Beschlussvorlage - B/18/0736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Aufweitung des Querschnitts der Richard-Wagner-Allee im Bereich der Autobahnbrücke über die A 516 auf 5,50 m zu.

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der als Entwurf beige­fügten Kreuzungsvereinbarung mit der Autobahn GmbH zu.

 

Finanzielle Mittel werden im Zuge der Haushaltsanmeldung 2027 ff. wie folgt angemeldet:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

2029

2030

560012010122

Brücke Richard-Wagner-Allee

414100

Zuweisungen vom Land

694.600 EUR

0 EUR

560012010122

Brücke Richard-Wagner-Allee

523000

Erstattung an den Bund

926.179 EUR

0 EUR

 

 

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Bezug

 

B/17/2754-02 „Straßenbauprogramm 2023 Stadt Oberhausen“ (12.12.2022)

A/17/3045-01 „Autobahnbrücke Dorstener Straße“ (26.01.2023)

B/17/3160-01 „Aufwertung der Knotenpunkte (Querungsstellen) von Rad- und Fußwege­trassen mit Stadtstraßen“ (21.03.2023)

B/17/3845-01 „Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen“ (25.09.2023)

B/17/3775-01 „Bebauungsplan Nr. 743 - Steinbrinkstraße / Ackerfeldstraße -Beschluss eines Rahmenplans als städtebauliche Planungsgrundlage für das weitere Bebauungs-planverfahren“ (25.09.2023)

B/18/0290-01 „Rad- und Gehwegverbindung zwischen der Richard-Wagner-Allee und dem Bahnhof Sterkrade“ (28.01.2026)

 

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Sachverhalt

 

Aktuell wird durch die Autobahn GmbH der Erhaltungsentwurf für die A 516 durchgeführt. Ziel der Autobahn GmbH ist, die A 516 und die dazugehörigen Bauwerke (Brückenbauwerke, Lärmschutzwände usw.) zu ertüchtigen oder bei Bedarf auch vollständig durch Neubauten zu ersetzen.

 

Die Brücke Richard-Wagner-Allee über die Autobahn wird in diesem Zuge durch einen Neu­bau ersetzt, da eine Sanierung der Brücke nicht mehr wirtschaftlich wäre.

 

Die Radwegeverbindung „Richard-Wagner-Allee“ verläuft in West-Ost-Richtung und reicht im Westen an die Dorstener Straße und im Osten an die Fahnhorststraße. Diese Radwegever­bindung als Teil des Radverkehrsnetz NRW ist als Hauptroute im Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen enthalten (siehe B/17/3845-01) und wurde gemäß Straßenbauprogramm 2023 radgerecht ausgebaut (siehe B/17/2754-02).

 

Die Querungsstellen entlang der Richard-Wagner-Allee sind Teil des Programms zur Aufwer­tung der Knotenpunkte von Rad- und Fußwegetrassen mit Stadtstraßen (siehe B/17/3160-01), deren Umgestaltungen inzwischen abgeschlossen werden konnten. Die Richard-Wagner-Allee hat im Rahmen der Ausbaumaßnahme einen neuen Asphaltbelag für den Fußweg erhalten, sodass die gesamte Strecke – mit Ausnahme des o.g. Brückenbauwerks – eine hochwertige Rad- und Fußwegeverbindung darstellt.

 

Aktuelle Zählungen im Bereich der Brücke weisen sowohl einen hohen Radverkehr (400/Tag), aber insbesondere auch einen sehr hohen Fußgängerverkehr (1.180/Tag) nach. Eine Weiterführung der Radwegeverbindung bis zum Bahnhof Sterkrade wird derzeit weiter vorangetrieben (siehe B/18/0290) und wird an das „Grüne Gewerbegebiet Gute Hoffnung“ (B/17/3775-01) anschließen. Sie wird zu einer weiteren Steigerung der Attraktivität und Nutzung dieser Wegeverbindung führen.

 

Das Bauwerk Richard-Wagner-Allee befindet sich am westlichen Ende der Strecke und führt über die Autobahn A 516. Es wurde 1975 mit einem ca. 2,5 m breiten Querschnitt (Fahr­bahnbreite zwischen den Geländern) hergestellt. Die geringe Geländerhöhe (ca. 1,05 m) verhindert, dass die Brücke für Radverkehr freigegeben werden darf; sie ist als reiner Fuß­weg (Zeichen 239) ausgeschildert (siehe Abbildung 1). Eine Erhöhung des bestehenden Geländers wurde in der letzten Vergangenheit geprüft, kam aber aus statischen Gründen nicht infrage (A/17/3045-01).

 

Abbildung 1: Blick auf das Bauwerk, FR Osten

 

Der Neubau der Brücke erfolgt grundsätzlich mit den alten Abmessungen, allerdings auf Grundlage aktueller Richtlinien sodass die neue Geländerhöhe 1,30 m betragen wird. Damit wäre eine Freigabe für Radverkehr bezogen auf die erforderliche Geländerhöhe grundsätz­lich möglich. Es bliebe die Einschränkung, dass die vorhandene Breite mit 2,50 m auch wei­terhin keinen Radweg im Zweirichtungsverkehr zulassen würde. Damit stellt die Brücke auch mit höheren Geländern eine Engstelle im Zuge des Radverkehrsnetzes dar, die nur durch Aufweitung des Querschnitts behoben werden kann.

Sowohl die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) als auch die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 2006) schließen einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf „Hauptverbindungen des Radverkehrs“ und bei „starkem Gefälle (> 3%)“ aus. Rad- und Fußverkehr sind separat zu führen, womit sich eine Gesamtfahrbahnbreite von 5,50 m (3,0 m Zweirichtungsradweg, 2,50 m Gehweg) ergibt. Auch das hohe Fußverkehrsaufkom­men aufgrund der Lage zwischen der Haltestelle MAN-Turbo und dem Käthe-Kollwitz-Berufskolleg macht eine Aufweitung auf 5,50 m erforderlich, damit Fuß- und Radverkehr ge­trennt und dadurch sicher geführt werden können. Der Querschnitt sollte daher, Bezug neh­mend auch auf die Umsetzungsempfehlungen des Radverkehrskonzeptes der Stadt Ober­hausen (B/17/3845-01), auf 5,50 m Breite vergrößert werden.

 

Entwurf:

Für die Fachverwaltung war die Beleuchtung auf der Brücke ein wichtiges Thema, weil dadurch die Nutzbarkeit und die Akzeptanz der Wegeverbindung auch in den Abend- und Nachtstunden deutlich verbessert wird. Die in den Handläufen integrierten LED-Streifen als gewählte Form der Beleuchtung sind konstruktiv vorteilhaft und ästhetisch ansprechend (siehe Abbildung 2). Da eine Beleuchtung auf der Brücke im Bestand nicht vorhanden ist, sind die für die LED-Streifen entstehenden Kosten als nicht kreuzungsbedingte Kosten von der Stadt zu tragen.

 

Abbildung 2: Beispiel für eine Fuß- und Radwegebrücke mit beleuchteten Handläufen

 

Die neue Brücke wird bauartbedingt eine um ca. 2 bis 3 % geringere Längsneigung auf­weisen, was das Queren komfortabler machen wird. Die Breite zwischen den Geländern wird 5,50 m betragen und dadurch eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr ermöglichen (siehe Anlage 1 – Entwurfsplanung).

 

Kosten:

 

Um die finanziellen Auswirkungen des erforderlichen neuen Querschnitts ermitteln zu kön­nen, wurde durch die Autobahn GmbH eine Kostenschätzung auf Grundlage der REBI-ING (09/2023) für einen Brückenneubau mit 5,50 m Breite aufgestellt. Die Gesamtkosten für den Brückenneubau betragen inkl. Verwaltungskostenpauschale ca. 5.099.207 EUR brutto (siehe Anlage 2 - Kostenermittlung).

 

Da sowohl die Autobahn GmbH als auch die Stadt Oberhausen ein Interesse an der Ände­rung des bestehenden Kreuzungsbauwerks haben, sollen gemäß §12 Bundesfernstraßen­gesetz (FStrG) die Änderungskosten zwischen den Trägern der Straßenbaulast „im Verhält­nis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste, wie sie sich nach der Änderung darstellen“ aufgeteilt werden.

 

Damit ergibt sich folgende Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten:

 

  •           für die Autobahn GmbH 82,24 % =              4.173.028 EUR
  •           für die Stadt Oberhausen 17,76 %              =              901.179 EUR

 

Die Kosten für die Installation der LED-Beleuchtung sind als nicht kreuzungsbedingte Kosten vollständig von der Stadt zu übernehmen. Sie betragen gemäß Kostenschätzung ca. 25.000 Euro.

 

Damit ergibt sich ein Gesamtbetrag von ca. 926.179 EUR.

 

Die Kosten wurden bisher bei der Haushaltsanmeldung nicht berücksichtigt und müssen im Zuge der Haushaltsanmeldungen 2027 ff. wie folgt angemeldet werden.

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

2029

2030

560012010122

Brücke Richard-Wagner-Allee

414100

Zuweisungen vom Land

694.600 EUR

0 EUR

560012010122

Brücke Richard-Wagner-Allee

523000

Erstattung an den Bund

926.179 EUR

0 EUR

 

 

Förderung:

 

Der Neubau der Brücke mit neuem Querschnitt (5,50 m) stellt eine deutliche Verbesserung der Radwegeverbindung Richard-Wagner-Allee dar, eine Förderung durch das Land im Rahmen des Förderprogramms Nahmobilität mit einer aktuellen Förderquote von 75 % ist daher grundsätzlich möglich und würde den Eigenanteil der Stadt auf ca. 231.579 EUR reduzieren.

 

Zur Wahrung der Förderfähigkeit ist ein Antrag im Jahr vor dem geplanten Baubeginn zu stellen. Ein Förderantrag ist in Vorbereitung und wird kurzfristig eingereicht. Sofern die För­derung nicht gewährt wird, erfolgt eine Kompensation aus eigenen Haushaltsmitteln beim Produkt 120101.

 

Zeitplan:

 

Mit der Autobahn GmbH wurde die Förder-Thematik und die damit verbundenen Anforde­rungen an zeitliche Vorgaben durch den Zuwendungsgeber besprochen. Der Baubeginn wurde daraufhin verschoben, um eine Antragstellung möglich zu machen.

 

Der von der Autobahn vorgelegte Zeitplan sieht eine bauliche Umsetzung in den Jahren 2027/2028 vor. Die Vergabe der Leistungen soll im 2. Quartal 2027 erfolgen. Aufgrund der vorgesehenen funktionalen Ausschreibung durch die Autobahn GmbH lässt sich der genaue Umsetzungszeitraum erst nach der Auftragsvergabe festlegen, ist aber für Ende 2027 vorge­sehen.

 

Fazit:

 

Da das Brückenbauwerk durch die Autobahn GmbH erneuert wird, bietet sich die Möglich­keit, eine deutliche Engstelle im (Rad- und Fuß-)Verkehrsnetz zu beseitigen, die ansonsten für die voraussichtliche Lebensdauer der neuen Brücke (mind. 80 Jahre) bestehen bliebe. Darüber hinaus beteiligt sich die Autobahn GmbH zu einem großen Teil an den Kosten.

 

Die Fachverwaltung empfiehlt den Ausbau der Brücke mit dem aufgeweiteten Querschnitt (5,50 m) und der Beleuchtung mit LED-Streifen, weil damit die einzig verbleibende Engstelle im ansonsten sehr gut ausgebauten Radwegenetz zwischen Dorstener Straße und Fahn­horststraße als Teil eines übergeordneten Radverkehrsnetzes NRW und insbesondere des Radverkehrskonzepts der Stadt Oberhausen beseitigt und eine richtlinienkonforme, komfor­table und sichere Querung der Autobahn sowohl für den übergeordneten Rad- als auch den täglichen Fußverkehr zwischen Haltestelle und Schulkolleg etabliert werden kann. Der Nutzen wird durch die Verlängerung der Strecke bis zum Bahnhof Sterkrade weiter gesteigert.

 

Die durch die von der Stadt gewünschte Verbreiterung und Beleuchtung der Brücke entste­henden Kosten betragen ca. 926.179 EUR und gehen nahezu ausschließlich zu Lasten des konsumtiven Haushalts der Stadt, da das Brückenbauwerk in der Baulast der Autobahn GmbH steht. Lediglich die LED-Streifen werden Eigentum der Stadt. Mit der in Aussicht ge­stellten Förderung gemäß den FöRi-Nah kann der Eigenanteil voraussichtlich um 75 % auf ca. 231.579 Euro reduziert werden.

 

Nach entsprechender Beschlussfassung wird die Kreuzungsvereinbarung mit der Autobahn GmbH unterzeichnet werden.

 

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Anlagen

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