Berichtsvorlage - M/16/1278-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezug

 

  • Drucksache B/14/3453-01 vom 08.September 2008 „Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 – STEK 2020“
  • Bericht: SI/15/0962 37. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld vom 25 März 2014 „Antrag der CDU-Fraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung hier: Sachstandsbericht "Stadtentwicklungskonzept (STEK) 2020"
  • Drucksache M/16/0442-01 vom 09. Dezember 2014 „Sachstandsbericht Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 - STEK 2020“

 

 

Sachdarstellung

 

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 27. Oktober 2008 das Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 – STEK 2020 als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB beschlossen (Drucksache B/14/3453-01). Auf Antrag der CDU vom 13. März 2014 gem. § 2 der Geschäftsordnung wurde im Dezember 2014 den Bezirksvertretungen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld sowie dem Planungsausschuss eine detaillierte Berichterstattung vorgelegt (Drucksache M/16/0442-01).

Weiterhin wurde in der Bezirksvertretung Osterfeld im Dezember 2014 der Wunsch nach einer jährlichen Berichterstattung seitens der Verwaltung geäußert. Dem kommt die Verwaltung hiermit nach.

 

STEK 2020 – Sachstand 2015

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat mit seinem Beschluss im Oktober 2008 das STEK 2020 als städtebauliches Entwicklungskonzept anerkannt. Seitdem sind die Aussagen des STEK 2020 bei allen aufzustellenden oder zu ändernden Bauleitplänen und Planvorhaben zu berücksichtigen. Das STEK 2020 stellt somit eine fachübergreifende Grundlage und richtungsweisende Leitlinie bei der Entwicklung aller räumlich/funktionalen Konzepte und Planungen der Verwaltung dar. Es wird beispielsweise bei der Flächennutzungsplanung, allen Bebauungsplänen, Planungen zur Quartiersentwicklung, Planungen Dritter, in der Sportflächenentwicklungsplanung, in der Schulentwicklungsplanung und bei vielen anderen Konzepten herangezogen.

 

Zentraler Bestandteil des textlichen Teils des STEK 2020 sind die so genannten Maßnahmenblätter, die für jeden Teilraum für die räumliche Entwicklung bedeutsame Maßnahmen benennen.

 

Um den aktuellen Sachstand zu den Maßnahmen zu erfahren, wurde, wie im Jahre 2014, eine umfassende Befragung aller verantwortlichen (Fach-)Bereiche der Verwaltung durchgeführt. In der Erhebung 2015 wurden nur die Maßnahmen erneut überprüft, die im vergangenen Bericht nicht mit dem Sachstand „abschließend bearbeitet“ vermerkt worden sind. Eine detaillierte tabellarische Übersicht des Sachstands aller Maßnahmen befindet sich in der Anlage zu dieser Vorlage.

 

Im Sachstandbericht 2014 wurden gesamtstädtisch von dem im STEK 2020 vorhandenen 235 Maßnahmen 172 Maßnahmen als „abschließend bearbeitet“ bzw. „in Bearbeitung“ bewertet (ca. 73%).

 

Der aktuelle Sachstand der Maßnahmen ist, wie bereits auch 2014, nach vier Kategorien beurteilt worden:

  1. „abschließend bearbeitet“

Die Maßnahme wurde bearbeitet, der im Maßnahmenblatt formulierte Arbeitsauftrag wurde erledigt.

 

  1. „in Bearbeitung“

Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Bearbeitung, der Arbeitsauftrag der Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

 

  1. „noch nicht in Bearbeitung“

Die Maßnahme konnte aufgrund von Restriktionen noch nicht bearbeitet werden.

 

  1. „aufgegeben“

Die Maßnahme wird aufgrund von unüberwindbaren Hemmnissen oder Zielveränderungen nicht weiter verfolgt und das Ziel aufgegeben.

 

Die tabellarische Übersicht im Anhang gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand aller 235 Maßnahmen des STEK 2020. Dort ist jede Maßnahme einer der oben beschriebenen Kategorien zugeordnet und mit einer zusätzlichen Erläuterung versehen. Wie in der Sachdarstellung 2014 sind die Maßnahmen der drei Stadtbezirke Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade dabei in drei Einzeltabellen dargestellt. Eine weitere Tabelle beinhaltet bezirksübergreifende Maßnahmen.

 

Gesamtstädtisch betrachtet sind von den 235 in den Maßnahmenblättern beschriebenen Maßnahmen im Jahr 2015 88 Maßnahmen abschließend bearbeitet, 83 Maßnahmen in Bearbeitung, 41 Maßnahmen noch nicht in Bearbeitung und 25 Maßnahmen aufgegeben (oder Änderung des Planungsziels).

 

Insgesamt sind also bereits ca. 73% der Maßnahmen abgeschlossen bzw. befinden sich in der Bearbeitung.

 

 

In Osterfeld sind von 28 Maßnahmen 13 Maßnahmen abschließend bearbeitet, 7 Maßnahmen in Bearbeitung, 6 Maßnahmen noch nicht in Bearbeitung und 2 Maßnahmen aufgegeben (oder Änderung des Planungsziels).

 

 

In Alt-Oberhausen sind von 83 Maßnahmen 30 Maßnahmen abschließend bearbeitet, 31 Maßnahmen in Bearbeitung, 10 Maßnahmen noch nicht in Bearbeitung und 12 Maßnahmen aufgegeben (oder Änderung des Planungsziels).

 

 

In Sterkrade sind von 114 Maßnahmen 43 Maßnahmen abschließend bearbeitet, 38 Maßnahmen in Bearbeitung, 25 Maßnahmen noch nicht in Bearbeitung und 8 Maßnahmen aufgegeben (oder Änderung des Planungsziels).

 

 

Von den 10 bezirksübergreifenden Maßnahmen sind 2 Maßnahmen abschließend bearbeitet, 6 Maßnahmen in Bearbeitung und 2 Maßnahmen aufgegeben (oder Änderung des Planungsziels).

 

 

Der Bearbeitungsstand des STEK 2020 lässt erkennen, dass es eine Vielzahl von Hemmnissen zu überwinden gilt, um auch letztlich noch die in Überarbeitung befindlichen Maßnahmen abzuschließen. Aufgrund der prozesshaften Bearbeitung der Maßnahmen und Projekte, die häufig über ein Kalenderjahr und mehr geht, schlägt die Verwaltung vor, den Bericht zum STEK 2020 nur noch alle zwei Jahre vorzunehmen.

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Anlagen

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