Berichtsvorlage - M/18/0802

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Beratungsfolge

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Bezug

M/18/0400 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW hier Bewilligungsbescheid vom 23.12.2025 zur anteiligen Entschuldung von Kommunen in NRW.

 

B/17/7114 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW.

B/17/6891 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz - ASEG NRW.

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen hat auf Grundlage des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) gem. Ratsbeschluss vom 29.09.2025 einen Antrag auf Übernahme der übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gestellt.

Mit Bescheid vom 23.12.2025 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Betrag zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen für die Stadt Oberhausen auf

 

1.192.131.748,15 Euro

 

festgesetzt und die Übernahme der Verbindlichkeiten bis zum 31.12.2026 bewilligt.

 

Die Entschuldung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den Bestimmungen des Bewilligungsbescheides. Der Entlastungsbetrag wurde vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen auf volle Euro gerundet.

 

Sachstand des Übernahmeverfahrens

 

Mit telefonischer Ankündigung vom 04.03.2026 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen den Handelstag auf den 11.03.2026 sowie den Stichtag zur Übernahme der Verbindlichkeiten auf den 08.04.2026 festgelegt.

Die Übernahme der in der Anlage beigefügten Darlehensverträge in Höhe von insgesamt 1.190.000.000 EUR ist am 08.04.26 erfolgt. Zusätzlich wurde ein Spitzenausgleichsbetrag in Höhe von 2.131.749,00 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Oberhausen gezahlt.

Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 ASEG NRW hat die Finanzbuchhaltung der Stadt Oberhausen die übernommenen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage eigenkapitalerhöhend verrechnet.

 

Zum Stichtag 08.04.2026 verbleiben Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von

 

551.400.000,00 Euro

 

Auswahl der zu übernehmenden Kreditverträge

 

Das Ministerium der Finanzen hat im Rahmen des gesetzlichen Auswahlermessens gemäß § 7 Absatz 3 Satz 5 und 6 ASEG NRW die Auswahl der zu übernehmenden Kreditverträge getroffen.

 

Haushalts- und Zinsentwicklung

 

Durch die Übernahme der Verbindlichkeiten zum Stichtag 08.04.26 stellt sich die prognostizierte Zinsentlastung wie folgt dar:

 

Entlastungsbetrag Zinsaufwand:

2026

11.498.584 €

2027

13.788.728 €

2028

20.068.430 €

2029

19.355.587 €

2030

14.818.383 €

2031

9.762.431 €

2032

6.969.816 €

2033

2.815.913 €

Gesamt:

99.077.872 €

 

Die aus der Altschuldenübernahme resultierende Zinsentlastung zeigt über den Zeitraum 2026 bis 2033 die dargestellte Entlastungswirkung.

Für das Jahr 2026 hat das Ministerium für Finanzen des Landes NRW eine Stückzinsberechnung bis zum 08.04.2026 in Höhe von insgesamt 10.138.595,93 Euro vorgenommen.

 

Bei der Bewertung der Entlastungswirkung ist zu berücksichtigen, dass zukünftige Kreditaufnahmen und Umschuldungen nur noch zu den aktuell am Markt verfügbaren Konditionen erfolgen können. Diese liegen deutlich über den Zinssätzen der abgelösten Altkredite.

Die Stadt Oberhausen hat die Niedrigzinsphase in der Vergangenheit gezielt genutzt, um sich langfristig günstige Finanzierungskonditionen zu sichern.

Im Vergleich dazu führen die künftig höheren Zinsen dazu, dass sich die Differenz zwischen den bisherigen und den neuen Finanzierungskosten belastend auf die weitere Haushaltsentwicklung auswirken wird.

Zudem erfordert die Übernahme der bestehenden Verbindlichkeiten den schrittweisen Aufbau eines neuen, langfristig ausgerichteten Kreditportfolios unter veränderten Marktbedingungen.

Darüber hinaus ist bei anhaltendem Haushaltsdruck weiterhin erforderlich, dass erneut Liquiditätskredite aufgenommen werden müssen. In diesem Fall würde die durch das Land Nordrhein-Westfalen erreichte Entlastung perspektivisch wieder aufgezehrt werden.

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Anlagen

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