Antragsvorlage - A/18/0726

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die Erstellung einer zentralen Auflistung der barrierefreien Sport-, Freizeit- & Erholungseinrichtung in Oberhausen.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt:

1. Eine Zentrale Liste der städtischen barrierefreien Sport-, Freizeit- & Erholungsanlagen zu erstellen.

2. Mit dem Stadtsportbund und weiteren örtlichen Vereinen (wie z.B. dem Behindertensport Oberhausen e.V.) in Kontakt zu treten, um diesen anzubieten in die Liste aufgenommen zu werden.

3. Die zu erstellende Liste nach den unten angegebenen Kriterien aufzuschlüsseln und Änderungen fortlaufend zu ergänzen:

a. Standort

b. Erreichbarkeit des Standortes

c. Zugänglichkeit des Gebäudes

d. Barrierefreie Angebote

e. Eintrittspreise

f. Ansprechpartner für Barrierefreiheit

g. Öffentlich oder privat geführt

4. Die örtlichen Vereine und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung aktiv in den Gestaltungsprozess einzubeziehen und das Feedback verpflichtendzu berücksichtigen.

5. Die Liste anschließend in mehreren barrierefreien Versionen (Leichte- & Einfache Sprache; Brailleschrift) sowohl Online wie auch in gedruckter Form den Bürger*innen zur Verfügung zu stellen.

6. Vorhandene und zukünftige barrierefreie Angebote in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund in die Inklusionskarte einzufügen, sowie es der Landesaktionsplan „Sport und Inklusion 2025-2027“ vorsieht.

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Bezug

Drucksache K/18/0604-01

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Sachverhalt

Gemäß Art.30, Abs. 5 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss Menschen mit Behinderung (MmB) ein gleichberechtigter Zugang zu Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten ermöglicht werden.

Zu einem gleichberechtigten Zugang zu Informationen nach Art.9 UN_BRK gehört insbesondere auch eine möglichst barrierearme Bereitstellung der Informationen.

In Oberhausen wird die Umsetzung der UN-BRK mithilfe des Kommunalen Inklusionsplans 2025 überwacht. (siehe Kapitel 4.2 (Ziele für ein inklusives Oberhausen) Absatz 8 und 10)

In dem laufendenLandesaktionsplan „Sport und Inklusion 2025 bis 2027“ wird z.B. unter dem Handlungsfeld 6 von einer sogenannten „Inklusionskarte“ gesprochen.Das Ziel dieser Inklusionskarte ist es, „die Stärkung von Sichtbarkeit, Transparenz und Nachhaltigkeit des inklusiven Sports in Nordrhein-Westfalen“ deutlich zu zeigen.

Dieses Ziel ist in Oberhausen derzeit nicht erreicht. Mit einer zentralen Liste wird es den Betroffenen ermöglicht, sich selbstbestimmt über die inklusiven Angebote zu informieren.

Dies ist ein wichtiger, und längst überfälliger Schritt zu mehr Inklusion und sozialer Gerechtigkeit in unserer Stadt.

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