Beschlussvorlage - B/18/0516
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans
Einrichtung von drei Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/ Feuerwehr und einer Teilzeitplanstelle im Bereich 4-1/ Personal und Organisation
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fabian Abel
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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29.04.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.05.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung des bereits beschlossenen Katastrophenschutzbedarfsplans die Einrichtung von drei Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/ Feuerwehr sowie einer Teilzeitplanstelle im Bereich 4-1/ Personal und Organisation. Die Personalkosten der 3,5 Planstellen betragen gem. den KGSt-Richtwerten jährlich zwischen 323.150,- und 358.150,- EUR. Diese sind zur Haushaltsplanung 2027 ff. im Deckungsring Personal, Produkt 021502 Abwehr von Großschadensereignissen und Bevölkerungsschutz, anzumelden. Für das Haushaltsjahr 2026 ist das notwendige Budget entsprechend überplanmäßig bereitzustellen.
Deckungsvorschlag
Eine Deckung der anteiligen Personalkosten unter Berücksichtigung der Stellenbesetzungen zum 1. August 2026 (134.645,- bzw. 149.229,- EUR) kann nicht erfolgen. Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 eine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Auftrag des Bereiches 6-1/Feuerwehr
Am 26. Mai 2025 beschloss der Rat der Stadt Oberhausen die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans. Weiterhin hat der Rat die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung des Maßnahmenkatalogs im Katastrophenschutzbedarfsplan
- die Umsetzungsplanungen für die aus dem Maßnahmenkatalog resultierenden Maßnahmen mit unterschiedlichen Prioritäten (nach Dringlichkeit) zu erstellen und
- unter Berücksichtigung der kalkulierten Arbeitsmengen in den Maßnahmenbereichen und der bestehenden personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen die Kosten sukzessive zu konkretisieren und zur Aufstellung des jeweiligen Haushalts- und Stellenplans anzumelden.
Mit dieser Vorlage soll die Anpassung des Stellenplans an die zukünftigen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz erwirkt werden.
Personelle und organisatorische Ausgangssituation
Der Kalte Krieg endete offiziell 1991 mit dem Zerfall der Sowjetunion, der Auflösung des Warschauer Pakts und der Wiedervereinigung Deutschlands. Diese Ereignisse markierten das Ende der langjährigen Rivalität zwischen den beiden Supermächten USA und Sowjetunion und läuteten gleichzeitig eine neue Epoche der weltweiten Sicherheitspolitik ein. Vielfach von Sicherheitsdividenden gesprochen, wurden die Staatshaushalte durch Senkung der Rüstungs- und Verteidigungsausgaben im Zuge von Abrüstungsvereinbarungen entlastet. Im Gleichschritt mit der Senkung der Rüstungs- und Verteidigungsausgaben wurden auch die Aufwendungen im Zivil- und Katastrophenschutz sukzessive gemindert. Während in den 1980er Jahren alle Kommunen in NRW neben den Feuerwehren auch Zivil- und Katastrophenschutzämter (häufig Stadtamt 38) unterhielten, wurden die Bemühungen zur Aufrechterhaltung der Fähigkeiten bis Ende der 90er Jahre derart reduziert, dass die Vielzahl der Stellen gestrichen und verbliebene Mitarbeiter in die Feuerwehren überführt wurden. In Oberhausen verblieben 2 Vollzeitstellen (2,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit Verwaltungsaufgaben) im Bereich 6-1/ Feuerwehr. Beide Mitarbeiter wickelten überwiegend die Rückführung der Sicherheitsbauten (z. B. Bunker) ab oder bewirtschafteten die restlichen Schutzkonzepte (Vorhaltung von Chlortabletten etc.).
Mit den Ereignissen der vergangenen Jahre
- 2015 - 2016 Flüchtlingskrise in Deutschland (ca. 890.000 Syrische Schutzsuchende)
- 2020 - 2022 Coronapandemie
- 2021 Hochwasser Katastrophe (über 180 Tote)
- 2022 Angriffskrieg auf die Ukraine
- 2022 - heute Flüchtlingskrise (ca. 1,14 Millionen Ukrainische Schutzsuchende)
stieg bundesweit das Bewusstsein über die Gefahren, die von Naturereignissen – verursacht durch den Klimawandel – und kriegerischen Auseinandersetzungen ausgehen. Bundesweit werden Bemühungen verzeichnet, die Verteidigungsfähigkeit aufzubauen sowie den Bevölkerungsschutz zu reaktivieren und zu verbessern. Da auch die Stadt Oberhausen von den Ereignissen betroffen war, vollzogen die Verantwortlichen erste richtige und wichtige Schritte zur Stärkung der Resilienz in Krisenfällen. Als einer der wesentlichen Schritte konnte im Oktober 2022 eine neu geschaffene Stabsstelle Zivil- und Katastrophenschutz im Bereich 6-1/ Feuerwehr etabliert werden. Im Rahmen einer neuen Aufbauorganisation der Feuerwehr Oberhausen im November 2023 ist diese Stabstelle zu einem eigenständigen Fachbereich erweitert worden und nun im Geschäftsbereich 2 angegliedert.
Der neue Fachbereich 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz setzte fortan den Aufbau des Oberhausener Katastrophenschutzes mit vier Mitarbeiter/innen fort. Die Verteilung der Stellen gestaltet sich wie folgt:
- Fachbereichsleitung Zivil- und Katastrophenschutz (100 % Tagesdienst)
- Zivil- und Katastrophenschutz (70 % Tagesdienst und Einsatzdienst 30 %)
- Katastrophenschutzplanungen und allg. Katastrophenschutz-Konzepte, organisatorische Leitung Freiwillige Feuerwehr (70 % Tagesdienst und Einsatzdienst 30 %)
- Sachbearbeitung Katastrophenschutz (100 % Tagesdienst)
Zu den Aufgaben zählen u. a.
- Einsatzkonzepte Großschadensereignisse / Katastrophen (Blackout / Hochwasserereignisse / Fußball-Europameisterschaft 2024)
- Verwaltungsangelegenheiten (Bund / Land)
- Trinkwassernotbrunnen
- allg. Schutzangelegenheiten (Deichschutz / Bunker)
- Bevölkerungswarnung (Sirenen)
- Fortschreibung Katastrophenschutzplan
- Betreuung und Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr
- Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplan (Gutachten!)
Der Katastrophenschutzbedarfsplan
Die Gesellschaft sieht sich gegenwärtig einer immer stärker wachsenden Bedrohung ausgesetzt – sei es durch technisches Versagen, Cyberangriffe, Sabotagen oder verheerenden Naturereignissen. Auch hat die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere der Ukrainekrieg, direkte Auswirkungen auf unsere Sicherheitsarchitektur.
Als Reaktion auf die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat NRW-Innenminister Reul ein interdisziplinär besetztes Kompetenzteam einberufen, um eine Neuausrichtung und Verbesserung des Katastrophenschutzes in NRW zu diskutieren und Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Katastrophenschutzes zu erarbeiten. Der vorgelegte Abschlussbericht des Kompetenzteams „Katastrophenschutz“ beinhaltet konkrete, detaillierte Handlungsempfehlungen zur Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in NRW im Sinne eines 15-Punkte-Planes für kommende Katastrophen.
Unter anderem sieht dieser Plan eine bessere Risikoabschätzung durch verbindliche Planungsschritte vor. Diese sollen durch Einführung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung mit verbindlichen Risikoanalysen, Szenarien und Warnkonzepten auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte als zentrales Steuerungsinstrument zur Leistungssteigerung und Harmonisierung des Katastrophenschutzes realisiert werden.
Zur Ermittlung der im Katastrophenfall erforderlichen organisatorischen, materiellen und personellen Ressourcen in Oberhausen wurde eine Katastrophenschutzbedarfsplanung durchgeführt. Diese erfolgte – wie vom Kompetenzteam vorgeschlagen – szenarienbasiert in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz (vgl. Bericht zum Katastrophenschutzbedarfsplan, Seite 8; 26).
Der erstellte Katastrophenschutzbedarfsplan setzte die vorhandenen Bewältigungskapazitäten und Vorplanungen einem Stresstest aus, um zukünftige Handlungsfelder für den Katastrophenschutz zu ermitteln.
Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH unterstützte und begleitete die Ersterstellung des Katastrophenschutzbedarfsplans im Auftrag der Stadt Oberhausen.
Im Gesamtprozess wurden Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Gefahrenabwehr, der Verwaltung, der Gesundheits- und Privatwirtschaft, sowie den kritischen Infrastrukturen beteiligt.
Es wurden folgende fünf exemplarische Ereignisse ausgewählt, welche als Primärereignisse der Bemessungsszenarien verwendet werden:
1. Flächendeckender, langanhaltender Stromausfall
2. Starkregen und Hochwasser
3. Cyberangriff
4. Terroranschlag
5. Hitzewelle und Dürre
Die Beschränkung der Anzahl der Bemessungsszenarien orientiert sich im Übrigen an den Empfehlungen des BBK. Alle relevanten Schadensfolgen, welche durch die unterschiedlichen Fachdienste des Katastrophenschutzes bewältigt werden können, sind anhand dieser fünf Szenarien darstellbar (vgl. Bericht zum Katastrophenschutzbedarfsplan, Seite 9; 47 f.).
Aus den erfolgten Szenarienbetrachtungen wurden die wesentlichen Fähigkeitsanforderungen für die Stadt Oberhausen als untere Katstrophenschutzbehörde extrahiert und in acht Fähigkeitskategorien unterteilt.
1. Führung und Kommunikation
2. CBRN-Gefahrenabwehr (chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear)
3. Brandbekämpfung
4. Technische Hilfeleistung
5. Sanitäts- und Rettungsdienst
6. Betreuungsdienst
7. Technik und Logistik
8. Organisatorische Bewältigungskapazität
Parallel wurden allgemein gültige Bedarfsmaxima abgeleitet. Die so ermittelten Bedarfsmaxima wurden den heute vorhandenen Fähigkeiten im Rahmen eines SOLL-IST-Abgleichs gegenübergestellt.
Aus dem SOLL-IST-Abgleich wurden insgesamt 120 Maßnahmen abgeleitet (vgl. Bericht zum Katastrophenschutzbedarfsplan, Seite 14 ff.; 87 f.).
Im Ergebnis sieht der Bedarfsplan zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung vor, sowohl bei der Feuerwehr Oberhausen als auch bei anderen Bereichen der Verwaltung, die mit dem Katastrophenschutz zu tun haben. In der Folge führt dies zu einem umfassenden
Modernisierungsprozess mit organisatorischen, materiellen und personellen Anpassungen.
Personalbedarf zur Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans
Für die Analyse des Personalbedarfs wurden drei Hauptschwerpunkte festgelegt: Sachbearbeitung im Katastrophenschutz, städtisches Krisenmanagement sowie die Folgebedarfe in weiteren Fachbereichen des Bereichs 6-1/ Feuerwehr. (Die Resultate der analytischen Bewertung sind im Anhang des Berichts zum Katastrophenschutzbedarfsplan dokumentiert, Seite 135 ff.)
Umsetzungsvorschlag des Gutachters Lülf+ (Seite 127 ff.):
Im Fachbereich 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz ist die Schaffung von dauerhaft vier zusätzlichen Stellen erforderlich. Für die Anfangsphase sollten zudem zwei temporäre Stellen eingerichtet werden. Die Laufzeit der temporären Stellen ist abhängig von der tatsächlichen Zeit, die erforderlich ist, um sämtliche Maßnahmen vollständig umzusetzen. Als Orientierungsrahmen sollten hierfür ein bis zwei Jahre eingeplant werden.
Die derzeit im städtischen Krisenmanagement bestehenden Stellen sollten verstetigt werden. Zudem ist die Möglichkeit einer Teil- oder Vollzeitstelle zu evaluieren. Diese Position sollte mindestens fachlich dem Fachbereich 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz zugeordnet werden.
In der allgemeinen Verwaltung der Feuerwehr sollte der Stellenplan vorübergehend um 0,3 VZÄ angehoben werden. Diese Erhöhung kann durch eine frühzeitige Nachbesetzung oder vergleichbare Maßnahmen ausgeglichen werden.
Im Fachbereich 6-1-40/ Technik ist eine schrittweise Erweiterung um zwei Stellen erforderlich. Diese Ergänzungen sind abhängig von den tatsächlich geplanten oder durchgeführten Beschaffungen zu implementieren.
In der Leitstelle sollten dauerhaft 0,2 zusätzliche VZÄ bereitgehalten werden. Für die Bearbeitung und Implementierung der Maßnahmen in Kooperation mit der Leitstelle sollten zusätzlich temporär 0,3 VZÄ eingeplant werden.
In den Bereichen Rettungsdienst, Vorbeugende Gefahrenabwehr, Aus- und Fortbildung sowie Personal wird ein dauerhafter Mehrbedarf an Stellen von unter einem VZÄ prognostiziert. Um die langfristigen Anforderungen zu decken, sollten diese bei der allgemeinen Fortschreibung der Personalentwicklung Berücksichtigung finden. Die anfänglichen Bedarfe können durch Abordnungen oder temporäre Anstellungen ausgeglichen werden.
Primär einzurichtende Stellen
Unter Betrachtung der derzeitigen Arbeitslast im Bereich 6-1/ Feuerwehr, der analytischen Bewertung aus dem Bericht zum Katastrophenschutzbedarfsplan und der im Bericht vorgesehenen Priorisierung der Maßnahmen beabsichtigt der Bereich 6-1/ Feuerwehr in Abstimmung mit dem Bereich 4-1/ Personal und Organisation zunächst die Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen. Dieser Schritt ermöglicht die unmittelbare Umsetzung der dringendsten Maßnahmen im Katastrophenschutz und stellt sicher, dass die damit verbundenen Aufgaben effektiv erfüllt werden können.
Die vollständige Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans sieht insgesamt die Einrichtung von dauerhaft 8,2 VZÄ vor. In einem zweiten Schritt sollen zu einem späteren Zeitpunkt daher, abhängig von der tatsächlichen Umsetzung der ersten Maßnahmen, weitere bis zu 4,5 VZÄ eingerichtet werden. Diese gestufte Vorgehensweise erlaubt es, die Personalressourcen bedarfsgerecht anzupassen und gleichzeitig die finanzielle sowie organisatorische Planbarkeit sicherzustellen. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage eingebracht.
Einrichtung einer Vollzeitplanstelle im operativen Katastrophenschutz (konzeptionelles Arbeiten mit Feuerwehren und Hilfsorganisationen)
Mit dieser Vollzeitplanstelle sollen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Allgemeine Aufgaben
- Projektleitung zur Umsetzung / Fortschreibung der Katastrophenschutz-bedarfsplanung
- Definition und Controlling von Zielerreichung und Meilensteinen
- Koordinierung bereichsübergreifender Maßnahmen und Zusammenarbeit
- Umsetzung der Katastrophenschutzbedarfsplanung
- Konzepterstellung zu den betrachteten Szenarien (Blackout; Cyberangriffe; Terrorgefahren / CBRN; Hitze, Dürre, Waldbrand; Starkregen, Hochwasser)
- Umsetzung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen des Bereichs 6-1/ Feuerwehr
- Begleitung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Anschaffung katastrophenschutzrelevanter Ausstattung
- Fortschreibung der Katastrophenschutzbedarfsplanung
- Pflege des Katastrophenschutzbedarfsplans
- Fortschreibung der Katastrophenschutzbedarfsplanung unter Berücksichtigung der allg. Entwicklung
- Koordinierung der Hilfsorganisationen
- Einrichtung einer Koordinierungsgruppe der Hilfsorganisationen
- Organisation, Planung und Durchführung von Treffen der Hilfsorganisationen
Die Stelle soll im Fachbereich 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz eingerichtet werden. Der Stellenwert richtet sich anhand einer ersten Einschätzung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG. Die jährlichen Personalkosten betragen gem. den KGSt-Richtwerten bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TVöD 102.700,- EUR sowie bei einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 12 LBesG 116.700,- EUR.
Einrichtung einer Vollzeitplanstelle im Bevölkerungsschutz (Aufklärungs-, Öffentlichkeits- und Medienarbeit)
Mit dieser Vollzeitplanstelle sollen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Allgemeine Aufgaben
- Abstimmung, Beratung und Vernetzung mit internen und externen Fachleuten
- Aufbau und Pflege eines Netzwerkes „Öffentlichkeitsarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz“
- Aufklärungsarbeit / Öffentlichkeitsarbeit
- Konzepterstellung zur Krisenkommunikation und zur Bevölkerungsaufklärung („Resilienzstärkung“)
- Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen
- Zusammenarbeit / Vernetzung mit ortsansässigen Hilfsorganisationen
- Öffentlichkeitsstände zu relevanten Anlässen (Tag des Notrufs, Tag des Ehrenamtes, Tag der Katastrophenvorsorge)
- Medienarbeit (Print)
- Erstellung zielgruppenspezifischer Flyer, Plakate und Broschüren
- Erstellung von Printvorlagen zur Krisenkommunikation
- Social Media
- Zielgruppenspezifisches und kanalgerechtes Verfassen, Redigieren und Gestalten von Text-, Bild- und Bewegtbildbeiträgen
- Sicherstellung einer stringenten und tagesaktuellen Informationsverbreitung
- Onlineauftritt des Fachbereichs 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz
- Pflege und Weiterentwicklung der Webseite des Fachbereiches zur Information der Bevölkerung über Präventionsmaßnahmen und Resilienzstärkung
- Multimediale Informations- und Sensibilisierungskampagnen
- Eigenständige Offline- und Online Recherche
- Beobachtung und Auswertung von Presse, Fachpublikationen und Social Media auf aktuelle Entwicklungen
- Benchmarking (Beobachten der Aktivitäten anderer Feuerwehren in Bezug auf Zivil- und Katastrophenschutz)
- Prüfung neuer Online-Kanäle und Funktionen auf Einsetzbarkeit und Nutzen
- Unterstützung bei der Außenkommunikation des Krisenstabs
- Einstellen von Informationen und Updates bei Krisen auf den Social-Media-Kanälen und der Webseite
- Reaktion auf Anfragen aus der Bürgerschaft
Die Stelle soll im Fachbereich 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz befristet für die Dauer von vier Jahren eingerichtet und mit einem künftig wegfallenden (kw)-Vermerk versehen werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die dauerhafte Notwendigkeit der Stelle überprüft. Der Stellenwert richtet sich anhand einer ersten Einschätzung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG. Die jährlichen Personalkosten betragen gem. den KGSt-Richtwerten bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TVöD 102.700,- EUR sowie bei einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 12 LBesG 116.700,- EUR.
Einrichtung einer Vollzeitplanstelle für Technik und Lagerlogistik
Mit dieser Vollzeitplanstelle sollen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Allgemeine Aufgaben
- Ausgabe von Materialien und Einsatzmitteln außerhalb von Einsätzen
- Logistikfahrten
- Katastrophenschutz Lagerverwaltung
- Aufbau und Betrieb eines Katastrophenschutzlagers
- Erstellung von Lagerkonzepten
- Material- und Ausrüstungsplanung
- Einweisung und Schulung von Einsatzkräften
- Kontrolle, Wartung und Probelauf von Einsatzmitteln
- Ressourcenmanagement im Einsatz- und Katastrophenfall
- Nachsorge und Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit nach Einsätzen
- Bundes- und Landesfahrzeuge
- Monatliche Überprüfung und Bewegungsfahrten
- Überwachung der vorgeschriebenen Untersuchungen
- Kontrolle und Überwachung der Fahrtenbücher und Meldung von Schäden
- Überprüfung und Austausch abgelaufener Einsatzmittel
Die Stelle soll im Fachbereich 6-1-40/ Technik eingerichtet werden. Der Stellenwert richtet sich anhand einer ersten Einschätzung nach EG 8 TVöD. Die jährlichen Personalkosten betragen gem. den KGSt-Richtwerten bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TVöD 66.400,- EUR.
Einrichtung einer Teilzeitplanstelle zur Optimierung des städtischen Krisenmanagements
Mit dieser Teilzeitplanstelle sollen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Organisation und Weiterentwicklung des städtischen Krisenmanagements
- Konzeptionelle Weiterentwicklung: Erstellung und Aktualisierung von Dienstanweisungen, Schulungskonzepten etc.
- Qualitätssicherung: Evaluation von Abläufen und Strukturen, Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, Anpassung an neue Entwicklungen
- Fachliche Aufbereitung und Bewertung von Grundsatzentscheidungen
- Haushalts- und Finanzplanung für das Krisenmanagement
- Sicherstellung der Einsatz- und Arbeitsfähigkeit des städtischen Krisenmanagements
- Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs von der Alarmierung bis zur Arbeitsaufnahme sowie während der Arbeit im Krisenstab
- Sicherstellung der personellen Ausstattung des Krisenstabes sowie der regelmäßigen Schulung des eingesetzten Personals
- Koordination von Krisenstabsübungen
- Verantwortung für Ausstattung, Funktionsfähigkeit und Zugänglichkeit des Krisenstabsraums
- Sicherstellung der einwandfreien Nutzung von Technik, IT- und Kommunikationsmitteln
- Schnittstellenarbeit zur Feuerwehr, insb. zum Fachbereich 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz
- Mitwirkung an gemeinsamen Lageanalysen, Einsatzbesprechungen und Risikoanalysen, Abstimmung gemeinsamer Einsatz- und Alarmpläne
- Koordination externer und interkommunaler Zusammenarbeit
- Kontaktpflege zu übergeordneten Behörden (z. B. Bezirksregierung, Innenministerium), Nachbarkommunen und relevanten Einrichtungen
- Beteiligung an interkommunalen Erfahrungsaustauschen, Netzwerken, Fachgremien
- Krisenkommunikation und Dokumentation
- Aufbau standardisierter Berichts- und Dokumentationsverfahren
- Vorlagenmanagement für politische Gremien
Die vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, wie elementar Zivil- und Katastrophenschutz für die Handlungsfähigkeit von Kommunen ist. Krisenlagen unterschiedlichster Art – von globalen Ereignissen bis hin zu lokalen Schadenslagen – verdeutlichen, dass deren Bewältigung nicht allein Aufgabe der Einsatzdienste ist, sondern eine enge, koordinierte Zusammenarbeit aller Verwaltungseinheiten erfordert.
Aufgrund dessen soll die Teilzeitplanstelle im Fachbereich 4-1-10/ Organisation, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten eingerichtet werden. Die Verankerung im Fachbereich 4-1-10 ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die Einsatzdienste auf eine unterstützende administrative Stelle angewiesen sind. Ziel der Stelle ist die Schaffung einer zentralen, dauerhaft etablierten Ansprech- und Koordinierungsstelle innerhalb der Stadtverwaltung, die das kommunale Krisenmanagement beratend, vorbereitend und strategisch unterstützt. Die Stelle soll die Funktionsfähigkeit der Verwaltung für Krisen- und Katastrophenlagen sichern, die ausreichende personelle Ausstattung und Schulung des Krisenstabes sicherstellen und die Zusammenarbeit mit dem operativen Katastrophenschutz systematisch weiterentwickeln.
Der Stellenwert richtet sich anhand einer ersten Einschätzung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG. Die jährlichen Personalkosten betragen gem. den KGSt-Richtwerten bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TVöD 51.350,- EUR sowie bei einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 12 LBesG 58.350,- EUR.
Organisatorische Stellungnahme
Die Einrichtung der Planstellen ist aus organisatorischer Sicht zwingend erforderlich, um den Katastrophenschutz in Oberhausen dauerhaft leistungsfähig zu gestalten und die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans sicherzustellen. Die personelle Verstärkung ermöglicht, die dringendsten Maßnahmen zeitnah und effektiv umzusetzen und gleichzeitig die Aufgaben des städtischen Krisenmanagements, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Lager- und Logistiksteuerung adäquat abzudecken.
Nur durch die zusätzlichen Stellen lässt sich gewährleisten, dass die beschriebenen Aufgaben in erforderlichem Umfang und in gebotener Qualität erfüllt werden. Andernfalls würden die Umsetzung der Maßnahmen verzögert, die vorhandenen Kapazitäten dauerhaft überlastet und die Handlungsfähigkeit der Stadt im Bevölkerungsschutz in Krisen- und Katastrophensituationen eingeschränkt.
Die organisatorische Einbindung der Stellen in die Fachbereiche 6-1-70/ Zivil- und Katastrophenschutz, 6-1-40/ Technik und 4-1-10/ Organisation, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten gewährleistet klare Zuständigkeiten und eine enge Verzahnung zwischen operativem und administrativem Katastrophenschutz.
Die Einrichtung der Stellen stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Vorgaben des Katastrophenschutzbedarfsplans nachhaltig umzusetzen und so die Resilienz der Stadt Oberhausen zu stärken und die Bevölkerung effektiv zu schützen.
Kosten
Das Gesamtvolumen der Personalkosten der 3,5 o. g. Planstellen beträgt gem. den KGSt-Richtwerten jährlich zwischen 323.150,- und 358.150,- EUR. Im als Anlage beigefügten Finanzcheck wird dabei von den höchstmöglichen Personalkosten ausgegangen.
Kompensation/Refinanzierung
Mit der Einrichtung der o. g. Stellen wäre eine Ausweitung des Stellenplans um 3,5 VZÄ verbunden. Kompensatorische Maßnahmen stehen hierfür nicht zur Verfügung. Eine Refinanzierung der zusätzlich entstehenden Personalkosten ist ebenfalls nicht gegeben.
Gremiengang
Vor Einrichtung der 3,5 Planstellen sind die Beteiligungsgremien einzubinden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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