Beschlussvorlage - B/18/0690

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt

 

  1. beschließt den ersten kommunalen Wärmeplan für die Stadt Oberhausen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW). 
  2. beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen, Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung zu berücksichtigen.
  3. beauftragt die Verwaltung, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer jeweiligen Priorität vorzubereiten und umzusetzen. Dazu sind relevante Akteure in den Prozess einzubinden. Sofern zusätzliche Personal- oder Sachmittel für ihre Vorbereitung und/oder Umsetzung notwendig sind, werden die notwendigen Beschlüsse den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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Bezug

M/17/5568 – Berichtsstand zum Start der Kommunalen Wärmeplanung

M/17/3826-01 – Berichtsstand über den aktuellen Stand zur kommunalen Wärmeplanung

B/17/5316 – Auftragsvergabe zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung

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Sachverhalt

 

Seit dem 01. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft, welches die

Dekarbonisierung der Wärmenetze forciert. Im Dezember 2024 trat das

Landeswärmeplanungsgesetztes (LWPG) für NRW in Kraft, welches die Aufgabe zur

Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) an die Kommunen delegiert. Die Stadt

Oberhausen ist demnach zu einer erstmaligen Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet (vgl. § 4 Abs. 2 WPG). Das WPG definiert den Mindestumfang und legt neben den technischen Planungen einen besonderen Schwerpunkt auf die Stakeholderbeteiligung. Gemäß den Vorgaben des WPG und des LWPG bleibt die Stadt Oberhausen stets planungsverantwortliche Stelle im Prozess und wahrt die Interessen im Hinblick auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in der Stadt Oberhausen. An der Erstellung des Wärmeplans hat seit Sommer 2024 ein Projektteam aus Akteuren des Fachbereiches Klimaschutz der Stadt Oberhausen, der EVO, der PD (Berater der öffentlichen Hand GmbH) und GEF Ingenieure auf der operativen Ebene gearbeitet.

 

 

Die vorliegende kommunale Wärmeplanung wurde auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erstellt und folgt den darin definierten inhaltlichen und methodischen Anforderungen. Ziel der Wärmeplanung ist es, einen strategischen, langfristig ausgerichteten und technologieneutralen Orientierungsrahmen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

Der Wärmeplan wurde in mehreren, aufeinander aufbauenden Arbeitsschritten erarbeitet.

Zu Beginn wurde eine Bestandsanalyse durchgeführt. In diesem ersten Schritt wurde die derzeitige Situation der Wärmeversorgung systematisch erfasst. Dazu zählen insbesondere der Wärmebedarf in den verschiedenen Sektoren, die vorhandenen Gebäudestrukturen und Baualtersklassen, die eingesetzten Energieträger sowie die bestehende Wärmeinfrastruktur, einschließlich leitungsgebundener Netze. Die Bestandsanalyse bildet die Datengrundlage für alle weiteren Planungsschritte und ermöglicht eine transparente Darstellung des Status quo.

 

Aufbauend auf der Bestandsanalyse erfolgte die Potenzialanalyse. In diesem Schritt wurden die im Planungsgebiet verfügbaren Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung untersucht. Hierzu zählen insbesondere erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme sowie Effizienzpotenziale im Gebäudebestand. Die Analyse dient dazu, realistische und räumlich differenzierte Entwicklungsmöglichkeiten für die zukünftige Wärmeversorgung aufzuzeigen.

 

Anschließend wurde ein Zielszenario entwickelt. Dieses beschreibt eine mögliche Entwicklung der Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität im Zieljahr unter Berücksichtigung der zuvor ermittelten Bestands- und Potenzialdaten. Das Zielszenario umfasst zudem Zwischenziele und Annahmen zur Entwicklung von Wärmebedarfen, Technologien und Infrastrukturen für die Stützjahre 2030, 2035, 2040 und 2045. In diesem Zusammenhang wurden auch Wärmeversorgungsgebiete ausgewiesen, in denen perspektivisch unterschiedliche Versorgungsarten – etwa dezentrale Einzelversorgung oder leitungsgebundene Wärmenetze – als vorrangig geeignet angesehen werden.

 

Darauf aufbauend wurde eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Diese enthält einen Maßnahmenkatalog mit strategischen, organisatorischen und technischen Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der im Zielszenario beschriebenen Entwicklung. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Transformation der Wärmeversorgung zu unterstützen, Investitionssicherheit zu erhöhen und relevante Akteure zu orientieren. Der Wärmeplan selbst entfaltet dabei keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung, sondern dient als strategisches Planungs- und Informationsinstrument.

 

Begleitend zu allen Arbeitsschritten erfolgte eine Beteiligung relevanter Akteure sowie der Öffentlichkeit, wie sie das WPG vorsieht. Ziel der Beteiligung war es, Transparenz zu schaffen, lokale Kenntnisse einzubeziehen und die Umsetzbarkeit der Planung zu verbessern.

 

Der kommunale Wärmeplan wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig fortgeschrieben, um neue Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen und veränderte Datenlagen zu berücksichtigen. Damit bleibt die Wärmeplanung ein dynamisches Instrument zur langfristigen Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene.

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Anlagen

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