Antragsvorlage - A/18/0811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Kastellstraße und die Mechthildisstraße /Krumme Straße als „Verkehrsberuhigte Zone: Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit“ (verkehrsberuhigter Bereich) auszuweisen. Dabei sollen insbesondere die verkehrlichen, rechtlichen und baulichen Voraussetzungen sowie mögliche Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr berücksichtigt werden. 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die aktuelle Verkehrssituation auf diesen Straßen führt zu gefährlichen Situationen. Die Straßen sind eng und haben keinen richtigen beidseitigen Bürgersteig, die Parksituation ist angespannt, und es kommt häufig zu überhöhten Geschwindigkeiten.

Besonders relevant ist, dass sich ein Kindergarten, die Grundschule sowie die örtlichen Kirchengemeinden in unmittelbarer Nähe befinden. Dadurch halten sich viele Kinder, Familien und ältere Menschen im Bereich der Straßen auf, was das Risiko für Unfälle zusätzlich erhöht.
Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone könnte zu einer deutlichen Entschärfung der Situation beitragen, indem sie den Verkehr verlangsamt, die Aufenthaltsqualität erhöht und die Sicherheit aller am Straßenverkehr Teilnehmenden verbessert.

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