Beschlussvorlage - B/18/0874

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt

1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. beschließt § 5 der Haushaltssatzung 2026 "Kredite zur Liquiditätssicherung" wie folgt zu ändern:


„Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000.000 EUR festgesetzt.“

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Bezug

B/18/0401 Haushaltsberatungen und Haushaltssatzung 2026

M/18/0802 Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW - hier Bestätigung der Übernahme von Liquiditätskrediten zum Stichtag 08.04.2026

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Sachverhalt

Verzicht auf die Vorberatung

 

Auf Hinweis der Bezirksregierung vom 13.05.2026 muss aufgrund der erfolgten Umsetzung der Altschuldenentlastung zum 08.04.2026 der § 5 der Haushaltssatzung 2026 in der Beschlussfassung vom 09.02.2026 geändert werden, um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten.

Da die nächste Ratssitzung erst am 13.07.2026 stattfindet, soll die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.05.2026 erfolgen.

 

Hintergrund

 

Am 08.04.2026 erfolgte die Altschuldenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Altschuldenentlastungsgesetz, sodass der Stand der Liquiditätskredite um 1.192.131.748,15 EUR auf 551.400.000 EUR reduziert wurde. In der Haushaltssatzung 2026, die der Rat in seiner Sitzung am 09.02.2026 beschlossen hat, wurde im § 5 der Haushaltssatzung 2026 der Höchstbetrag der zulässigen Liquiditätskredite auf 1.850.000.000 EUR festgesetzt. Durch die Entlastung ist dieser Betrag auf 750.000.000 EUR zu reduzieren.

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