Berichtsvorlage - M/18/0915
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusionsplan 2030 – Einsetzen einer Lenkungsgruppe zur Steuerung des Entstehungsprozesses
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Andrea Kreischer
- Verantwortung:
- Frau Pietrasch, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Beirat für Menschen mit Behinderung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
17.06.2026
|
Sachverhalt
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist im Jahr 2008 in Kraft getreten und wurde von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert. Ziel der Konvention ist es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre uneingeschränkte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sicherzustellen.
Die Umsetzung der UN-BRK erfolgt auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durch die Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung entsprechender Aktions- und Maßnahmenpläne. In der Stadt Oberhausen wurde im Jahr 2020 erstmals ein kommunaler Inklusionsplan beschlossen. Die Fortschreibung des Inklusionsplans ist gemäß den festgelegten Vorgaben in einem Turnus von fünf Jahren vorgesehen; zwischen den Fortschreibungen wird jeweils ein Zwischenbericht erstellt. Im Jahr 2025 wurde der zweite Inklusionsplan der Stadt Oberhausen verabschiedet.
Der Inklusionsplan dokumentiert den bisherigen Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Verwirklichung der UN-BRK in Oberhausen und gibt zugleich einen Überblick über geplante Maßnahmen und Entwicklungsziele. Die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen erfolgte unter Beteiligung verschiedener Akteurinnen und Akteure. Die zentrale Koordinierung des Erstellungsprozesses erfolgte durch den Bereich Chancengleichheit 0-4.
Für den Entwicklungsprozess des Inklusionsplans 2030 hat der Bereich Chancengleichheit die Arbeitsstruktur hinsichtlich Steuerung und Beteiligung weiterentwickelt.
Vor diesem Hintergrund ist zur Erstellung des Inklusionsplans 2030 folgendes Verfahren vorgesehen, basierend auf zwei Ansätzen:
1.Lenkungsgruppe Inklusionsplan
Zur systematischen Steuerung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Umsetzung der im Inklusionsplan 2025 formulierten Handlungsempfehlungen soll eine Lenkungsgruppe Inklusionsplan eingerichtet werden. Diese stellt eine strukturelle Weiterentwicklung der Projektgruppe Inklusion dar, die bisher den Prozess begleitet hat.
Die neu konzipierte Lenkungsgruppe Inklusionsplan soll als zentrale Steuerungs- und Koordinierungseinheit eingerichtet werden. Sie soll durch klar definierte Zuständigkeiten, eine verbindliche Beteiligung der relevanten Bereiche bzw. Fachbereiche sowie eine strategisch ausgerichtete Arbeitsweise die wirksame Umsetzung und Fortschreibung des Inklusionsplans 2025 sicherstellen. Die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe erfolgt durch das Themenfeld Inklusion des Bereiches Chancengleichheit.
Die Lenkungsgruppe tagt min. 4x im Jahr in festgelegten, regelmäßigen Abständen. Die inhaltliche Ausrichtung der Sitzungen erfolgt auf Grundlage der 10 Ziele und Handlungsfelder des Inklusionsplans 2025. Gegenstand der Sitzungen sind sowohl die systematische Evaluation der bestehenden Handlungsempfehlungen als auch deren bedarfsorientierte Weiterentwicklung im Sinne einer strategischen Steuerung des Gesamtprozesses. Eine regelhafte Teilnahme ist durch jene Bereiche/Fachbereiche vorgesehen, die Verantwortung für Handlungsempfehlungen tragen, welche den übergeordneten Zielen der jeweiligen Sitzung zugeordnet sind. Darüber hinaus werden Bereiche/Fachbereiche einbezogen, die bislang keine Handlungsempfehlungen verantworten, deren Aufgaben und Zuständigkeiten jedoch im Rahmen der strategischen Planung ebenfalls den jeweils der Sitzung zugeordneten Zielen des Inklusionsplans entsprechen könnten. Um eine breite Beteiligung am Entstehungsprozess des Inklusionsplans 2030 zu gewährleisten, sollen Mitglieder aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung (Politik und Verbände/Einrichtungen) verbindlich für die Lenkungsgruppe im Beirat benannt werden.
Die Lenkungsgruppe Inklusionsplan setzt sich also zusammen aus:
– Vertreterinnen und Vertretern der im Beirat für Menschen mit Behinderungen vertretenen
politischen Parteien. Die Fraktionen und Gruppen werden im Nachgang der
Beiratssitzung angeschrieben mit der Bitte, eine/n Teilnehmer/in und eine/n
Stellvertreter/in im Verhinderungsfall zu benennen.
– interessierten Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderungen aus Verbänden
und Einrichtungen. Alle Mitglieder des Beirats erhalten im Nachgang der Beiratssitzung
eine Einladung zur Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppe.
– Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung aus den jeweils zuständigen
Bereichen/Fachbereichen. Der Bereich Chancengleichheit wird eine entsprechende
Abfrage innerhalb der Verwaltung über die Dezernate/Bereichsleitungen initiieren.
2.Beteiligung von Menschen mit Behinderung – Workshops
Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Entstehungsprozess des Inklusionsplans für die Stadt Oberhausen ist unverzichtbar, da sie Expertinnen und Experten in eigener Sache sind. Nur durch ihre Erfahrungen aus dem Lebensalltag können reale Barrieren, Bedarfe und praktikable Lösungen erkannt werden. Eine frühzeitige und gleichberechtigte Beteiligung stärkt die Akzeptanz des Inklusionsplans, erhöht seine Wirksamkeit und stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Menschen entsprechen.
Um eine kontinuierliche, systematische und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, werden den Prozess begleitend themenbezogene Workshops durchgeführt. Diese orientieren sich ebenfalls an den Zielen des Inklusionsplans und dienen sowohl der kontinuierlichen Beteiligung als auch der qualitativen Weiterentwicklung der vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der strategischen Planung. Geplant ist, dass die Workshops in Kooperation mit Einrichtungen der Behindertenhilfe durchgeführt werden sollen.
Innerhalb des Bereichs Chancengleichheit übernimmt das Themenfeld Inklusion die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe Inklusionsplan sowie die konzeptionelle Planung, Organisation und Durchführung der begleitenden Workshops.
Die Ergebnisse aus den Sitzungen der Lenkungsgruppe Inklusionsplan sowie aus den Workshops werden regelmäßig im Beirat für Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Hierzu wird ein regelhafter TOP“ Bericht aus der Lenkungsgruppe Inklusionsplan“ in die Tagesordnung aufgenommen.
Zusammenfassung
Mit der Einrichtung der Lenkungsgruppe Inklusionsplan wird eine verbindliche und strukturierte Steuerungs- und Koordinationsstruktur zur Umsetzung des Inklusionsplans 2030 geschaffen. Ziel ist es, die Weiterentwicklung und Umsetzung der im Inklusionsplan festgelegten Maßnahmen systematisch zu begleiten, die Fachbereiche kontinuierlich einzubinden und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen dauerhaft sicherzustellen.
Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung werden im Sinne des § 17 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.
