Beschlussvorlage - B/16/1260-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
02.12.2015
|
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung durch die Baumkommission am 04.11.2015
3 Platanen Poststraße Bussteig 6
Der Antragsteller ist angehalten, bis zum Jahr 2022 die Bushaltestelle Steig 6 barrierefrei umzubauen. Unter anderem soll die Haltestelle verlängert werden, sodass zwei Gelenkbusse andienen können. Der Platz an dem Bussteig reicht zudem nicht aus, den Fahrgästen am Hauptbahnhof ausreichend Platz zum Ein- bzw. Aussteigen zu bieten. Vor Ort wurde bei der Baumbereisung am 04.05.2015 von Vertretern der Stadtplanung und der STOAG GmbH mündlich vorgestellt, wie die geplante Maßnahme umgesetzt werden könnte, welche alternativen Möglichkeiten es gäbe und dass diese aus monetären Gründen nicht präferiert werden. Die Darstellung erfolgte mündlich.
Die Baumkommission wünscht, dass die Kriterien, die die Alternativen aus bautechnischer Sicht ausscheiden lassen, zeichnerisch dargelegt werden und dass eine Kostengegenüberstellung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass die Erhaltung der Straßenbäume durch Veränderung des Straßenquerschnittprofils kostenmäßig in keinem Verhältnis zu dem ökologischen und gestalterischen Wert der drei großen vitalen Platanen steht. Mit diesen Unterlagen möchte man den Antrag auf Fällung der drei Bäume unter anderem auch in den Fraktionen besprechen. Diese Unterlagen wurden als Handout kurz vor dem Termin der Baumbereisung verteilt und zu Beginn der Baumbereisung die Planungen in den drei Varianten vorgestellt.
Variante 1 bedeutet, dass der Bus am rechten Fahrbahnrand vor dem Bussteig sechs hält. Die Bäume können erhalten werden. Probleme ergeben sich durch starken Rückstau des Individualverkehres und einen Verzicht durch Radverkehrsanlagen. Dadurch ergeben sich erhöhte Verkehrsgefahren.
Variante 2 würde erhebliche Umbaumaßnahmen an dem Bahnhofsvorplatz mit sich bringen, da dieser von zweispurig auf vierspurig wegen gegenläufigem Verkehr ausgebaut werden müsste. Hinzu kommen enorme Mehrkosten durch längere Fahrtwege und Fahrtzeiten sowie die Rückzahlung zweckgebundener Fördergelder im Bereich des Bahnhofsvorplatzes.
Variante 3 sieht den Umbau der Bushaltebucht an Steig 6 vor. Aus Platzgründen für den Ein- und Ausstieg sowie Klapprampen des Busses ist die Entfernung der drei in Rede stehenden Platanen erforderlich. Die im Mai 2015 angesprochene Variante, den Bussteig auf die Friedrich-Karl-Straße im Bereich der Paketpost zu verlegen, wurde nicht geprüft. Daher empfiehlt die Kommission einstimmig, den Antrag zu schieben und dem Antragsteller im Frühjahr 2016 die Möglichkeit einzuräumen, die Alternative „Bussteig 6 an der Friedrich-Karl-Straße“ mit überzeugenden Argumenten als nicht umsetzbar darzustellen, um eine Fällung für den barrierefreien Ausbau des Bussteiges, entsprechend der Variante 3, als unumgänglich akzeptieren zu können.
1 Silberahorn Tannenbergstraße/am Berliner Park
Die OGM GmbH stellt den Mitgliedern der Baumkommission einen vergreisten Silberahorn vor, der in ca. 2,0 Meter Höhe einen starken Pilzbefall aufweist.
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig, der Fällung zuzustimmen und fordert als Ersatz einen Amberbaum im angrenzenden Berliner Park zu pflanzen.
1 Linde Tannenbergstraße/Gesundheitsamt
Der Baumkommission wird ebenfalls durch die OGM GmbH eine Linde mit einem enormen Druckzwiesel vorgestellt. Der Baum versucht zwar, durch Überwallungen den Schaden zu regulieren, jedoch wird durch weiteres Dickenwachstum eine Sollbruchstelle entstehen, die eine erhebliche Unfallgefahr darstellt.
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung zu und fordern ebenfalls einen Amberbaum im Berliner Park als Ersatzpflanzung.
9 Platanen Tannenbergstraße 84
Der Antragsteller beklagt Schäden durch eingewachsene Wurzeln an seinen Entwässerungsleitungen unterhalb der Bodenplatte und Risse in dem Kellerboden. Die Leitungen wurden im September 2015 freigelegt und saniert. Dabei konnten die Starkwurzeln vorab bei einem Ortstermin am 24.09.2015 eindeutig als Schadensverursacher ausgemacht werden.
Auf Grund des sehr geringen Abstandes zur Hausfassade, dem leichten Schrägstand, der sehr hohen Aufastung und der dadurch deformierten Krone spricht sich die Baumkommission für die Fällung der neun städtischen Platanen aus und fordert als Ersatz an Ort und Stelle die Pflanzung von sieben bis neun säulenförmigen Hainbuchen.
6 Platanen Konrad-Adenauer-Allee/Duisburger Straße
Die im Kreuzungsbereich befindliche Stützmauer dient zum Abfangen des Geländeversatzes. Durch den enormen Wurzeldruck der Platanen wurde die Mauer in den letzten Jahren so massiv beschädigt, dass sie eine Unfallgefahr darstellt und mit Warnbarken abgesperrt ist. Eine Sanierung der Mauer ist ohne Entnahme der städtischen Bäume nur von kurzer Dauer. Ein Einrücken der Mauer in den Straßenraum ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich. Daher beantragt der Bereich 5-6/Tiefbau die Fällung dieser Bäume.
Aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen empfehlen die Mitglieder der Baumkommission der beantragten Fällung zuzustimmen und fordern als Ersatz, sechs Winterlinden an Ort und Stelle zu pflanzen. Die Kosten für die Fällung und die Ersatzpflanzung gehen zu Lasten des Antragstellers.
37 Robinien Mellinghofer Straße/Essener Straße
1 Birke Der Stadtförster teilt mit, dass der Baumbestand an der Mellinghofer Straße am Seniorenheim erhebliche Mängel aufweist und insgesamt als abgängig einzustufen ist. Daher stellt er formlos den Antrag auf Fällung der Robinien und der Birke in dem Gehölzbestand. Er schlägt vor, Sträucher wie Feldahorn und andere sich selbst ausgesäte Gehölze stehen zu lassen.
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. Ein Teilabschnitt der Mellinghofer Straße ist für einen Straßenausbau in absehbarer Zeit vorgesehen. Die Planung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, jedoch soll die Mauer zurückgebaut und das dahinter liegende Gelände neu ausmodelliert werden.
Eine Ersatzpflanzung ist erst nach Abschluss der Straßenbau-maßnahme sinnvoll. Es wurde vorgeschlagen, auf der verbleibenden Fläche 10 bis 12 Ebereschen als Hochstämme zu pflanzen. Als Unterpflanzung soll Forstware, zum Beispiel Hainbuche und Feldahorn gepflanzt werden. Die Kosten für die Rodungsmaßnahmen trägt der Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement. Die vorgeschla-gene Ersatzpflanzung ist nach Abschluss der Baumaßnahme durch den Bereich 5-6/Tiefbau zu leisten.
1 Platane Scheppmannstraße 1
Die für den Rückschnitt beantragte Platane verhindert den Satellitenempfang der Antragsteller. Diese Platane ist Bestandteil einer nach § 47 a LG NW geschützten Allee. Dieser Paragraph besagt, dass die Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, verboten sind. Dieses gilt auch für erhebliche Eingriffe in die Krone. Ein Lichtraumprofil wurde im April/Mai 2014 durchgeführt.
Die Baumkommission lehnt einstimmig den Antrag aus den oben genannten Gründen ab. Ein Kabelanschluss ist in dieser Siedlung nicht möglich, dennoch liegt kein Nachweis vor, dass ein Versetzen der Satellitenanlage unmöglich ist, um einen störungsfreien Empfang zu ermöglichen.
Diverse Bäume Lohstraße 27/Heinrich-Heine-Gymnasium
Die Anwohner des Grundstückes Lohstraße 27 beklagen die extreme Verschattung ihres Gartens. Durch den geringen Einfall von Sonnenlicht ist dort nur das Anpflanzen von schattenverträglicher Vegetation möglich. Obst und Gemüse können nicht angebaut werden. Der Antragsteller wünscht die Fällung einiger Bäume, die um das ehemalige Biotop stehen, und eine Auslichtung durch Rückschnitt.
Die Baumkommission erkennt vor Ort keinen Handlungsbedarf an den vorhandenen Silberahornen, der Kirsche und anderen strauchartigen Gehölzen. Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude, wenn vor Fenstern der Zufluss von Licht und Sonne in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird, als Fällgrund vor. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinter liegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können, aber ohne Einwirkung der betroffenen Räume ohne künstliches Licht im Rahmen der gewöhnlichen Zweckbestimmung nutzbar wären.
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig, dem Ansinnen auf Grund der Vitalität der Bäume und einer nicht nachvollziehbaren Verschattung nicht zu folgen und den Antrag abzulehnen.
Diverse Bäume Lothringer Straße/Brüder-Grimm-Schule
Dem Antrag auf Fällung beziehungsweise Rückschnitt liegt eine Baugenehmigung zu Grunde. Ein Vertreter der OGM GmbH/Baumanagement sowie des beauftragten Planungsbüros erläutert vor Ort die Baumaßnahme.
Die Baumkommission stimmt einstimmig dem Antrag zu, drei Ahornbäume und eine Linde zur Fällung freizugeben. Die beantragten sechs Pyramidenpappeln fallen nicht unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzungen und bedürfen keiner Genehmigung. Die beantragte Silberlinde wurde bereits kürzlich durch die OGM GmbH aus verkehrssicherungstechnischen Gründen gefällt. Sie wies einen starken Schrägstand auf.
Lediglich die Maulbeere wird abgelehnt.
Die beantragten Rückschnitte wurden mit den Bauträgern diskutiert. Im Gespräch stellte es sich heraus, dass lediglich Kronenpflegeschnitte ausgeführt werden sollen, die keiner Genehmigung bedürfen.
Als Ersatz wird die Anpflanzung von vier Amberbäumen auf dem Gelände gefordert. Die Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
2 Ahorne Rehmer/Lindermannstraße 57
Der Antragsteller beklagt, dass die nahe seinem Grundstück stehenden Ahorne sehr viel Astwerk verlieren und dadurch eine Unfallgefahr für Personen darstellen. Er beantragt einen Rückschnitt der Krone, sodass kein Unfall auf seinem Grundstück entstehen kann. Die städtischen Bäume werden zweimal im Jahr kontrolliert und sind, abgesehen von Unwetterereignissen, unauffällig. Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Blüten, Laub, Ästen und Früchten keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden. Gelegentlich auftretendes Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung der Bäume und wird als hinnehmbares Lebensrisiko angesehen.
Daher sieht die Baumkommission keinen Grund, dem Antrag zu folgen und empfiehlt einstimmig, eine Ablehnung zu beschließen.
28 Platanen Kuhle/Bürgerstraße
Bei der Ortsbegehung durch den Bürgerring Alstaden wurde festgehalten, dass die Bürger Angst vor herabfallenden Ästen haben. Die in Rede stehenden Bäume wachsen in der Höhe über die Häuser, und die Kronen ragen über die privaten Grundstücke. Daher sollen die Platanen überprüft werden.
Vor Ort stellt die Baumkommission fest, dass die Bäume sich in einem guten Pflegezustand befinden. Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Blüten, Laub, Ästen und Früchten keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden. Gelegentlich auftretendes Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung der Platanen und wird als hinnehmbares Lebensrisiko angesehen.
Daher besteht nach Meinung der Mitglieder der Baumkommission kein Handlungsbedarf und sie empfiehlt einstimmig, den Antrag abzulehnen.
1 Linde Amboßstraße 4
Der Antragsteller beklagt, dass die Linde vor seinem Haus sich mitten in dem Gehweg befindet und die Bürger sein privates Grundstück passieren, um nicht die Straßenseite wechseln zu müssen. Er erläuterte, dass der Stadt Oberhausen kein Wegerecht eingeräumt sei. Daher wünscht er, dass die Linde gefällt wird, damit die Passanten den Gehweg hindernisfrei nutzen können und nicht sein Grundstück betreten müssen. Weiterhin bemängelt er, dass die Wurzeln Anhebungen an der Gehwegbefestigung verursachen. Nennenswerte Schäden lassen sich vor Ort jedoch nicht feststellen. Darüber hinaus beklagt er, dass die über sein Dach hängenden Äste die Ziegel verunreinigen und Feuchtigkeitsschäden zur Folge haben können. Er hat dem Antrag eine Stellungnahme eines Dachdeckers beigefügt, der erläutert, dass Verschattung zu Vermoosung führt. Diese greift die Beschichtung der Dachpfannen an und lässt sie früher altern. Regelmäßige Dachreinigungen sind notwendig, um zu verhindern, dass die Dachpfannen vorzeitig porös werden.
Die Mitglieder der Baumkommission waren sich bei der Baumbereisung am 04.05.2015 einig, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob der Eigentümer bereit sei, die von Passanten als Umleitung genutzte Fläche an die Stadt Oberhausen zu verkaufen bzw. zu verpachten. Der Antragsteller stimmt einem Verkauf bzw. einer Verpachtung nur unter der Voraussetzung zu, dass die Linde gefällt wird.
Vor Ort wurde der Antragsteller angehört. Durch das Gespräch kommen die Mitglieder der Baumkommission überein, eine Empfehlung zur Fällung der Linde auszusprechen.
Ein Ersatz wird nicht gefordert.
5 Platanen Hauerweg 2
Die Vertretung der Anwohner stellt formlos einen Antrag auf Fällung der städtischen Platanen. Als Gründe nennen sie die starke Ausbildung von Totholz und eine hohe Verschattung der Häuser. Vor Ort werden sie angehört. Der Zustand der Platanen ist mäßig. Ein Vertreter der OGM GmbH, der für die Unterhaltung zuständig ist, erläutert, dass die Bäume sehr pflegeintensiv sind. An einem der Bäume wurde eine starke Stammmorschung festgestellt. Ein akuter Handlungsbedarf jedoch kann nicht festgestellt werden.
Dennoch empfiehlt die Baumkommission, die Fällung der in Rede stehenden Bäume zu beschließen. Mit den Anwohnern wurde besprochen, dass als Ersatz fünf Hainbuchen in die vorhandenen Baumscheiben gepflanzt werden. Die Kosten für die Ersatzpflanzungen gehen zu Lasten der Antragsteller.
3 Robinien Volmestraße 11
Seitlich des Grundstückes des Antragstellers stehen drei Robinien in einem Abstand von circa einem halben Meter zur Grundstücksgrenze auf einem städtischen Grundstück. Der Antragsteller beruft sich auf den § 41 des NachbG NW und beantragt die Fällung der großen Bäume, die nach seiner Aussage im Jahre 1989 gepflanzt wurden. Einen Anspruch auf Beseitigung der Anpflanzung verjährt, wenn nicht binnen sechs Jahren nach Pflanzung Klage auf Beseitigung erhoben wird.
Da die Bäume einen zufriedenstellenden Eindruck machen und der zweimaligen Sichtkontrolle pro Jahr unterliegen, empfiehlt die Baumkommission einstimmig, den Antrag abzulehnen.
1 Zierkirsche Blockstraße 45
Die bereits im Mai 2015 vorgestellte Zierkirsche wurde erneut in die Baumbereisung aufgenommen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob nicht eine Anbindung des rückwertigen Grundstückes über die westlich gelegenen Grundstücke möglich sei, um die Zierkirsche zu erhalten.
Nach Prüfung kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass in der Planung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 keine Anbindung vorgesehen und geplant ist. Als Gründe für den Antrag auf Fällung der Zierkirsche nennt der Antragsteller den Bedarf eines weiteren Stellplatzes auf dem Grundstück und mittelfristig die Erweiterung des Stellplatzes als Zufahrtsmöglichkeit zum rückwärtigen Grundstück. Untermauert wird der Bedarf des Stellplatzes durch die schlechte Parkplatzsituation, Diebstahldelikte an seinem PKW, der im öffentlichen Straßenraum abgestellt war, und das gefährliche Queren mit Kindern. Parallel dazu ist schon beim Bereich 5-6 ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Anlegung einer Gehwegüberfahrt gestellt.
Die Baumkommission verständigt sich einstimmig darauf, der Fällung zuzustimmen.
Als Ersatz fordert sie eine Ausgleichszahlung in Höhe von 460,00 Euro. Die Kosten für die Fäll- und Fräsarbeiten, sowie den Rückbau der vorhandenen Baumscheibe gehen zu Lasten des Antragstellers.
2 Zierkirschen Blockstraße 21 und 23
Die Wurzeln der vor dem Haus stehenden Zierkirschen verursachen laut Antragsteller Schäden an der Hausisolierung im Kellerbereich. Vor Ort konnten Feuchtigkeitsschäden auf der Innenseite des Kellers festgestellt werden. Ob jedoch die Wurzeln der beiden städtischen Zierkirschen dafür verantwortlich sind, ist ohne Freischachtung der Kellerwand von außen nicht nachvollziehbar. Daher schlägt die Baumkommission vor, dass der Antragsteller Kontakt mit dem Fachbereich Versicherungen der Stadt Oberhausen aufnehmen soll, da er Schadensregulierungsansprüche geltend machen möchte. Hier ist ein weiteres Vorgehen abzustimmen. Sollte sich in dem Zuge herausstellen, dass die Wurzeln die Schäden verursacht haben und eine Kappung in einem angemessenem Abstand zur Kellerwand nicht möglich ist, ohne die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes zu gefährden, empfehlen die Mitglieder der Baumkommission dem Antrag stattzugeben und eine Fällung zu beschließen. Sind die Feuchtigkeitsschäden nicht durch die Wurzeln der städtischen Bäume entstanden, sollen die Zierkirschen erhalten bleiben und die OGM GmbH soll im Winter 2015/2016 einen Kronenpflegeschnitt gemäß ZTV Baumpflege durchführen.
1 Rotbuche Günther-Büch-Straße/Spielplatz
Der Antragsteller gibt an, dass der nördlich der Giebelseite des Hauses stehende Baum in einem unzumutbaren Maß die Räumlichkeiten verschattet. Des Weiteren befürchtet er Ertragsausfall bei seiner auf dem Dach nach Westen ausgerichteten Solaranlage. Außerdem könnten die Wurzeln des Baumes auf dem Spielplatz zukünftig Schäden an der Garage verursachen, und die ständig herabfallenden Äste stellen auch eine Gefahr für Personen und Sachen dar.
Die genannten Gründe konnten vor Ort durch die Mitglieder der Baumkommission nicht nachvollzogen werden. Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Blüten, Laub, Ästen und Früchten keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden. Gelegentlich auftretendes Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung der Bäume und wird als hinnehmbares Lebensrisiko angesehen. Die Rotbuche unterliegt einer zweimaligen Sichtkontrolle und macht einen vitalen Eindruck. Daher spricht sich die Baumkommission einstimmig gegen die beantragte Fällung oder alternativ den Rückschnitt aus.
1 Robinie Rosenstraße 39
Seitlich des Grundstückes des Antragstellers steht eine Robinie in einem Abstand von circa einem halben Meter zur Grundstücksgrenze auf einem städtischen Grundstück. Der Antragsteller beklagt, dass bei Wind das Dach und die Fassade seines Hauses in Mitleidenschaft gezogen werden. Weiterhin bemängelt er, dass die Wurzeln der Robinie sein Pflaster und seinen Grenzzaun anheben. Eine große Gefahr sieht er auch darin, dass fast alle Pflanzenbestandteile Giftstoffe enthalten. Kinder und Tiere könnten sich daran vergiften.
Die Baumkommission stellt vor Ort fest, dass der Baum einen zufriedenstellenden Zustand aufweist. Lediglich der Efeubewuchs soll durch die OGM GmbH beseitigt werden, um den Baum zukünftig besser kontrollieren zu können. Anhebungen des Pflasters und des Zaunes sind geringfügige Schäden, die hinzunehmen sind. Eine Regulierung ist dem Grundstückseigentümer auf seine Kosten zuzumuten. Bezüglich der Giftstoffe gibt es nach jetzigem Kenntnisstand keine gesetzliche Grundlage, die die Stadt dazu verpflichtet, giftige Pflanzen auf öffentlichen Grünflächen oder im Straßenbegleitgrün zu vermeiden und sie sogar zu entfernen. Die Robinie ist als Straßenbaum gemäß der GALK-Liste auf Grund ihrer Eigenschaften als geeignet eigestuft.
Daher stellt die Baumkommission einstimmig fest, dass keine ausreichenden Gründe für eine Fällung vorliegen und empfehlen, den Antrag abzulehnen.
1 Platane Liricher Straße/Ulmenstraße
Der Antragsteller begründet seinen Wunsch nach Rückschnitt der städtischen Platane zum einen durch die genannte Gefährdung der Verkehrssicherheit durch herabfallende Äste im privaten Garten und jenseits der Grundstücksgrenze auf dem Fuß- und Radweg bzw. der Liricher Straße. Ein anderer Grund sei die extreme Verschattung durch die große Krone, sodass die Anpflanzung im Garten unter Lichtmangel leide.
Durch in Augenscheinnahme der Baumkommission wurde festgestellt, dass zwar die Krone des südwestlich stehenden Baumes über das Grundstück ragt, jedoch sieht die Baumschutzsatzung das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude, wenn vor Fenstern der Zufluss von Licht und Sonne in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird, als Fällgrund vor. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinter liegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können, aber ohne Einwirkung der betroffenen Räume ohne künstliches Licht im Rahmen der gewöhnlichen Zweckbestimmung nutzbar wären. Der Baum wird zweimal im Jahr kontrolliert. Daher raten die Mitglieder der Baumkommission, den Antrag abzulehnen.
1 Platane Gustavstraße 55
Die OGM GmbH stellt den Mitgliedern der Baumkommission eine Platane vor, die einen Pilzbefall, eine Faulstelle und Stammmorschungen aufweist. Diese Platane ist Bestandteil einer geschützten Allee nach § 47 a LG NW und sollte aus Verkehrssicherungsgründen entnommen werden.
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig, der Fällung zuzustimmen und fordert als Ersatz einen Spitzahorn an Ort und Stelle.
3 Platanen Gustavstraße 55
1 Ahorn Der Antragsteller beklagt durch Wurzeln verursachte Schäden an seiner parallel zur Kellerwand verlaufenden Entwässerungsleitung, die in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden geführt haben soll. Bei einem Ortstermin am 24.09.2015 konnten die Feuchtigkeitsschäden eindeutig auf der Innenseite der Kellerräume erkannt werden. Starkwurzeln, die gravierende Schäden verursachen können, konnten nicht ausgemacht werden. Die Bilddokumentation des Antragstellers zeigt Einwüchse von Feinwurzeln in dem Kellerraum mit der Hauptverteilung. Die Bilder, die die Ausschachtungsarbeiten außerhalb der Kellerwand dokumentieren, weisen ebenfalls überwiegend Feinwurzeln nach. Starkwurzeln, die zu entsprechenden Schäden führen könnten, sind wie auch im September 2015 vor Ort, auf den Bildern nicht zu sehen. Vor dem Haus selbst steht ein ca. fünf Jahre alter Ahorn. Auf der gleichen Seite befindet sich weiter östlich eine ältere Platane, auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen zwei ältere Platanen. Es ist definitiv nicht auszumachen, von welchem Baum die Wurzeln stammen. Der Ahorn ist zu jung. Die Platane nebenan hat eigentlich einen zu großen Abstand. Die Platanen auf der gegenüberliegenden Seite kommen auch nicht in Betracht, da die Wurzeln die Straße queren müssten, welche mindestens einen Aufbau von 70 cm aufweist und in der Vergangenheit mehrfach aufgerissen wurde. Hinzu kommt, dass die zur Fällung beantragten Bäume Bestandteil einer nach § 47 a LG NW geschützten Allee sind. Dieser Paragraph besagt, dass die Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, verboten sind. Ausnahmen begründen sich lediglich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Die Baumkommission sieht den Fällantrag nicht ausreichend begründet. Starkwurzeln, die die Schäden verursachen könnten, konnten nicht nachgewiesen beziehungsweise einem Baum zugeordnet werden. Daher raten die Mitglieder der Baumkommission, den Antrag abzulehnen.
