Beschlussvorlage - B/18/0614
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Rahmenplanung – Projekt „Neue Zeche Sterkrade“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Bearbeitung:
- Christopher Sasse
- Beteiligt:
- Stadtkanzlei; Stadtplanung
- Verantwortung:
- Herr Dr. Palotz, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.05.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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07.05.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Bezug
M/17/3354-01 vom 27.04.2023 (Resilienter Stadtumbau als kollektiver Lernprozess, Analyse von Flächenprojekten)
B/14/2336-01 vom 26.03.2007 (Bebauungsplan Nr. 595 - von-Trotha-Straße / Alsbach -, Aufstellungsbeschluss)
RFNP, 33. Änderung OB - Zeche Sterkrade im Stadtteil Schwarze Heide, Sterkrade Mitte
B/17/4559-01 vom 18.03.2024 Leitbild der Stadt Oberhausen für die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Zeche Sterkrade als Grundlage für einen öffentlichen Beteiligungsprozess (Zukunft.Quartier.Sterkrade)
B/18/0614 vom 27.03.2025 (Bebauungsplan Nr. 595 – von-Trotha-Straße / Alsbach –
Beschluss eines Rahmenplans als städtebauliche Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren (Neue Zeche Sterkrade))
Sachverhalt
Sachstand des Planungsverfahrens und aktueller Projektzeitplan
Im Jahr 2022 verständigten sich die Stadt Oberhausen und die Grundstückseigentümer auf die gemeinsame Entwicklung des ehemaligen Zechengeländes zur „Neuen Zeche Sterkrade“. Aufbauend auf dem 2023 erarbeiteten Leitbild sowie einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren wurde die städtebauliche und freiraumplanerische Rahmenplanung weiter konkretisiert (Vgl. Anlage 1). Dabei standen insbesondere die Erhöhung des Grünflächenanteils, Maßnahmen zur Klimaanpassung, eine nachhaltige Mobilitätsstruktur, eine vielfältige Nutzungsmischung sowie soziale Infrastruktur im Fokus.
Mit dem Ratsbeschluss vom 27.03.2025 wurde der nächste Umsetzungsschritt eingeleitet. Seither wird die Bauleitplanung zur Schaffung von Planungsrecht aktiv vorangetrieben und die Projektierung in enger Abstimmung mit den Flächeneigentümern sowie einem externen Projektsteuerer intensiv weiterentwickelt. Dabei bildet der im Vergleich zu den ursprünglichen Projektideen deutlich erhöhte und im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens abgestimmte Grünflächenanteil von 36 % weiterhin die verbindliche Leitlinie für die weitere planerische Ausarbeitung des Projekts (Vgl. Abb. 1).
Abbildung 1: Gegenüberstellung der Flächenausnutzung (Quelle: hartlockstädtebau)
Zu Beginn des Verfahrens wurden seit Herbst 2025 die wesentlichen planerischen Grundlagen erarbeitet. Parallel dazu wurden bzw. werden verschiedene Fachgutachten erstellt, unter anderem zu Verkehr, Mobilität, Artenschutz, Regenwassermanagement, Schallimmissionen sowie zur landschaftspflegerischen Eingriffsbilanzierung. Diese Untersuchungen bilden die fachliche Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplans. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum August bis Dezember 2025 statt. In diesem Zusammenhang wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung im November 2025 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend ausgewertet und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wird der Planentwurf des Bebauungsplans seit April 2026 erarbeitet. Die formelle Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch ist derzeit für den Zeitraum November bis Dezember 2026 vorgesehen. Die anschließende Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen soll im Januar und Februar 2027 erfolgen. Der Satzungsbeschluss als abschließender Schritt des Bauleitplanverfahrens ist nach derzeitigem Stand für den Zeitraum März bis Juni 2027 vorgesehen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum beabsichtigen die Eigentümer, im weiteren Projektverlauf eine stärkere Schwerpunktsetzung auf Wohnnutzungen vorzunehmen.
Mit Ratsbeschluss vom 18.03.2024 wurde die politische Zielsetzung formuliert, im Entwicklungsgebiet „Neue Zeche Sterkrade“ insbesondere im östlichen Teilbereich einen hohen Anteil gewerblicher Nutzungen umzusetzen. Diese Zielsetzung beruhte auf dem weiterhin bestehenden Bedarf an Gewerbeflächen in Oberhausen sowie auf stadtentwicklungspolitischen Erwägungen. Allerdings steht der Wohnungsmarkt in Oberhausen vor strukturellen Herausforderungen, die zusätzlichen Wohnungsneubau erforderlich machen. Trotz einer langfristig nur leicht rückläufigen Bevölkerungszahl steigt die Zahl der Haushalte kontinuierlich. Zwischen 2014 und 2024 ist sie auf über 106.000 Haushalte angewachsen. Gleichzeitig sinkt die durchschnittliche Haushaltsgröße auf unter zwei Personen, während rund 45 % aller Haushalte Einpersonenhaushalte sind. Dadurch wächst der Bedarf an Wohnungen, obwohl die Bevölkerungszahl kaum zunimmt. Hinzu kommt, dass der vorhandene Wohnungsbestand häufig nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Rund 60 % der Wohnungen sind kleiner als 80 m², während größere, familiengeeignete Wohnungen vergleichsweise selten sind. Zudem stammt ein erheblicher Teil der Gebäude aus den 1950er- bis 1970er-Jahren und weist bauliche sowie energetische Defizite auf. Viele Wohnungen erfüllen daher weder moderne energetische Standards noch Anforderungen an Barrierefreiheit oder zeitgemäße Ausstattung. Gleichzeitig bleibt die Neubautätigkeit deutlich hinter dem Bedarf zurück. In den vergangenen Jahren wurden nur wenige neue Wohnungen fertiggestellt, während insbesondere der Neubau von Einfamilienhäusern nahezu zum Erliegen gekommen ist. Das begrenzte Angebot trifft jedoch auf eine weiterhin vorhandene Nachfrage, was sich deutlich in der Preisentwicklung zeigt: Seit 2014 sind die Mieten um rund 47 % gestiegen, während sich die Kaufpreise nahezu verdoppelt haben.
Auch aus sozialpolitischer Perspektive besteht Handlungsbedarf. Oberhausen weist im Vergleich niedrige Einkommen auf, und etwa 17 % der Haushalte beziehen Grundsicherung nach SGB II. Gleichzeitig haben bestimmte Gruppen – etwa Familien, Alleinerziehende oder Zugewanderte – zunehmend Schwierigkeiten, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Der Neubau kann hier gezielt Angebote schaffen, beispielsweise durch geförderten Wohnraum, familiengerechte Wohnungen und barrierearme Wohnangebote. Darüber hinaus verliert Oberhausen jährlich rund 700 Einwohnerinnen und Einwohner an umliegende, ländlich geprägte Kommunen, insbesondere im Kreis Wesel. Besonders einkommensstärkere Haushalte wandern ab, häufig auf der Suche nach attraktiven Wohnangeboten. Neue, qualitativ hochwertige Wohnquartiere können dazu beitragen, diese Haushalte in der Stadt zu halten.
Vor diesem Hintergrund wird die bisherige politische Zielsetzung beibehalten, im Quartier einen ausgewogenen Nutzungsmix zu entwickeln, der sowohl Wohn- als auch gewerbliche Funktionen umfasst. Jedoch sind keine im Sinne eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO vorgesehene sogenannte „nicht erheblich belästigende“ Gewerbebetriebe vorgesehen. Vielmehr zielen die neueren Überlegungen auf „nicht wesentlich störende“ Betriebe wie bspw. Büros, Agenturen oder Manufakturen sowie Dienstleister und Angebote des täglichen Bedarfs ab, welche der anvisierten Baugebietskategorie eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO entsprechen, welches als urbanes Zentrum des Quartiers direkt am denkmalgeschützten Zechenbauwerk angedacht ist. Für die weiteren Baufelder sind Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO vorgesehen, welche weniger Lärmemissionen als das Urbane Gebiet zulassen und damit nur sogenannte „nicht störende Betriebe“ zulässt.
In der Gesamtbetrachtung kann daher eine stärkere Gewichtung zugunsten von Wohnen an diesem Standort – unter Beibehaltung eines ausgewogenen städtebaulichen Gesamtkonzepts mit einem vertretbaren Anteil gewerblicher Flächen seitens der Stadtverwaltung sachlich mitgetragen werden.
Zurzeit finden diesbezüglich intensive Gespräche mit Investoren für den Wohnungsbau statt. Neben klassischen Geschosswohnungsbauentwicklern haben zudem Entwickler für seniorengerechtes Wohnen sowie Genossenschaften konkretes Interesse bekundet. Hierzu werden zeitnah weitere Gespräche stattfinden. Ein nicht unwesentlicher Anteil an geförderten Wohnungen wird dabei insgesamt weiterhin verfolgt und ist klares Ziel der Planung.
Die Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT) sieht in dieser Anpassung der Nutzungsverteilung keinen Paradigmenwechsel zulasten der Wirtschaft, sondern eine standortgerechte Differenzierung der Flächenstrategie im Sinne einer funktionalen Arbeitsteilung innerhalb des Stadtgebiets. Diese Einschätzung wird wie folgt begründet:
In Oberhausen besteht insbesondere ein struktureller Bedarf an Flächen für emittierende gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen. Diese wären auf der vorgesehenen Fläche nicht möglich gewesen. Demgegenüber ist der Bedarf an Flächen für Büronutzungen sowie nicht störende Dienstleistungen, deren Ausweisung im Bereich der “Neuen Zeche Sterkrade” möglich sein werden, deutlich geringer ausgeprägt. Hier stehen im Stadtgebiet alternative Potenzialflächen in integrierten Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung zur Verfügung, denen aus Gründen der Nachhaltigkeit und Leerstandsbekämpfung der Vorrang gegeben werden soll.
Gleichzeitig ist die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften ein zentraler wirtschaftspolitischer Standortfaktor. Eine qualitätsvolle wohnbauliche Entwicklung kann einen messbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung und -bindung leisten. Bezahlbarer, gut angebundener Wohnraum in integrierten Lagen erhöht die Standortattraktivität für Beschäftigte, Auszubildende und junge Familien und wirkt damit mittelbar wirtschaftsfördernd.
Eine stärkere Wohnnutzung führt nicht zuletzt zu einer veränderten Projektökonomie. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, eine politische Anpassung der bisherigen Zielsetzung mit einer verbindlichen Beteiligung der Eigentümer an den Infrastrukturkosten zu verknüpfen.
Infrastruktur
Im Zuge der Entwicklung des neuen Wohnquartiers „Neue Zeche Sterkrade“ werden auch begleitende Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, um eine gute Erreichbarkeit sowie eine hochwertige Vernetzung mit dem Umfeld sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere die geplante Quartiersbrücke über die Betuwe-Linie sowie die verkehrliche Anpassung des Kreisverkehrs Von-Trotha-Straße / Weierstraße. Für beide Maßnahmen liegen bereits erste Kostenschätzungen vor. Die Quartiersbrücke wurde von der Politik frühzeitig gefordert und von der Verwaltung aktiv weiterverfolgt. Sie soll perspektivisch eine attraktive, barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Quartier und dem Volkspark Sterkrade schaffen. Damit wird die wohnortnahe Freizeit- und Erholungsnutzung gestärkt und die nachhaltige Mobilität gefördert. Die Brücke ergänzt die bestehende HOAG-Trasse, welche künftig prominent und getrennt vom Pkw-Verkehr durch das Quartier geführt wird. Eine Machbarkeitsstudie hat die grundsätzliche technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit bestätigt.
Die Trassierung der Brücke wurde inzwischen weiter optimiert (Vgl. Abb. 2): Die Achse verläuft nun südlich des ehemaligen Förderturms, während die nordöstliche Rampe parallel zur Betuwe-Linie in Richtung Sterkrader Innenstadt geführt wird. Durch diese Anpassung konnten frühere Bedenken hinsichtlich möglicher Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Alsbachtal und Volkspark Sterkrade“ ausgeräumt werden. Auch Natur- und Artenschutzbelange werden berücksichtigt, etwa durch eine aufgeständerte Konstruktion im Bereich der CEF-Flächen, sodass vorhandene Ersatzlebensräume – unter anderem für die Kreuzkröte – weiterhin durchquert werden können.
Abbildung 2: Lageplan Quartiersbrücke (Quelle: nts Ingenieurgesellschaft mbH)
Um den Beginn einer Rampe aufgrund barrierefreier Steigungswinkel und benötigter Höhen über der Betuwe-Linie im Bereich des Quartiersplatzes (Vgl. Abb. 2, rot markiert) zu verhindern, bedarf es einer geschwungenen Führung der Brücke. Diese wiederum ist aufgrund der Restriktionen einer CEF-Fläche unmittelbar am Quartier angrenzend, sowie dem Umbau/ Erweiterung der Betuwe-Linie auf einen Korridor zwischen diesen beiden Maßnahmen begrenzt, was eine enge Trassenführung erforderlich macht.
Nach der aktuellen Kostenschätzung des Ingenieurbüros Pirlet & Partner liegen die Gesamtkosten für Planung und Bau der Brücke bei rund 4,2 Mio. €. Abzüglich einer voraussichtlichen Förderung der Baukosten von 75 % ergibt sich nach aktuellem Stand ein städtischer Eigenanteil von 1,1 Mio. €. Die Vergabe soll nach HOAI stufenweise erfolgen, zunächst mit den Leistungsphasen 1 und 2. Parallel laufen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn, insbesondere zur notwendigen Kreuzungsvereinbarung und zur Koordination mit weiteren Infrastrukturmaßnahmen entlang der Betuwe-Linie. Es wird angestrebt die Sperrpause der Deutschen Bahn im Rahmen des Betuwe-Ausbaus für den Bau der Brücke mit zu nutzen, diese ist nach aktuellem Stand für das Jahr 2030 geplant.
Neben der Brücke wird auch die verkehrliche Leistungsfähigkeit des umliegenden Straßennetzes betrachtet. Das Verkehrsgutachten zum Rahmenplan „Neue Zeche Sterkrade“ zeigt, dass die zusätzlichen Verkehrsströme künftig zu einer stärkeren Belastung des Kreisverkehrs Von-Trotha-Straße / Weierstraße führen werden. Nach Einschätzung des Ingenieurbüros Runge IVP wird daher eine Ertüchtigung beziehungsweise ein Umbau des Knotenpunkts erforderlich. Derzeit erfolgt eine vertiefende verkehrstechnische Untersuchung, um die Leistungsfähigkeit zu bewerten und im Rahmen einer Vorplanung konkrete bauliche Lösungen abzuleiten. Unabhängig von der Quartiersentwicklung besteht aufgrund des Alters der Anlage ohnehin ein Erneuerungsbedarf. Für einen möglichen Umbau werden derzeit überschlägig Kosten von rund 615.000 € angenommen.
Insgesamt bilden die Quartiersbrücke und die verkehrliche Anpassung des Kreisverkehrs wichtige Bausteine für eine leistungsfähige und zukunftsfähige Infrastruktur des neuen Quartiers. Sie verbessern die fuß- und radläufige Verbindung zum Volkspark, stärken die nachhaltige Mobilität und stellen gleichzeitig eine funktionierende verkehrliche Anbindung des neuen Wohnstandorts sicher. Zur Finanzierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen wurde mit den Eigentümern vereinbart, dass diese einen zusätzlichen finanziellen Beitrag leistet.
Energieversorgung
Eine wirtschaftliche Erschließung mit Fernwärme durch die EVO kann mit dem jetzigen Planungsstand noch nicht präzise beziffert werden, da die dafür notwendigen Leistungsbedarfe erst ermittelt werden können, wenn die Flächeneigentümer entsprechende Investoren mit konkreten Projektideen für alle verfügbaren Baufelder gefunden haben. Zu einem verbindlichen Anschlusszwang sind die Eigentümer nicht bereit. Nichtsdestotrotz wird die gemeinsame Erarbeitung einer nachhaltigen Energieversorgungslösung zwischen Stadt, EVO und den Flächeneigentümern weiter angestrebt und aktiv verfolgt.
Entwässerung
Für die Entwicklung des Quartiers „Neue Zeche Sterkrade“ spielt die abwassertechnische Erschließung eine zentrale Rolle. Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Mischwasserbehandlungsanlage Oberhausen-Leuthenstraße. In den ursprünglichen Planungen dieser Anlage aus den 2010er-Jahren wurde das ehemalige Zechengelände jedoch noch nicht als zukünftige Siedlungsfläche berücksichtigt, sondern als natürliche Fläche ohne zusätzliche Abwasserbelastung. Durch die Quartiersentwicklung entsteht künftig zusätzliches Schmutzwasser, welches bei der damaligen Dimensionierung der Anlage noch nicht eingeplant war. Hinzu kommt, dass der Betrieb der Mischwasserbehandlungsanlage derzeit mit einer Ordnungsverfügung der Bezirksregierung belegt ist. Hintergrund ist, dass mehrere Gewässer – der Alsbach, der Reinersbach und der Elpenbach – bislang noch in die öffentliche Mischwasserkanalisation einleiten. Dies entspricht nicht den heute geltenden Anforderungen des Gewässerschutzes nach europäischem Recht, insbesondere der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Solange diese Gewässer nicht vollständig von der Kanalisation abgekoppelt sind, darf die Schmutzfracht nicht weiter erhöht werden. Eine zusätzliche Einleitung von Abwasser aus neuen Baugebieten ist daher erst zulässig, wenn diese strukturellen Maßnahmen umgesetzt sind.
Vor diesem Hintergrund wird für die „Neue Zeche Sterkrade“ ein Entwässerungskonzept entwickelt, das die Belastung des Kanalsystems nicht weiter erhöht (vgl. Abb. 3). Aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse ist eine flächige Versickerung von Niederschlagswasser nur eingeschränkt möglich. Stattdessen wird das Regenwasser innerhalb des Quartiers oberflächennah über ein System aus Ableitungs- und Retentionsmulden geführt und anschließend ortsnah in den künftig renaturierten Alsbach eingeleitet. Ergänzend tragen Dachbegrünungen auf den Gebäuden zur Rückhaltung und Verdunstung von Niederschlagswasser bei.
Abbildung 3: Schema Entwässerungskonzept „Neue Zeche Sterkrade“ (Quelle: hartlockstädtebau)
Die Mulden sind dabei bewusst sehr flach gestaltet: Es handelt sich lediglich um etwa 30 cm tiefe Geländemodellierungen, die nur bei stärkeren Regenereignissen Wasser führen. Außerhalb solcher Ereignisse bleiben die Flächen trocken und können vollständig genutzt werden. Insbesondere im Bereich der vorgesehenen Naherholungs- und Grünflächen entstehen so multikodierte Räume, die im Alltag als Aufenthalts- und Freiraumflächen dienen und gleichzeitig im Starkregenfall kurzfristig Wasser aufnehmen können.
Eine wichtige Voraussetzung für dieses System ist die derzeit geplante Renaturierung des Alsbachs im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Emmerich–Oberhausen. Durch die Offenlegung des bislang verrohrten Gewässers und die Entkopplung vom Schmutzwassersystem entsteht künftig ein naturnaher Bachlauf, der als Vorfluter für das Regenwasser aus dem Quartier dienen kann.
Renaturierung Alsbach
Die DB InfraGO renaturiert im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Emmerich–Oberhausen den Alsbach in Oberhausen-Sterkrade. Das bislang verrohrt verlaufende Gewässer wird künftig offengelegt und teilweise neu trassiert. Zukünftig soll der Alsbach als naturnaher Bachlauf über das ehemalige Zechengelände fließen, die Von-Trotha-Straße queren und südlich davon in den Hauptkanal Sterkrade münden. Die Maßnahme dient als planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme für den Streckenausbau und soll einen ökologischen Mehrwert für Natur und Umwelt schaffen. Die Bauarbeiten sollen in Kürze beginnen und voraussichtlich bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Zu Beginn wird das Baufeld zwischen der Von-Trotha-Straße und der Gedenkstätte für Zwangsarbeit auf der Zeche Sterkrade vorbereitet. Dazu gehören Baumfällungen sowie der Rückbau alter Gartenhütten und Zäune. Aus Gründen des Artenschutzes werden vorhandene Wurzeln erst ab Mitte April 2026 entfernt; anschließend werden Vegetations- und Amphibienschutzzäune eingerichtet. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und werden durch eine umweltfachliche Bauüberwachung begleitet.
Für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme musste sich die DB InfraGO zunächst mit den Flächeneigentümern über den Erwerb der benötigten Grundstücke verständigen. Aufgrund unterschiedlicher Preisvorstellungen nahm dieser Abstimmungsprozess einige Zeit in Anspruch und wurde seitens der Stadtverwaltung aktiv begleitet, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Eine finale Einigung konnte schließlich Ende Februar 2026 erzielt werden. Nach der nun anstehenden notariellen Beurkundung wird die DB InfraGO das Vergabeverfahren einleiten und ein Planungsbüro mit der weiteren Planung und Umsetzung der Maßnahme beauftragen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Entwicklung der „Neuen Zeche Sterkrade“ eng mit den parallellaufenden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen – insbesondere der Renaturierung des Alsbachs und der Entflechtung der Gewässer – synchronisiert ist. Durch das kombinierte System aus naturnaher Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerrenaturierung und technischer Überprüfung der Mischwasserbehandlungsanlage kann eine nachhaltige und rechtssichere abwassertechnische Erschließung des neuen Quartiers gewährleistet werden.
Industriedenkmal Zechenbauwerk
Für die Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Schachtgerüstbauwerks auf dem Gelände der „Neuen Zeche Sterkrade“ wurden seitens der Projektbeteiligten erste konzeptionelle Überlegungen für eine zukünftige Nutzung erarbeitet. Dazu liegt inzwischen ein Exposé mit ersten Entwurfsideen für einen möglichen Anbau an das bestehende Zechenbauwerk vor. Die Visualisierungen (vgl. Abb. 4) bieten eine gute Grundlage, um die Projektidee weiterzuentwickeln und die nächsten Planungsschritte vorzubereiten.
Abbildung 4: Visualisierungsbeispiel Anbau Zechenbauwerk (Quelle: Stadt Oberhausen)
Im weiteren Verfahren ist insbesondere der sogenannte Schachtschutzbereich zu berücksichtigen. Dieser umfasst einen Radius von 25 Metern um den ehemaligen Schacht und kann aufgrund der bergbaulichen Situation besonderen statischen Anforderungen unterliegen. In der vorgelegten Planung befindet sich der vorgeschlagene Anbau teilweise innerhalb dieses Schutzbereichs. Es ist daher derzeit noch offen, in welchem Umfang dort bauliche Anlagen errichtet beziehungsweise statische Lasten eingebracht werden dürfen.
Um hierzu Planungssicherheit zu schaffen, wurde ein entsprechendes Fachgutachten beauftragt. Dieses wird klären, welche baulichen Möglichkeiten im Bereich des verfüllten Schachts tatsächlich bestehen und welche Einschränkungen gegebenenfalls zu berücksichtigen sind. Erst auf Grundlage dieser Ergebnisse kann abschließend bewertet werden, ob und in welcher Form der geplante Anbau innerhalb des Schutzbereichs realisiert werden kann.
Unabhängig davon hat die Untere Denkmalschutzbehörde bereits darauf hingewiesen, dass ein möglicher Anbau zwingend baulich mit dem historischen Zechenbauwerk verbunden sein muss, um den denkmalrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Im Weiteren wird daher zunächst die gutachterliche Klärung der statischen und bergbaulichen Rahmenbedingungen im Schachtschutzbereich abgewartet. Auf dieser Grundlage können anschließend das Architekturkonzept, die konkrete Flächenaufteilung sowie die mögliche bauliche Verbindung zwischen Bestandsbau und Anbau weiterentwickelt und abgestimmt werden. Die bereits vorliegenden Entwurfsideen bilden hierfür eine wirtschaftlich wertvolle Grundlage für die weitere Projektentwicklung des Denkmals.
Zusammenfassung
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Verhandlungen mit den Eigentümern fortzuführen und einen Entwurf eines Durchführungsvertrages zu erstellen, der insbesondere die Kostenbeteiligung der Eigentümer an der Quartiersbrücke, die Beteiligung an projektbedingten Verkehrsinfrastrukturkosten sowie die Perspektive einer nachhaltigen Energieversorgung regelt. Entsprechend der Darlegungen wird sich der Anteil an gewerblichen Nutzungen auf die Nutzungszulässigkeit innerhalb des geplanten Urbanen Gebietes bzw. der Allgemeinen Wohngebiete beschränken.
Mit der geplanten Beschlussänderung sollen mehrere zentrale Ziele erreicht werden: Zum einen soll Planungssicherheit für das laufende Bauleitplanverfahren geschaffen werden, um den Projektverlauf zuverlässig und transparent zu gestalten. Gleichzeitig wird dadurch die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens gestärkt, sodass die Umsetzung des Quartiers „Neue Zeche Sterkrade“ auf einer soliden Basis erfolgen kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherstellung einer fairen Kostenverteilung zwischen der Stadt und den Eigentümern, um eine ausgewogene und gerechte Finanzierung der Maßnahmen zu gewährleisten. So schafft die Beschlussänderung die notwendige Grundlage für eine koordinierte und effiziente Realisierung des Projekts.
Anlagen
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(wie Dokument)
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25,2 MB
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