Beschlussvorlage - B/18/0723
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährleistung der Durchfahrt auf der Kastellstraße in Oberhausen-Holten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Beteiligt:
- Öffentliche Ordnung
- Verantwortung:
- Hr. Dr. Knauff, Hr. Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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07.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt, die Parkordnung in der Kastellstraße abschnittsweise anzupassen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.200 EUR (brutto) geschätzt und sind im Haushalt 2026 ff. durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff.
Sachverhalt
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die Kastellstraße dauerhaft befahrbar bleibt. Anlass hierfür ist der Umstand, dass die Straße insbesondere in den Abendstunden regelmäßig in einem Maße zugeparkt wird, dass eine Durchfahrt zeitweise nicht möglich ist.
Bei der Kastellstraße handelt es sich um eine schmal bemessene Anliegerstraße mit Sammelfunktion, die als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Im südlichen Abschnitt ist auf beiden Straßenseiten halbseitiges Parken auf dem Hochbord zulässig (vgl. Abbildung 1). Die vorhandene Fahrbahnbreite erweist sich als ausreichend, sodass in diesem Bereich kein Handlungsbedarf besteht.
Abbildung 1: beidseitiges Parken Kastellstraße (Quelle: Eigene Darstellung)
Im weiteren Verlauf konzentrieren sich die Problemlagen auf die Einmündungsbereiche sowie auf einzelne Abschnitte, in denen beidseitiges Parken zu einer unzulässigen Fahrbahneinengung führt. In den Einmündungsbereichen zur Mechthildisstraße, zur Mittelstraße sowie zur Schulstraße wird regelmäßig im unmittelbaren Kreuzungsbereich geparkt, wodurch die nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO erforderlichen Freihaltebereiche nicht eingehalten werden (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: Parken im Einmündungsbereich (Quelle: Eigene Darstellung)
Im Abschnitt zwischen der Mechthildisstraße und der Mittelstraße befindet sich in Fahrtrichtung links ein durch Beschilderung und Markierung ausgewiesener Behindertenstellplatz. Auf der rechten Straßenseite sind zwei Stellplätze markiert, für die das halbseitige Parken auf dem Hochbord durch Beschilderung zugelassen ist (vgl. Abbildung 3). Der lichte Abstand zwischen den gegenüberliegenden Markierungen beträgt deutlich weniger als drei Meter, sodass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme beider Straßenseiten die verkehrsrechtlich erforderliche Mindestfahrbahnbreite unterschritten wird.
Abbildung 3: Bestehende Parkordnung zwischen Mechthildisstraße und Mittelstraße (Quelle: Eigene Darstellung)
Im weiteren nördlichen Verlauf ist die Fahrbahnbreite für beidseitiges Parken nicht ausreichend, sodass das Parken in Fahrtrichtung faktisch auf der linken Straßenseite erfolgt. Im Bereich des breiteren Gehwegs ist auf der rechten Straßenseite ein Haltverbot (Verkehrszeichen 283) angeordnet (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4: Haltverbot Kastellstraße (Quelle: Eigene Darstellung)
Zur Behebung der Situation ist die Parkordnung gezielt und abschnittsweise anzupassen. In den Einmündungsbereichen werden die Freihaltebereiche durch Markierungen verdeutlicht, um die Einhaltung der bestehenden verkehrsrechtlichen Regelungen dauerhaft zu gewährleisten. Im Abschnitt zwischen der Mechthildisstraße und der Mittelstraße werden die beiden markierten Stellplätze auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung aufgehoben und durch ein Haltverbot (Verkehrszeichen 283) ersetzt. Dadurch wird in diesem Bereich dauerhaft eine ausreichende Fahrbahnbreite sichergestellt.
Alternative Parkmöglichkeiten stehen auf den Parkplätzen am Holtener Markt und an der Wasserstraße zur Verfügung. Aufgrund der insgesamt geringen planerischen Eingriffe wird daher auf die Einbindung der Anwohnenden zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Der Kommunale Ordnungsdienst wird nach Umsetzung des Beschlusses verstärkt Kontrollen durchführen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.200 EUR (brutto) geschätzt und sind im Haushalt 2026 ff. durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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