Beschlussvorlage - B/18/0722

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die im Sachverhalt dargestellten Maßnah­men zur Einrichtung einer Fahrbahnverengung auf der Straße Kaisersfeld im unmittelbaren Bereich der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr.

 

Weitere Maßnahmen auf der Tiroler Straße sowie auf der Stockstraße und auf der Straße Kaisersfeld außerhalb dieses Bereichs an der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr sind der­zeit nicht erforderlich.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.100 EUR (brutto) ge­schätzt und sind durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) für den Haushalt 2026 ff. beim Auftrag: 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienst­leistungen – WBO abgedeckt.

 

Die Umetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff.

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Bezug

 

A/18/0355 – Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seinen Ausschüssen und die Bezirksvertretungen: Prüfung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Tiroler Straße und der Stock­straße/dem Kaisersfeld

 

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Sachverhalt

 

Die Straße Kaisersfeld ist über weite Strecken durch beidseitige parkende Fahrzeuge ge­prägt, wodurch die Fahrbahn eingeengt wird. Auch in der Stockstraße wird der Straßenraum maßgeblich durch den ruhenden Verkehr bestimmt. Aufgrund dieser Einengung sind Maß­nahmen in diesen Bereichen weder erforderlich noch sinnvoll umsetzbar.

 

Im Bereich nahe der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr stellt sich die Situation auf der Straße Kaisersfeld anders dar: Hier ist die Fahrbahn abschnittsweise frei von parkenden Fahrzeugen und damit weniger eingeengt. Anfang des Jahres wurden dort sowie auf der Tiroler Straße Verkehrsmessungen durchgeführt.

 

Auf der Tiroler Straße wurden von Mittwoch bis Freitag Verkehrsmengen zwischen 224 und 251 Fahrzeugen pro Tag erfasst. Damit liegt die Verkehrsbelastung für eine Wohnstraße auf einem niedrigen Niveau. Zur Bewertung des Geschwindigkeitsniveaus wird der V85-Wert herangezogen, der die Geschwindigkeit angibt, die von 85 % der Fahrzeuge nicht über­schritten wird. Die V85-Werte liegen zwischen 30 und 34 km/h und damit im üblichen Bereich einer Tempo-30-Straße.

 

Im Bereich nahe der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr wurden auf der Straße Kaisersfeld von Mittwoch bis Freitag Verkehrsmengen von 760 bis 849 Fahrzeugen pro Tag erfasst. Die V85-Werte liegen konstant zwischen 39 und 40 km/h.

 

Während sich auf der Tiroler Straße weder bei der Verkehrsmenge noch bei den gefahrenen Geschwindigkeiten Auffälligkeiten zeigen, ist auf der Straße Kaisersfeld im gemessenen Ab­schnitt ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau festzustellen. Ursache hierfür ist ein anbaufreier Straßenabschnitt ohne seitliche Einengungen.

 

Der anbaufreie Bereich liegt überwiegend auf dem Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr, sodass dort keine Maßnahmen der Stadt Oberhausen umgesetzt werden können. Auf Oberhausener Stadtgebiet kann jedoch unmittelbar an der Stadtgrenze eine verkehrsbe­ruhigende Maßnahme umgesetzt werden.

 

Zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus wird die Fahrbahn auf 3,50 m eingeengt. Hierzu wird je Straßenseite jeweils eine Leitbake angeordnet. Die Einengung wird durch ent­sprechende Fahrbahnmarkierungen ergänzt. Durch die Einengung wird im Übergangs­bereich der Straßenraum verknappt und die Geschwindigkeit reduziert.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.100 EUR (brutto) ge­schätzt und sind im Haushalt 2026 ff. durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrie­ben Oberhausen (WBO) beim Auftrag: 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.

 

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Anlagen

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