Beschlussvorlage - B/18/0738
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Alina Bocholt
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.05.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von bis zu 17 Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärtern. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden i. R. d. Haushaltsplanung 2026 ff. in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Haushaltsjahre 2027 und 2028 im DR Personal (D00000001), Produkt 010802 – Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung, berücksichtigt.
Sachverhalt
A. Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst 2027
Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist und bleibt auf absehbare Zeit das am besten geeignete Instrument zur Deckung des Personalbedarfs der Stadtverwaltung. Dies gilt insbesondere für den feuerwehrtechnischen Dienst. Grundlage für die Festlegung der Einstellungs- bzw. Ausbildungszahlen ist eine jährliche Betrachtung der errechneten und prognostizierten Fluktuation für den Bereich 6-1/Feuerwehr. Hierbei finden die erwarteten personellen Zuwächse durch Übernahme von Nachwuchskräften und externe Einstellungen einerseits ebenso Berücksichtigung wie Abgänge durch Versetzung und Pensionierung andererseits. Dieser Berechnung zugrunde liegt der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Firma Luelf & Rinke vom 06.04.2019 in Verbindung mit dem durch Ratsbeschluss vom 16.12.2024 angepassten Personalfaktor.
Für den Einstellungsjahrgang 2027 ergeben sich so die nachfolgenden Ausbildungsbedarfe:
I. Einstellungen in die Laufbahngruppe 2.1
In der Laufbahngruppe 2.1 des feuerwehrtechnischen Dienstes befinden sich aktuell vier Nachwuchskräfte im Vorbereitungsdienst. Für das Ausbildungsjahr 2027 bestehen hier keine Ausbildungsbedarfe.
II. Einstellungen in die Laufbahngruppe 1.2
Für das Ausbildungsjahr 2027 liegt in der Laufbahngruppe 1.2 gegenwärtig ein Gesamtbedarf von 15 Beamten/innen vor. Es ist geplant, diese Stellen mit Brandmeisteranwärter/innen (BMA), Ausbildungszeitraum April 2027 bis September 2028, zu besetzen.
Die Erfahrungswerte der letzten Jahre haben gezeigt, dass die im Vorfeld eingeplanten Vakanzen teils nicht ausreichend waren. Aufgrund der aktuellen Konkurrenzsituation zwischen den Feuerwehren kommt es vermehrt zu Dienstherrenwechseln. Durch die für das Jahr 2026 nicht berechenbare Anzahl ungeplanter Vakanzen soll, wie im Vorjahr, eine flexible Anpassung/Aufstockung des Ausbildungsbedarfs möglich sein, um bei entsprechendem Bedarf (Eintritt ungeplanter Vakanzen) die Einstellung auf max. bis zu 17 BMA ausweiten zu können.
Im Jahr 2024 wurden bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen erstmals Nachwuchskräfte im Berufsbild „Notfallsanitäter/in“ (NotSan) eingestellt (siehe Vorlage B/17/3369-01 „Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2024“ vom 15.05.2023). Hintergrund waren die seit Jahren kontinuierlich sinkenden Bewerbungszahlen im Berufsbild BMA bei allen Berufsfeuerwehren in der Region. Diese Nachwuchskräfte wurden mit der Zusage eingestellt, bei entsprechendem Bedarf, guten Leistungen im Rahmen der Ausbildung und erfolgreichem Ausbildungsabschluss sowie Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen zum 01.04.2027 in den Vorbereitungsdienst als Brandmeisteranwärter/in übernommen zu werden. Nach derzeitigem Stand werden alle neun Nachwuchskräfte die Ausbildung erfolgreich zum 31.03.2027 abschließen. Vor diesem Hintergrund besteht die Absicht, neun der BMA-Ausbildungsplätze mit den fertig ausgebildeten Notfallsanitäter/innen zu besetzen, sofern diese die o. g. Voraussetzungen erfüllen.
III. Einstellungen von Nachwuchskräften im Berufsbild Notfallsanitäter/in
Die Einführung des Ausbildungsgangs Notfallsanitäter/in ist zum jetzigen Zeitpunkt als Erfolg zu bewerten. Zuletzt wurden hier zum 01.04.2026 weitere neun Nachwuchskräfte eingestellt (siehe Vorlage B/17/6596 „Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2026“ vom 26.05.2025). Nach dem aktuellen zweijährigen Turnus soll die nächste Einstellung in diesem Berufsbild zum 01.04.2028 erfolgen.
B. Übernahmeregelung
Wie unter lit. A beschrieben wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte vollumfänglich eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige Übernahmeregelung beibehalten werden, wonach alle Beamtenanwärter/innen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während des Vorbereitungsdienstes als auch in der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.
C. Finanzielle Auswirkungen
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Gehaltskostenkalkulation |
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Σ |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
Summe |
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BMA |
15 |
385.000 € |
385.000 € |
0 € |
0 € |
770.000 € |
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Σ |
385.000 € |
385.000 € |
0 € |
0 € |
770.000 € |
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Für jede weitere Einstellung einer Nachwuchskraft im Berufsbild BMA erhöht sich der finanzielle Aufwand um insgesamt ca. 50.000 €.
Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40/Aus- und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten. Mögliche noch ausstehende Erhöhungen der Bezüge sind ebenfalls noch nicht eingerechnet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden i. R. d. Haushaltsplanung 2026 ff. in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Haushaltsjahre 2027 und 2028 im DR Personal (D00000001), Produkt 010802 – Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung, berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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