Antragsvorlage - A/18/0885
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.Liste gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Vorlage B/18/0402 „Festsetzung der Grundsteuerhebesätze 2026“
- Antragsteller/-in:
-
LINKE.LISTE Fraktion
Yusuf Karacelik
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die bisherige differenzierte Festsetzung der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bis auf Weiteres beizubehalten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung der Rechtsprechung – insbesondere die anhängigen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sowie mögliche höchstrichterliche Entscheidungen – fortlaufend zu beobachten und den Rat regelmäßig zu unterrichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche finanziellen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können, um mögliche Risiken aus zukünftigen gerichtlichen Entscheidungen abzufedern.
- Eine erneute Beratung über die Hebesätze erfolgt nach Vorliegen einer obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage.
- Die Stadt Oberhausen fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, kurzfristig eine rechtssichere gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine sozial gerechte Entlastung von Wohngrundstücken ermöglicht.
Sachverhalt
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz erfolgt vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf. Diese Entscheidungen sind jedoch bislang nicht rechtskräftig.
Gleichzeitig stellt selbst die Verwaltung in ihrer Vorlage fest, dass eine Privilegierung des Wohnens grundsätzlich möglich ist und die gesellschaftspolitische Zielsetzung einer Entlastung von Wohngrundstücken weiterhin legitim bleibt.
Ein vorschneller Verzicht auf differenzierte Hebesätze würde bedeuten, dass die Stadt Oberhausen ein wichtiges Instrument sozialer Steuerpolitik ohne abschließende rechtliche Klärung aufgibt. Gerade angesichts steigender Wohnkosten ist es notwendig, Möglichkeiten zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern sowie selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zu erhalten.
Das Problem ist dabei nicht die soziale Zielsetzung, sondern die bislang unzureichende gesetzliche Grundlage des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verantwortung darf nicht allein auf die Kommunen verlagert werden.
Die Linke.Liste spricht sich daher für ein besonnenes Vorgehen aus: Die bestehende Regelung soll zunächst beibehalten, die weitere Rechtsentwicklung aufmerksam verfolgt und parallel Vorsorge für mögliche finanzielle Risiken getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund lehnt die Fraktion Die Linke.Liste die vorschnelle Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz ab.
