Antragsvorlage - A/18/0700

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vorzulegen, wonach die pauschale erhöhte Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz NRW abgeschafft und für diese Hunde der reguläre Hundesteuersatz erhoben wird.

2. Die Verwaltung prüft, ob Hunde, die durch einen Beißvorfall oder ein aggressives Verhalten auffällig geworden sind und infolgedessen ordnungsrechtlich als gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW eingestuft werden, mit einer erhöhten Hundesteuer belegt werden können und schlägt dem Rat ggf. eine geeignete Regelung vor.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Die Stadt Oberhausen erhebt derzeit eine erhöhte Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde.

Während für einen gewöhnlichen Hund derzeit 168 Euro jährlich zu entrichten sind, beträgt die Steuer für einen als gefährlich eingestuften Hund 850 Euro pro Jahr.

Das ist mehr als fünfmal so hoch wie der reguläre Steuersatz.

Diese deutliche steuerliche Ungleichbehandlung wird häufig mit einer erhöhten Gefährlichkeit dieser Hunde begründet. Die von der Verwaltung gemäß der Beantwortung der Kleinen Anfrage K/18/0450-01 (siehe Anlage 2) bereitgestellten Daten zu Beißvorfällen im Stadtgebiet Oberhausen zeigen jedoch ein deutlich anderes Bild.

Statistische Auswertung der Beißvorfälle (2021–2025)

2025: Beißvorfälle Mensch 21 | Beißvorfälle Tier 13 | Gesamt 34

2024: Beißvorfälle Mensch 11 | Beißvorfälle Tier 10 | Gesamt 21

2023: Beißvorfälle Mensch 6 | Beißvorfälle Tier 11 | Gesamt 17

2022: Beißvorfälle Mensch 9 | Beißvorfälle Tier 5 | Gesamt 14

2021: Beißvorfälle Mensch 3 | Beißvorfälle Tier 7 | Gesamt 10

Gesamtzahl der Vorfälle in fünf Jahren

Beißvorfälle gegen Menschen: 50

Beißvorfälle gegen Tiere: 46

Gesamt: 96

Von diesen 96 Vorfällen entfielen lediglich zwei Fälle auf Hunde, die als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes NRW eingestuft sind. Dies entspricht einem Anteil von rund 2 % aller Vorfälle (siehe auch das Schaubild in Anlage 1).

Besonders hervorzuheben ist, daß kein einziger gemeldeter Beißvorfall gegen Menschen in den letzten fünf Jahren von einem als gefährlich eingestuften Hund verursacht wurde.

Aktuelle Situation in Oberhausen

Nach Angaben der Verwaltung sind im Stadtgebiet Oberhausen derzeit 88 Hunde als gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW registriert.

Trotz dieser Anzahl stehen diese Hunde statistisch lediglich mit zwei Vorfällen innerhalb von fünf Jahren in Verbindung.

Die vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, daß sogenannte gefährliche Hunde keinen relevanten Anteil am tatsächlichen Beißgeschehen in Oberhausen haben.

Die erhöhte Hundesteuer erfüllt damit weder einen sachlich nachvollziehbaren Gefahrenabwehrzweck noch eine statistisch begründete Lenkungsfunktion.

Zur Gefahrenabwehr stehen der Ordnungsbehörde bereits zahlreiche Instrumente zur Verfügung, darunter:

- Leinenpflicht,

- Maulkorbpflicht,

- Wesenstests,

- Halterüberprüfungen,

- Gefährlichkeitsfeststellungen nach § 3 LHundG NRW,

Diese Maßnahmen ermöglichen ein gezieltes Vorgehen gegen tatsächlich auffällige Hunde unabhängig von ihrer Rasse.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerechter, eine erhöhte Hundesteuer nicht pauschal aufgrund der Rasse, sondern erst im Falle eines tatsächlichen Fehlverhaltens eines Hundes vorzusehen.

Eine solche Regelung folgt dem Grundsatz einer verhältnismäßigen Gefahrenabwehr: Nicht pauschal bestrafen, sondern dort handeln, wo tatsächlich ein Vorfall vorliegt.

Die Abschaffung der pauschalen erhöhten Hundesteuer kann zu geringeren Einnahmen aus der Hundesteuer führen. Angesichts der relativ geringen Anzahl von derzeit 88 als gefährlich eingestuften Hunden im Stadtgebiet ist jedoch davon auszugehen, daß die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt insgesamt begrenzt bleiben.

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Anlagen

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