Beschlussvorlage - B/18/0722
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Tiroler Straße und der Stockstraße / Kaisersfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Hr. Dr. Knauff, Hr. Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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29.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die im Sachverhalt dargestellten Maßnahmen zur Einrichtung einer Fahrbahnverengung auf der Straße Kaisersfeld im unmittelbaren Bereich der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr.
Weitere Maßnahmen auf der Tiroler Straße sowie auf der Stockstraße und auf der Straße Kaisersfeld außerhalb dieses Bereichs an der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr sind derzeit nicht erforderlich.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.100 EUR (brutto) geschätzt und sind durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) für den Haushalt 2026 ff. beim Auftrag: 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.
Die Umetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff.
Sachverhalt
Die Straße Kaisersfeld ist über weite Strecken durch beidseitige parkende Fahrzeuge geprägt, wodurch die Fahrbahn eingeengt wird. Auch in der Stockstraße wird der Straßenraum maßgeblich durch den ruhenden Verkehr bestimmt. Aufgrund dieser Einengung sind Maßnahmen in diesen Bereichen weder erforderlich noch sinnvoll umsetzbar.
Im Bereich nahe der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr stellt sich die Situation auf der Straße Kaisersfeld anders dar: Hier ist die Fahrbahn abschnittsweise frei von parkenden Fahrzeugen und damit weniger eingeengt. Anfang des Jahres wurden dort sowie auf der Tiroler Straße Verkehrsmessungen durchgeführt.
Auf der Tiroler Straße wurden von Mittwoch bis Freitag Verkehrsmengen zwischen 224 und 251 Fahrzeugen pro Tag erfasst. Damit liegt die Verkehrsbelastung für eine Wohnstraße auf einem niedrigen Niveau. Zur Bewertung des Geschwindigkeitsniveaus wird der V85-Wert herangezogen, der die Geschwindigkeit angibt, die von 85 % der Fahrzeuge nicht überschritten wird. Die V85-Werte liegen zwischen 30 und 34 km/h und damit im üblichen Bereich einer Tempo-30-Straße.
Im Bereich nahe der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr wurden auf der Straße Kaisersfeld von Mittwoch bis Freitag Verkehrsmengen von 760 bis 849 Fahrzeugen pro Tag erfasst. Die V85-Werte liegen konstant zwischen 39 und 40 km/h.
Während sich auf der Tiroler Straße weder bei der Verkehrsmenge noch bei den gefahrenen Geschwindigkeiten Auffälligkeiten zeigen, ist auf der Straße Kaisersfeld im gemessenen Abschnitt ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau festzustellen. Ursache hierfür ist ein anbaufreier Straßenabschnitt ohne seitliche Einengungen.
Der anbaufreie Bereich liegt überwiegend auf dem Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr, sodass dort keine Maßnahmen der Stadt Oberhausen umgesetzt werden können. Auf Oberhausener Stadtgebiet kann jedoch unmittelbar an der Stadtgrenze eine verkehrsberuhigende Maßnahme umgesetzt werden.
Zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus wird die Fahrbahn auf 3,50 m eingeengt. Hierzu wird je Straßenseite jeweils eine Leitbake angeordnet. Die Einengung wird durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen ergänzt. Durch die Einengung wird im Übergangsbereich der Straßenraum verknappt und die Geschwindigkeit reduziert.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.100 EUR (brutto) geschätzt und sind im Haushalt 2026 ff. durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag: 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.
Anlagen
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