Beschlussvorlage - B/18/0784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

 

Finanzielle Mittel sind für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 in Höhe von insgesamt 250.000 EUR wie folgt veranschlagt worden.

 

Auftrag

Bezeich­nung

Kosten­art

Bezeichnung

2026

2027

560012010600

ÖPNV Neubau und Unterhaltung

543132

Sonstige Geschäfts­aufwen­dungen

150.000 EUR

100.000 EUR

 

 

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Bezug

 

B/17/4175-01 – Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023

 

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Sachverhalt

 

  1. Anlass

 

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (§ 8 ÖPNVG NRW in Verbindung mit § 8 PBefG) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte, die sog. Aufgabenträger, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und diesen regelmäßig zu überar­beiten. Der Nahverkehrsplan konkretisiert das öffentliche Verkehrsinteresse im Straßenbahn- und Busverkehr der Stadt Oberhausen.

 

Die Stadt Oberhausen hat am 14.12.1998 erstmalig den Nahverkehrsplan aufgestellt (Druck­sache B/98/2968 „Nahverkehrsplan“). Die erste Fortschreibung wurde am 21.11.2005 (Drucksache B/14/1044-01) durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen. Am 26.09.2011 stimmte der Rat der Stadt Oberhausen der zweiten Fortschreibung des Nahver­kehrsplans zu (Drucksache B/15/1546-01). Der aktuell gültige Nahverkehrsplan wurde durch den Rat der Stadt Oberhausen am 13. Februar 2017 beschlossen (Drucksache B/16/2313-01). Seit diesem Aufstellungsprozess haben sich eine Reihe von Rahmenbedingungen wei­terentwickelt. Die Aufgabenträger im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) haben sich zudem darauf verständigt, ihre Nahverkehrspläne bis Ende 2027 fortzuschreiben und inhaltlich zu harmonisieren (siehe Drucksache B/17/4175-01). In Verbindung mit §9 Abs. 5 ÖPNVG NRW führt dies zu einem Erfordernis der Fortschreibung des Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen.

 

  1. Vorgehensweise

 

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans basiert auf einer umfassenden Analyse und Prog­nose der Siedlungsstruktur, der Verkehrsentwicklung sowie des bestehenden und zukünf­tigen ÖPNV-Angebots, einschließlich Nachfrage, Liniennetz, Taktung und Bedienzeiten.

 

Dabei werden die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr berücksichtigt. Ebenso fließen die Belange der Oberhausener Bevölkerung – insbesondere von mobilitäts­eingeschränkten Personen – sowie Aspekte des Umweltschutzes, insbesondere Luftrein­haltung und Lärmschutz, in die Planung ein. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die strategische Ausrichtung des ÖPNV-Angebots in den kommenden Jahren. Er beschreibt sowohl das konkrete Leistungsangebot, etwa Linienführungen, Takte und Bedienzeiten, als auch die einzuhaltenden Qualitätsstandards.

 

In den Aufstellungsprozess werden die Nachbarstädte, die im Stadtgebiet tätigen Verkehrs­unternehmen sowie proBahn Ruhr einbezogen. Eine enge Abstimmung erfolgt insbesondere mit der Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG).

 

Die fachliche Bearbeitung des Nahverkehrsplans soll durch ein externes Gutachterbüro ver­geben werden, das über ausgewiesene Expertise in den Bereichen Infrastrukturentwicklung, Nahverkehrs- und Angebotsplanung sowie Verkehrsmodellierung verfügt. Es ist davon aus­zugehen, dass mehrere Ingenieurbüros an der Bearbeitung beteiligt sein werden. Ziel ist es, alle relevanten Themen des Nahverkehrs gebündelt und aufeinander abgestimmt zu behan­deln.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden kontinuierlich über den Fortgang des Verfahrens infor­miert und erhalten die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung. Die konkrete Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung wird zwischen Verwaltung, STOAG und dem beauftragten Planungsbüro abgestimmt.

 

Den rechtlichen Anforderungen an das Aufstellungsverfahren gemäß §9 ÖPNVG NRW wird so entsprochen.

 

  1. Zeitplanung

 

Die Zeitplanung ist darauf ausgerichtet, den Nahverkehrsplan – entsprechend der Abstim­mung der Aufgabenträger im RVR – bis Ende 2027 fertigzustellen. Nach einem Beschluss zur Fortschreibung wird zunächst das Vergabeverfahren für das begleitende Gutachterbüro eingeleitet. Ab dem dritten Quartal 2026 ist eine etwa sechsmonatige Bearbeitungsphase vorgesehen.

 

Im Anschluss wird der Entwurf dem Stadtplanungs- und Umweltausschuss vorgestellt, um den Start des Beteiligungsverfahrens zu beschließen. Dieses beginnt im ersten Quartal 2027 und umfasst neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritten auch die Einbin­dung der Öffentlichkeit, von Interessenverbänden sowie der Bezirksvertretungen. Der ab­schließende Beschluss des Nahverkehrsplans ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen.

 

Mit Blick auf die zukünftige Vergabe von Verkehrsleistungen kommt den Festlegungen des Nahverkehrsplans eine zentrale Bedeutung zu. Die STOAG ist derzeit bis Ende 2029 mit der Erbringung der Verkehrsleistungen betraut. Das Vergabeverfahren für die Leistungen ab dem Jahr 2030 muss daher spätestens Mitte 2027 eingeleitet werden.

 

  1. Finanzierung

 

Für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans wird mit Gesamtkosten in Höhe von 250.000 EUR gerechnet, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Für das Jahr 2026 sind Mittel in Höhe von 150.000 EUR vorgesehen, für das Jahr 2027 in Höhe von 100.000 EUR. Die er­forderlichen Haushaltsmittel stehen unter dem Auftrag 560012010600 – ÖPNV Neubau und Unterhaltung, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen – zur Verfügung.

 

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Anlagen

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