Beschlussvorlage - B/18/0820
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des DeutschlandTickets Schule für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Matthias Vierhuis
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.05.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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02.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, das DeutschlandTicket Schule für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 zu verlängern.
Die prognostizierten Kosten für das DeutschlandTicket Schule wurden in der Haushaltsmittelanmeldung für 2026 berücksichtigt und stehen im Haushalt der Stadt Oberhausen im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben in den Aufträgen
- 330003010100 – Grundschulen
- 330003010300 – Realschulen
- 330003010400 – Gymnasien
- 330003010500 – Förderschulen
- 330003010600 – Gesamtschulen
- 330003010700 – Berufskollegs
- 330003010910 – Flüchtlingshilfe Ukraine
unter der Kostenart 529200 – Schülerbeförderungskosten STOAG zur Verfügung.
Sachverhalt
Im Jahr 2023 wurde entschieden, dass die Stadt Oberhausen das DeutschlandTicket Schule für das Schuljahr 2023/2024 anstelle des SchokoTickets einführt. Eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zum originären Grundvertrag über die Einführung und Umsetzung eines Schülertickets vom 14.08.2012 wurde nach obigem Ratsbeschluss gezeichnet.
Das DeutschlandTicket Schule ist ein personenbezogenes Ticket für Schüler/-innen, die unter § 97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) fallen. Es gilt nur in Verbindung mit einem Vertrag zwischen dem Schulträger und einem örtlichen Verkehrsunternehmen (STOAG). Als Basisvertrag für das DeutschlandTicket Schule gilt der o. g. SchokoTicket-Vertrag.
Das Landesmodell DeutschlandTicket Schule ist ein Übergangsmodell und war per Erlass zunächst auf das Schuljahr 2023/2024 begrenzt und wurde dann jeweils für ein Schuljahr verlängert.
Die Zustimmung für die Verlängerung des DeutschlandTickets Schule für das Schuljahr 2025/2026 erfolgte durch den Rat der Stadt in der Sitzung am 26.05.2025. Die entsprechende Ergänzungsvereinbarung wurde unterschrieben und läuft zum 31.07.2026 aus.
Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 27. Februar 2026 sieht nun eine Fortführung des DeutschlandTickets Schule für zwei Schuljahre - 2026/2027 und 2027/2028 - vor.
Darin ist die Finanzierung des DeutschlandTickets Schule auf den aktuellen Preis des DeutschlandTickets abgestellt. Die entsprechende Ergänzungsvereinbarung ist der Schulverwaltung nun zugegangen und muss bis zum 29.05.2026 unterschrieben beim örtlichen Verkehrsunternehmen (STOAG) vorliegen, damit das DeutschlandTicket Schule auch in den kommenden Schuljahren fortgeführt werden kann.
Die Finanzierung über das entsprechende Verkehrsunternehmen für das DeutschlandTicket Schule setzt sich zusammen aus:
- Eigenanteil der Anspruchsberechtigten
- Selbstzahleranteil
- Schulträgerleistungen
- Ausgleich durch das Land NRW
Schulträgerleistung
Seit Januar 2026 zahlt die Stadt Oberhausen als Schulträgerleistung einen Betrag von 756 EUR (63,00 EUR x 12 Monate) für alle Schüler/-innen mit einem berechtigten Anspruch gem. § 5 Abs. 2 der SchfkVO. Die Kosten bleiben bis 31.12.2026 unverändert.
Im laufenden Schuljahr sind ca. 4.050 von insgesamt 26.797 Schüler/-innen (= 15,11%) anspruchsberechtigt. Für die Monate Januar bis Juli 2026 entstehen somit Kosten in Höhe von 1.786.050 EUR.
Mit der aktuell prognostizierten Anzahl von 28.046 Schüler/-innen für das kommende Schuljahr 2026/2027 muss im Verhältnis mit insgesamt 4.238 (ca. 15,11%) anspruchsberechtigten Schüler/-innen für die Zeit von August bis Dezember 2026 kalkuliert werden. Daraus ergeben sich Kosten von 1.334.970 EUR.
Insgesamt ergeben sich für das Haushaltsjahr 2026 voraussichtliche Gesamtkosten von 3.121.020 EUR. Unter den oben genannten Haushaltspositionen sind hierfür insgesamt 3.200.440 EUR eingeplant.
Zu einer Preissteigerung ab Januar 2027 können derzeit keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, da die Verkehrsministerkonferenz am 25./26.03.2026 erstmalig die Anwendung eines Preisindex beschlossen hat, der sich aus Kostenindex, Wertfaktor und Dämpfungsfaktor zusammensetzt. Der Kostenindex beinhaltet 55 % Personalkosten, 20 % Energiekosten und 25 % allgemeine Kosten. Der Wertfaktor berücksichtigt den Ausgleich aus Bundes- und Ländermitteln und der Dämpfungsfaktor dämpft bei Mengenwachstum den Preisanstieg und ist begrenzt. Fällt der Preisindex positiv aus, bedeutet dies einen Preisanstieg des DeutschlandTickets. Ist der Preisindex negativ, bleibt der Preis des DeutschlandTickets unverändert.
Diese Ergänzungsvereinbarung gilt erstmalig für zwei Schuljahre. Nach dem ersten Schuljahr ist eine Kündigung grundsätzlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Schuljahresende, es verbliebe für das zweite Schuljahr (2027/2028) der SchokoTicket-Vertrag. Eine unterschuljährige Kündigung ist nach wie vor nicht möglich. Sobald verlässliche Angaben zur Kostenentwicklung des DeutschlandTickets für das Jahr 2027 vorliegen, prüft die Verwaltung, welches Ticketmodell das günstigere ist.
Von der Verlängerung des DeutschlandTicket Schule profitieren auch die aktuell insgesamt 7.771 Selbstzahler in Oberhausen, die aufgrund der SchfkVO nicht anspruchsberechtigt sind. Selbstzahlern wird zurzeit ein Rabatt von 20 EUR gewährt, der aus einem Fonds sowie einem Ausgleich vom Land finanziert wird. Die Partizipation der Schüler/-innen an diesem Rabatt kann nur gewährleistet werden, wenn die zuständige Kommune am Projekt DeutschlandTicket Schule teilnimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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575 kB
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