Beschlussvorlage - B/18/0760

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07. Juli 1987 (GV. NRW S. 220) zuletzt geändert durch die Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 14.12.2021 (GV. NRW S. 1743) wird zum Mitglied des Umlegungsausschusses für die Zeit vom 15.03.2026 bis 14.03.2031 bestellt:

 

Bewertungssachverständiger:  Herr Dipl.-Ing. Alexander Bernt,

Vorsitzender u. Geschäftsführer des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg

Reduzieren

Bezug

Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 20.09.2021

(Drucksachen-Nr. B/17/0961-01)

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. Juli 1987 (GB. NRW S. 220) zuletzt geändert durch die Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 14.12.2021 (GV. NRW S. 1473) hat der Rat der Stadt zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen.

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.

 

Der bisherige Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten, Herr Dipl.-Ing. Stefan Schwarz, scheidet aus Altersgründen aus.

 

Herr Bernt soll als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten neu bestellt werden. Er ist Vorsitzender und Geschäftsführer des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg und Sachgebietsleiter für kommunale Wertermittlung.

 

Nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches beträgt die Amtsdauer der neu bestellten Mitglieder des Umlegungsausschusses fünf Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig.

Loading...