Beschlussvorlage - B/18/0733
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Teilnahme an der landesweiten Förderung zum On-Demand-Ridepooling in Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Beteiligt:
- Beteiligungen
- Verantwortung:
- Herr Knauff, Dr. Palotz, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.05.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.05.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Bereitstellung von Eigenmitteln im Rahmen der landesweiten Förderung für On-Demand-Ridepooling-Angebote im Land Nordrhein-Westfalen zu. Der nicht durch Fördermittel gedeckte Kostenanteil der Stadtwerke Oberhausen GmbH für den Linienbedarfsverkehr im Zeitraum vom 02.09.2026 bis zum 31.12.2030 beläuft sich auf insgesamt 347.000 Euro (brutto). Dem steht ein voraussichtliches Einsparpotenzial im Nachtexpressliniennetz in Höhe von 100.000 Euro (brutto) pro Jahr ab 2027 gegenüber, so dass nur in 2026 ein Defizit in Höhe von 17.000 EUR entsteht, während in den Folgejahren Überschüsse erzielt werden, die dieses Defizit über die Gesamtlaufzeit hinweg kompensieren wird.
Die Finanzierung der Ausweitung des On-Demand-Verkehrs erfolgt über den Defizitausgleich im Rahmen der Direktvergabe als Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zwischen der STOAG und der Stadt Oberhausen im Auftrag 950015040700 'STOAG GmbH' bei der Kostenart 531540 'STOAG Verlustausgleich'.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt
- der Berücksichtigung im Haushalt 2026 und den Folgejahren,
- der Genehmigung des Haushalts durch die zuständige Aufsichtsbehörde sowie
- einer Förderzusage durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Deckungsvorschlag: Eine Deckung kann nicht angegeben werden. Somit ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Anlass
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen Förderaufruf für den Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend On-Demand-Verkehr, veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, die klimapolitischen Zielsetzungen des Landes sowie die Beschleunigung der Mobilitätswende zu unterstützen.
Gefördert werden Projekte, die der Sicherstellung der Grundmobilität sowie dem Lückenschluss im öffentlichen Verkehrsangebot dienen. Darüber hinaus können bestehende Verkehre förderfähig sein, sofern ein grundlegend überarbeitetes Betriebskonzept umgesetzt wird. Förderfähig sind insbesondere Betriebskostendefizite, die durch den Betrieb eines On-Demand-Ridepooling-Angebots entstehen. Der Förderzeitraum umfasst insgesamt fünf Jahre bis einschließlich 2030. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung für maximal drei Jahre und ist auf einen Höchstbetrag von 400.000 Euro je Projekt begrenzt. Voraussetzung für den Förderzuschlag ist ein Beschluss des Rates des projektbezogen zuständigen kommunalen Aufgabenträgers über die On-Demand-Förderung und die zur Verfügung Stellung eigener finanzieller Aufwendungen. Ein Förderantrag wurde von der Stadt Oberhausen am 19.12.2025 vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Oberhausen gestellt.
Der Fördersatz ist degressiv ausgestaltet und beträgt:
- im 1. Projektjahr: 50 % der zuwendungsfähigen Betriebskostendefizite
- im 2. Projektjahr: 40 % der zuwendungsfähigen Betriebskostendefizite
- im 3. Projektjahr: 30 % der zuwendungsfähigen Betriebskostendefizite
Die Projektlaufzeit muss mindestens 24 Monate und darf höchstens 36 Monate betragen. Förderfähige Projekte müssen im Zeitraum 2026 bis 2028 beginnen.
Bestehendes On-Demand-Angebot „Revierflitzer“
Seit seiner Einführung im März 2021 wird das On-Demand-Angebot „Revierflitzer“ der Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) kontinuierlich ausgebaut. Dies betrifft sowohl die Bedienzeiten als auch das Bediengebiet. Das Angebot dient als Ergänzung zum regulären Linienverkehr, insbesondere im Spät- und Nachtverkehr im Stadtgebiet von Oberhausen.
Die aktuellen Betriebszeiten sind:
- Montag bis Donnerstag: 21:00 Uhr bis 02:00 Uhr des Folgetages
- Freitag auf Samstag: 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr
- Samstag auf Sonntag bzw. Feiertag: 21:00 Uhr bis 09:00 Uhr
- Sonntag bzw. Feiertag auf Montag: 21:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Die Buchung erfolgt ausschließlich über eine App. Fahrten können entweder spontan oder bis zu 48 Stunden im Voraus gebucht werden. Der Fahrpreis setzt sich aus einem Grundpreis sowie einem kilometerabhängigen Zuschlag zusammen. Grundlage für die Berechnung ist die Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielpunkt. In der App können zudem mehrere Mitfahrende angegeben werden. Inhaber eines gültigen Fahrkarten-Abonnements erhalten einen Rabatt von 25 % auf den Fahrpreis. Im Vergleich zu einer nächtlichen Taxi- oder Ridehailing-Fahrt lassen sich mit dem On-Demand-Angebot häufig mehr als 50 % der Kosten einer Einzelfahrt einsparen.
Interkommunale Vernetzung zwischen Oberhausen und Essen
Aus Kundenrückmeldungen sowie aus der Auswertung der Buchungsdaten der On-Demand-Angebote „Revierflitzer“ in Oberhausen und „Bussi“ in Essen ergibt sich ein erkennbares Nachfragepotenzial für grenzüberschreitende Fahrten in den Schwach- und Nachtverkehrszeiten. Das Angebot „Bussi“ wird von der Ruhrbahn GmbH (Ruhrbahn) betrieben. Derzeit endet der On-Demand-Verkehr jeweils an der Stadtgrenze. Eine durchgehende Fahrt ohne Umstieg zwischen beiden Städten ist aktuell nicht möglich. Ein zentraler Nachfragepunkt ist das Einkaufs- und Freizeitzentrum Westfield Centro. Dieses befindet sich nur etwa zwei Kilometer von der Essener Stadtgrenze entfernt und liegt in unmittelbarer Nähe zu den Essener Wohngebieten Dellwig, Frintrop und Bedingrade. Zudem befinden sich entlang der Osterfelder Straße und am Brammenring weitere Freizeit- und Veranstaltungsangebote mit Abendbetrieb.
Im bestehenden Linienverkehr bestehen Defizite in der interkommunalen Vernetzung. Die Straßenbahnlinie 105 endet derzeit an der Haltestelle Frintroper Straße vor der Stadtgrenze zu Oberhausen. Fahrgäste mit dem Ziel Westfield Centro müssen dort in die Buslinie 185 umsteigen. Diese Verbindung endet jedoch bereits um 23:00 Uhr. Zudem wird der Takt werktags ab 19:00 Uhr von einem 20-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt reduziert. Ein gemeinsames interkommunales On-Demand-Angebot könnte diese Angebotslücke insbesondere im Schwach- und Nachtverkehr schließen. Darüber hinaus ist für Fahrgäste aus Oberhausen der nahegelegene Bahnhof Dellwig bzw. Dellwig Ost von Bedeutung, da hier Schienenverbindungen in verschiedene Richtungen des Ruhrgebiets bestehen. Im Rahmen des geplanten Angebots sollen Fahrgäste aus Oberhausen künftig bis zu zwei Kilometer über die Stadtgrenze nach Essen hineinfahren können. Entsprechend soll auch die Gegenrichtung ermöglicht werden. Eine Übersichtskarte des zukünftigen interkommunalen Bediengebietes ist in Abbildung 1 der Anlage dargestellt.
Umsetzungskonzept und Finanzierung
Die Städte Oberhausen und Essen haben gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen STOAG und Ruhrbahn ein Umsetzungskonzept für einen entsprechenden Förderantrag entwickelt, welches in Abbildung 2 der Anlage dargestellt ist. Das Konzept basiert auf der bestehenden Fahrzeugflotte sowie den aktuellen Bedienzeiten beider Verkehrsunternehmen. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Investitionskosten für Fahrzeuge, sondern ausschließlich zusätzliche Betriebsaufwendungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Für die STOAG entstehen hierbei voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von rund 347.000 EUR über einen Zeitraum von fünf Jahren. Parallel hierzu ist vorgesehen, im Zuge der Angebotsausweitung des On-Demand-Ridepooling, die Nachtexpresslinien NE1, NE4 und NE7 aufgrund eines geringen Fahrgastaufkommens auszudünnen. Hierdurch können jährliche Kostenkompensationen ab 2027 in Höhe von rund 100.000 EUR erzielt werden. Daraus ergibt sich nur ein Betriebskostendefizit für 2026 über 17.000 EUR. Eine Bilanzierung der finanziellen Aufwendungen der STOAG, inklusive einer Darstellung der Fördersummen und -quoten, wird in Abbildung 3 der Anlage vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt über den Defizitausgleich im Rahmen der Direktvergabe als Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zwischen der STOAG und der Stadt Oberhausen im Auftrag 950015040700 'STOAG GmbH' bei der Kostenart 531540 'STOAG Verlustausgleich.
Technische Voraussetzungen und Projektstart
Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist die Nutzung eines einheitlichen Hintergrundsystems durch beide Verkehrsunternehmen. Eine geeignete Verrechnungs-systematik für Fahrten über die Stadtgrenze hinweg wird im Rahmen der weiteren Projektplanung entwickelt. Die Förderrichtlinie setzt voraus, dass das On-Demand-Angebot nach Ablauf der dreijährigen Förderphase weitere zwei Jahre fortgeführt wird. Der Beginn der interkommunalen Angebotsausweitung ist zum Fahrplanwechsel am 2. September 2026 vorgesehen. Die geplante Reduzierung der Nachtexpresslinien soll schrittweise zum Fahrplanwechsel im Januar 2027 erfolgen. Aufgrund der neuen Angebotsstruktur über die Stadtgrenze hinweg liegen keine belastbaren Vergleichswerte für die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen vor. Entsprechend bestehen Unsicherheiten in der Einnahmenprognose für das Projekt.
Weiteres Vorgehen
Die Stadt Oberhausen und die STOAG streben an, eine Förderzusage der Bezirksregierung zur Umsetzung des interkommunalen On-Demand-Verkehrs im Laufe des dritten Quartals 2026 zu erhalten. Eine Umstellung der internen Software auf ein grenzüberschreitendes Bediengebiet ist mit einer geringen zeitlichen Vorlaufzeit gemeinsam mit der Rurhbahn umzusetzen. Sollte eine Förderung nicht bewilligt werden, wird der bestehende Revierflitzer-Betrieb weiterhin ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes von Oberhausen fortgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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682,2 kB
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2
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78 kB
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57,3 kB
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4
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182,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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198,9 kB
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