Beschlussvorlage - B/18/0630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.800.000,- EUR im Finanzplan 2026 bei der Finanzstelle PN0605A – Erzieherische Hilfen unter der Finanzposition 7300.00 – Transferauszahlungen zu.

 

Deckungsvorschlag

 

Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan. Durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 97) ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2025 wurde zum Jahresabschluss aus dem Budget 2025 des Deckungsrings D06000322 – Erzieherische Hilfen eine Rückstellung in Höhe von in Summe 1.800.000,- EUR gebildet. Die Rückstellung wurde für die Leistung von erzieherischen Hilfen aus dem Jahr 2025 gebildet, welche erst in Jahr 2026 in Rechnung gestellt werden.

 

Im Jahr 2026 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2026 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.

 

Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2026 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 1.800.000,- EUR bereitzustellen. Eine Deckung ist nicht vorhanden, daher ergibt sich eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan 2026.

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Anlagen

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