Beschlussvorlage - B/18/0718

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Beratungsfolge

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Bezug

Beschluss der Richtlinien durch die Bezirksvertretung Sterkrade am 12.06.1997, Drucksache Nr. 1567 und der Ergänzung per Beschluss ( B/16/5843-01 ) vom 03.09.2020.

 

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Sachverhalt

1. Der Holtener Nachtwächter e.V. veranstaltet am 19.12.2026 ein offenes Singen zum Abschluss der Nachtwächter-Singen an den Adventssamstagen. An diesem Abend treten Chöre auf und es werden Speisen und Getränke für die Besucher angeboten.

 

2. Die Bürger-Schützen-Gilde Holten 1308 e.V. veranstaltet am 13.09.2026 einen Tag der offenen Tür am Kastell Holten. Hierbei soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowohl das historische Gebäude sowie die Arbeit des Vereins nähergebracht werden. Zudem soll es noch weitere Angebote für Groß und Klein geben.

 

3. Die Bürger Interessengemeinschaft Biefang veranstaltet am 05.12.2026 ihr jährliches Nikolausfest. Dieses bietet ein vielfältiges Angebot für Groß und Klein.

 

4. Die Königshardter Interessengemeinschaft veranstaltet am 02.10.2026 ihren traditonellen Erntezug. Der Umzug wird vomo Gartencenter Spiering zum Kirmesfestplatz auf dem Theodor-Spiering-Platz ziehen.

 

5. Die Königshardter Interessengemeinschaft veranstaltet am 22.12.2026 ihre Vorweihnachtliche Begegnung. Hier soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger unter musikalischer Begleitung die vorweihnachtliche Adventszeit gefeiert werden.

 

6. Die Königshardter Interessengemeinschaft veranstaltet im Zeitraum vom 03.07. – 12.07.2026 eine Festwoche anlässlich des Jubiläums 250 Jahre Königshardt. In dieser Woche werden zahlreiche Veranstaltung stattfinden, um den Bürgerinnen und Bürgern ein tolles Programm bieten zu können.

 

Die Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade schlägt vor, dem Holterner Nachtwächter e.V. einen Zuschuss i. H. v. 300,00 EUR, der Bürger-Schützen-Gilde Holten 1308 e.V. einen Zuschuss i. H. v. 500,00 EUR, der Bürger Interessengemeinschaft Biefang einen Zuschuss i. H. v. 600,00 EUR und der Königshardter Interessengemeinschaft Zuschüsse i. H. v. insgesamt 3.000,00 EUR zu gewähren.

 

Die Veranstaltungen entsprechen den Richtlinien für bürgerschaftliche Aktivitäten.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen beim Produkt 021801 - Bürgerservice, Melde- und Ausweisangelegenheiten, Bezirksverwaltungsstellen, unter dem Auftrag 232002180100 – Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade, beim Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche im Haushalt 2026 zur Verfügung.

 

Auf der vorgenannten Haushaltsposition stehen im Haushalt 2026 insgesamt 7.750,00 EUR für die Bezuschussung von Stadtteilaktivitäten in Sterkrade zur Verfügung. Im laufenden Haushaltsjahr wurden bereits 2.340,00 EUR für entsprechende Zuschüsse verplant. Somit stehen für das restliche Haushaltsjahr noch 5.410,00 EUR zur Verfügung. Bei Gewährung der in dieser Vorlage behandelten Zuschüsse (gesamt i. H. v. 4.400,00 EUR) stehe für das Haushaltsjahr 2026 noch 1.010,00 EUR zur Verfügung.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse wird der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade nach dem Abschluss der Festivitäten nachgewiesen.

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