mehr in den Fokus zu rücken, ist die Umkehrung der Laufrichtung vorgesehen.
Des Weiteren ist zur besseren Vermittlung der Lehrthemen die Aufstellung weiterer Lernstationen innerhalb des Tiergeheges geplant, welche anhand praktischer Beispiele (z. B. Schaubilder, Tastspielen o. ä.) entsprechendes Wissen vermitteln sollen.
Im südlichen Teil soll außerdem ein Lern- und Erlebnispfad mit insgesamt 4 Stationen entstehen. Dieser soll mit allen Sinnen (Fühlen, Riechen, Hören, Wissen) erlebbar sein. Zur Umsetzung ist die Anlage auf Eichenplateaus geplant. Bisher befindet sich auf der Projektfläche ein Weg, eine kleine Pflanzinsel sowie ein Kinderspielplatz.
Der geplante Lehrpfad soll aus breit gefugtem Granit hergestellt werden, sodass die Zwischenräume genügend Möglichkeit bieten, anfallendes Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Eingefasst wird der Lehrpfad mit einer Bepflanzung aus heimischen Gehölzen. Der zusätzliche Barfußpfad. wurde bereits nach Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung im Jahr 2025 umgesetzt.
Um die vorher gesammelten Eindrücke im Bereich des Bauernhofes noch einmal vertiefen zu können, soll hier der Aufenthaltswert gesteigert werden und die abgängigen baulichen Anlagen der ehemaligen Picknickbereiche zurückgebaut und anschließend durch neue bauliche Anlagen ersetzt werden. Ziel ist es auf derselben Grundfläche eine Überdachung zu errichten. Neben dieser Ertüchtigung soll in diesem Bereich auch eine Toilettenanlage und ein Raum für Kindergeburtstage errichtet werden. Bisher ist im Tiergehege keine Sanitäranlage vorhanden.
Detaillierte Planungen lassen sich dem als Anlage beigefügten Gestaltungskonzept entnehmen.
Die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft werden seitens der Servicebetriebe Oberhausen durch eine externe Kompensationsmaßnahme ausgeglichen. Im Grünzug Gewerbegebiet Max-Planck-Ring (Gemarkung Oberhausen, Flur 12, Flurstück 74) wird dafür eine vorhandene Baumreihe vervollständigt. Insgesamt ist die Pflanzung von 5 Solitärgehölzen (3-mal verpflanzt mit Ballen, Stammumfang min. 18 – 20 cm) vorgesehen. Im Bestand der zu verlängernden Baumreihe stehen rot belaubte Ahorne. Daher wird empfohlen die Baumreihe mit derselben Art zu komplettieren.
Die gegenständigen Planungen wurden den Mitgliedern des Naturschutzbeirats am 09. Juni 2026 in der Örtlichkeit erläutert.
Da sich die für die Umsetzung vorgesehenen Flächen im Landschaftsschutzgebiet 1.2.13 „Kaisergarten“ befinden, bedarf die Maßnahme einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (im Folgenden: BNatSchG). Für die Erteilung der Befreiung ist eine Zustimmung des Naturschutzbeirats der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen erforderlich.
Notwendige Befreiung von Verboten des Landschaftsplans
Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine Befreiung von folgenden Verboten des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Oberhausen notwendig:
Verbot 1
bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land NW in der jeweils gültigen Fassung, sowie Verkehrsanlagen, Wege und Plätze und deren Nebenanlagen sowie Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörden unterliegen, zu errichten oder zu ändern, auch wenn für die jeweilige Maßnahme keine Planfeststellung, bauaufsichtliche Genehmigung, Anzeige oder sonstige baurechtliche Entscheidung erforderlich ist.
Verbot 2
Landschaftselemente wie Bäume, Kopfbäume, Sträucher, Hecken oder sonstige Gehölze, Staudensäume, Hochstaudenfluren und Röhrichte ganz oder teilweise zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder auf andere Weise in ihrem Wachstum oder Bestand zu gefährden.
Verbot 8
Aufschüttungen, Verfüllungen, Veränderungen der Oberflächengestalt des Bodens, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen vorzunehmen.
Verbot 10
Stoffe oder Gegenstände, die das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt gefährden oder beeinträchtigen, insbesondere feste und flüssige Abfallstoffe, Chemikalien, Schutt, Altmaterial oder Klärschlamm, wegzuwerfen, zu lagern, auszubringen, in Gewässer einzuleiten oder sich ihrer in anderer Weise zu entledigen;
Begründung zum Klimacheck
Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung kommt es nur zu geringfügigen Entfernungen von Grünstrukturen. Diese Strukturen werden durch die Neuanpflanzung vor Ort sowie die externe Kompensationsmaßnahme am Max-Planck-Ring unverzüglich ausgeglichen, sodass aufgrund der geringflächigen Eingriffsflächen keine negativen klimatischen Auswirkungen zu erwarten sind. Die in Anspruch genommenen Flächen können nach Maßnahmenumsetzung zudem vollständig vor Ort ausgeglichen werden.
Anlagen
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1
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2
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14,1 MB
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3,4 MB
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4
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464,7 kB
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