Beschlussvorlage - B/18/0751

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Die von der Stadt Oberhausen gehaltenen Geschäftsanteile an der ecce - european centre for creative economy GmbH (ecce) werden gegen Erstattung des Nennwerts von 2.500,00 EUR (Beteiligungsquote 10%) auf die Stadt Dortmund übertragen.
  2. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der ecce wird ermächtigt, alle gegebenenfalls notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen und die weiteren Schritte zu veranlassen.
  3. Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

 

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Bezug

  • Drucksachen-Nr. B/15/2625-01 vom 18.03.2013
  • Drucksachen-Nr. B/15/2735-01 vom. 29.04.2013
  • Drucksachen-Nr. B/16/5786-01 vom 22.06.2020
  • Drucksachen-Nr. B/17/5192 vom 13.05.2024

 

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Sachverhalt

  1. Vorbemerkungen

Die ecce ist aus der RUHR.2010 GmbH hervorgegangen und sollte insbesondere bereits im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres begonnene Projekte fortführen. Die Gesellschaft wurde Ende 2011 durch die Stadt Dortmund gegründet. Die Stadt Dortmund gründete die Gesellschaft mit der Maßgabe, Anteile daran an die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (aktuell Business Metropole Ruhr GmbH) und weitere Partner zu übertragen.

Der Rat der Stadt Oberhausen beschloss am 18.03.2013, dass die damalige WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH (spätere OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH, nachfolgend OWT) sich an der ecce beteiligt.

Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen wurden die Anteile der OWT an der ecce mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die Stadt Oberhausen abgespalten.

Nach den insgesamt durchgeführten Veränderungen stellt sich der Gesellschafterkreis der ecce aktuell wie folgt dar (Beteiligungsquote in Klammern):

  • Stadt Dortmund (30%)
  • Business Metropole Ruhr GmbH (20 %)
  • Stadt Bochum (10 %)
  • Stadt Essen (10 %)
  • Stadt Gelsenkirchen (10 %)
  • Stadt Oberhausen (10 %)
  • Folkwang Universität der Künste (10 %)
  1. Aktueller Sachverhalt

Die Finanzierung der ecce erfolgte zu wesentlichen Teilen durch den Regionalverband Ruhr (RVR) und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW). In den vergangenen Jahren war das zentrale Handlungsfeld der Gesellschaft die Förderung der Kreativ.Quartiere im Ruhrgebiet. Daneben hat das Land NRW die ecce mit der Umsetzung des Förderprogramms Regionales Kultur Programm RKP für das Ruhrgebiet beauftragt.

Ende des Jahres 2024 hat das MKW mitgeteilt, die Förderung der ecce zum 31.12.2025 zu beenden. Gemeinsam mit dem RVR wurden die Programme Kreativ.Quartiere Ruhr und das Regionale Kulturbüro Ruhr an neue Träger übergeben.

Zurzeit erstellt die Gesellschaft die erforderlichen Verwendungsnachweise für die im Jahr 2025 erhaltenen Fördermittel. Diese sind bis zum 30.06.2026 bei der Bezirksregierung einzureichen. Daneben ist auch der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellen und prüfen zu lassen. Neben der Geschäftsführerin ist derzeit nur noch ein Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt.

Mit Ausnahme der Stadt Dortmund sehen die übrigen/mehrere Gesellschafter – darunter auch die Stadt Oberhausen – für die ecce für die Zukunft keine Aufgaben, welche die ecce für sie erfüllen kann, so dass sie aus der Gesellschaft ausscheiden wollen und ihre Anteile der Stadt Dortmund anbieten. Diese beabsichtigt, die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Gründung einer NRW-Geschäftsstelle „KI in Kunst und Kultur“ neu auszurichten. Im Rahmen dessen soll die bisherige ecce GmbH in eine gemeinnützige GmbH transformiert werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Stadt Dortmund zunächst sämtliche Anteile an der ecce von den übrigen Gesellschaftern übernimmt.

  1. Weiteres Vorgehen

Unter Berücksichtigung der Einstellung der Landesförderung, der Aufgabenübertragung an neue Träger und allgemeiner wirtschaftlicher Aspekte wird empfohlen, die Veräußerung der Geschäftsanteile an der ecce an die Stadt Dortmund zum Nennwert durchzuführen. Der Rat der Stadt Dortmund wird in seiner Sitzung am 26.05.2026 über die Übernahme beschließen.

Der Beschluss des Rates zur Veräußerung der Beteiligung an einer Gesellschaft ist gemäß § 115 Abs. 1 lit. c) GO NRW unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, wobei im vorliegenden Fall das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD.NRW) gemäß § 120 Abs. 5 GO NRW für das Anzeigeverfahren zuständig ist. Das Vorhaben steht somit unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das MHKBD.NRW.

 

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