Beschlussvorlage - B/18/0770
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Jury für den Heimatpreis
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle 1-0-10 Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Romi Domkowsky
- Verantwortung:
- Frau Prof. Dr. Domkowsky, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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18.06.2026
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Oberhausen vom 15.05.2023, Drucksache B/17/3439-01 beschließt der Rat der Stadt -jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- für den Heimatpreis
- Die Jury setzt sich aus institutionellen Mitgliedern und Mitgliedern des Rates zusammen. Institutionelle Mitglieder sind:
- der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Oberhausen
- der*die Kulturdezernent*in der Stadt Oberhausen (Bereich Kultur und Vorsitz der Jury)
- ein*e Vertreter*in des APX-LVR, Archäologie (Bereich Heimatgeschichte, Denkmalschutz)
- ein*e Vertreter*in des Bereichs Chancengleichheit der Stadt Oberhausen (Bereich Diversität)
- ein*e Vertreter*in des Gasometers (Bereich Industriekultur)
- ein*e Vertreter*in der Gedenkhalle der Stadt Oberhausen (Bereich Erinnerungskultur)
- ein*e Vertreter*in der IHK (Bereich Wirtschaft)
- ein*e Vertreter*in des Integrationsrats (Bereich Integration)
- ein*e Vertreter*in der Kirchen (Bereich Kirche)
- ein*e Vertreter*in des Lichtburg Filmpalasts (Bereich Unterhaltung)
- ein*e Vertreter*in der LUDWIGGALERIE (Bereich Kunst)
- ein*e Vertreter*in des SSB (Bereich Sport)
- ein*e Vertreter*in der SSP (Bereich Stiftungen)
- ein*e Vertreter*in des Stadtarchivs (Bereich Geschichte)
- ein*e Vertreter*in für den Bereich Umwelt
- ein*e Vertreter*in des Westfield CENTRO (Bereich Handel)
- Der Rat der Stadt bestellt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW seine folgenden drei Mitglieder als ordentliche Mitglieder der Jury für den Heimatpreis sowie folgende drei weitere seiner Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030:
ordentliche Mitglieder Stellvertreter*innen
1. _____________________ _____________________
2. _____________________ _____________________
3. _____________________ _____________________
- Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung werden im Sinne des § 17 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.
Sachverhalt
Seit 2019 kann in Kommunen und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen ein Heimatpreis vergeben werden. Der Heimatpreis ist mit einem Preisgeld verbunden, mit dem Personen oder Gruppen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich und vorbildhaft im Bereich der Gestaltung von Heimat engagieren. Durch das Land NRW wird das Preisgeld für kreisfreie Städte in einer Gesamthöhe von 15.000,-- EUR gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ vom 31. Januar 2023 gefördert.
Am 15. Mai 2023 wurde die Verleihung des Heimatpreises durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen.
Der Heimatpreis wird jährlich an bis zu drei Personen oder Gruppen (in drei abgestuften Preisen: 7.500 EUR, 5.000 EUR, 2.500 EUR) vergeben.
Die Bürger*innen der Stadt Oberhausen werden im Vorfeld gebeten, Vorschläge zur Vergabe des Preises bei der Stadt Oberhausen einzureichen.
Die Ausschreibung für den Heimatpreis 2026 ist am 13. April 2026 erfolgt.
Die Frist für die Einreichung der Vorschläge ist der 1. Juni 2026.
Eine unabhängige, fachkundige Jury schlägt dem Oberbürgermeister Preisträger*innen für den Heimatpreis vor.
Folgende Kriterien sind für die zu Ehrenden maßgeblich:
Das Engagement der zu Ehrenden erfolgt ehrenamtlich in einem der folgenden Bereiche:
- Kultur- und Freizeitangebot: (Volks-)Theateraufführungen, Konzerte, Tanz- oder Sportveranstaltungen als Orte der Begegnung, des Kennenlernens und von Gemeinschaft
- Heimatpflege: Erhalt, Pflege und Dokumentation von Mundart, Liedgut, Volks- und Brauchtum, regionaler Besonderheiten und Eigenarten
- Denkmalpflege: Erhalt, Pflege, Renovierung und Sanierung sowie Dokumentation denkmalgeschützter und die Stadtgeschichte prägende Gebäude, Anlagen und Bauten.
- Geschichte: Erhalt, Aufarbeitung, Dokumentation und Präsentation von Stadtgeschichte und städtischem Zeitgeschehen.
Ausgezeichnet werden:
- besondere Initiativen zur Pflege oder Belebung von örtlichen kulturellen Traditionen;
- Bürgerzentren, die durch ihr Programm Außergewöhnliches leisten und Heimat stärken;
- beispielgebende Jugendeinrichtungen, die den Heranwachsenden mit überzeugenden Programmen und Ideen begegnen und an Geschichte sowie die Gestaltung ihrer Heimat heranführen;
- kommunale Partnerschaften und Vereine, die durch ihre Aktivitäten von besonderer Strahlkraft für Oberhausen sind;
- Aktionen oder Projekte, die überregional wahrgenommen werden und auf Oberhausen positiv aufmerksam machen.
