Beschlussvorlage - B/18/0743
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung der Drittligatauglichkeit des Stadion Niederrhein: Umsetzung der Maßnahmen (Stufe A) gemäß Machbarkeitsstudie.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Andreas Beulshausen
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport; Eigenbetrieb SBO; Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT; Finanzen
- Verantwortung:
- Herr Beulshausen, Herr Schmidt, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.04.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.05.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
18.05.2026
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- Die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie (Stufe A) dargestellten Maßnahmen zur Herstellung der Drittligatauglichkeit des Stadion Niederrhein.
- Die Servicebetriebe Oberhausen werden beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen unverzüglich einzuleiten und umzusetzen.
- Der Rat der Stadt beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung Düsseldorf - die Bereitstellung eines überplanmäßigen investiven Auszahlungsbudgets für das Haushaltsjahr 2026. Finanzmittel sind für die HH-Jahre 2026 und 2027 wie folgt im Haushaltsplan 2026 ff. abgebildet:
|
Finanzstelle |
Bezeichnung |
Fi-Po |
Bezeichnung |
2026 |
2027 |
|
250008010300740 |
Stadion Niederrhein |
6810.00 |
Investitionszu-weisungen vom Bund |
160.000 € |
1.600.000 € |
|
250008010300740 |
Stadion Niederrhein |
7851.00 |
AiB Hochbaumaßn. |
150.000 € |
2.000.000 € |
|
250008010300740 |
Stadion Niederrhein |
7851.01 |
AiB Hochbau-maßn. HOAI |
50.000 € |
0 € |
Überplanmäßiger Bedarf für 2026:
|
250008010300740 |
Stadion Niederrhein |
7851.00 |
AiB Hochbaumaßn. |
1.350.000 € |
|
250008010300740 |
Stadion Niederrhein |
7851.01 |
AiB Hochbaumaßn. HOAI |
450.000 € |
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die vorgegebene Kreditobergrenze der Bezirksregierung wird beachtet.
Seitens der Bundesregierung wurde die Bereitstellung von Fördermitteln für die Sportförderung in Aussicht gestellt. Eine mögliche Gegenfinanzierung über Fördermittel wird im Falle eines entsprechenden Förderaufrufs des Bundes durch die Sportverwaltung geprüft.
Sachverhalt
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Das Büro SHA Scheffler Helbich Architekten wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung des Stadions Niederrhein beauftragt. Gegenstand der Untersuchung war sowohl die kurzfristige Ertüchtigung des Bestands für einen möglichen Aufstieg in die 3. Liga (Stufe A) als auch perspektivische Entwicklungsoptionen, insbesondere ein möglicher Neubau der sogenannten Kanaltribüne (Stufe B).
Der mögliche Neubau der Kanaltribüne ist nicht Gegenstand dieser Vorlage und wird zu gegebener Zeit gesondert zur Entscheidung vorgelegt.
Im Fokus dieser Vorlage stehen ausschließlich die kurzfristig erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Drittligatauglichkeit im Falle eines möglichen Aufstiegs des SC Rot-Weiß Oberhausen (RWO) zur Saison 2026/27 oder später.
Die Machbarkeitsstudie liegt zwischenzeitlich vor.
Das Stadion Niederrhein verfügt grundsätzlich über die wesentlichen baulichen Voraussetzungen (Kapazität, Spielfeld, Funktionsräume). Es bestehen jedoch erhebliche technische und infrastrukturelle Defizite, die eine kurzfristige Ertüchtigung erforderlich machen.
Ziel ist die Herstellung eines regelkonformen und betriebssicheren Zustands entsprechend den Anforderungen der 3. Liga unter Berücksichtigung einer möglichen späteren Nutzung für die 2. Bundesliga.
2. Lizenzrechtliche Rahmenbedingungen
Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens bestehen für Aufsteiger aus der Regionalliga begrenzte Möglichkeiten, einzelne Defizite vorübergehend zu tolerieren, sofern deren kurzfristige Behebung verbindlich nachgewiesen wird.
Dies betrifft insbesondere:
• Rasenheizung
o Übergangsweise Betrieb über mobile Lösung möglich
o Dauerhafte Funktionsfähigkeit zwingend erforderlich
o andernfalls drohen wirtschaftliche Nachteile (z. B. TV-Erlösminderungen)
• Einzelne bauliche/infrastrukturelle Maßnahmen
o Umsetzung innerhalb definierter Nachfristen möglich
o Voraussetzung: belastbarer Umsetzungs- und Finanzierungsnachweis
Nicht bzw. nur sehr eingeschränkt tolerierbar sind:
o Defizite in der Sicherheitsinfrastruktur (Videoüberwachung, Beschallung)
o Mängel an der Flutlichtanlage (spielbetriebsrelevant)
o Fehlende Medien- und Versorgungsinfrastruktur
Übergangslösungen sind somit nur punktuell möglich und ersetzen nicht die zwingend erforderliche kurzfristige Umsetzung zentraler Maßnahmen.
3. Erforderliche Maßnahmen (Stufe A)
Die Machbarkeitsstudie sowie die fachplanerischen Gutachten identifizieren folgende prioritäre Maßnahmen:
Technische Infrastruktur
• Flutlichtanlage
o Ersatz eines fehlenden Mastes
o Umrüstung auf LED-Technik und Anpassung an aktuelle Standards
• Rasenheizung (Regelung)
o Erneuerung der Steuerung zwingend erforderlich
o Übergangslösung über mobiles Heizgerät vorgesehen
o Dauerlösung ist nicht Bestandteil der Maßnahme.
• Notstromversorgung
o Sicherstellung der Versorgung für Übertragungstechnik (TV-Produktion)
• EDV- und Medieninfrastruktur
o Ausbau für Medienarbeitsplätze und Übertragungstechnik
Sicherheits- und Kommunikationssysteme
• Videoüberwachungsanlage
o deutlicher Ausbau aufgrund bestehender Defizite
• ELA-/Beschallungsanlage
o vollständiger Neubau aufgrund technischer Überalterung
Zuschauerinfrastruktur
• Sanitäranlagen
o Sanierungsstau/deutlicher Ausbau erforderlich
• Barrierefreiheit
o Erweiterung von Rollstuhlplätzen inkl. Begleitplätzen
o Ergänzung barrierefreier Sanitäranlagen
Spielfeld- und Spielbetrieb
• Sicherstellung funktionsfähiger
o Spieler- und Offiziellenbereiche
o Ersatzbänke und Umkleiden
o Anzeigetafel (Instandsetzung bereits erfolgt)
4. Kosten
Position Betrag
Baukosten 2.380.000 €
Honorarkosten (25 %) 595.000 €
Sicherheitspuffer (40 %) 952.000 €
Indexsteigerung (3 %) 71.400 €
Summe Baukosten inkl. Zuschläge 3.403.400 €
Gesamtprojektkosten (brutto) 3.998.400 €
Erläuterungen:
Der Sicherheitspuffer berücksichtigt Kostenunsicherheiten beim Bauen im Bestand (vgl. OLG Hamm, 17 U 75/19; DIN 276).
Die Indexsteigerung basiert auf einer angenommenen Baupreissteigerung von 3 % bis Q1/2027.
5. Ergänzende Hinweise
• Einzelne Maßnahmen (insbes. Flutlicht, Sicherheitstechnik) sind unabhängig vom Aufstieg für einen zukunftsfähigen Regionalligabetrieb erforderlich.
• Der Betrieb der Rasenheizung erfolgt interimsweise über ein Mietgerät der EVO (Kosten ca. 94.805,00 €/p.a. zzgl. Brennstoff)
• Eine dauerhafte Lösung für die Rasenheizung ist nicht Bestandteil der Kostenberechnung
• Sämtliche Maßnahmen sind so ausgelegt, dass sie perspektivisch auch den Anforderungen der 2. Bundesliga entsprechen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
398 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
