Beschlussvorlage - B/18/0719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt den Umbau Querungsstellen der Melling­hofer Straße zwischen Walterstraße und Essener Straße

 

Finanzielle Mittel in Höhe von 180.000 EUR sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2026 ff. unter der

 

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen

Finanzposition 785200 – AIB-Tiefbaumaßnahmen

 

eingeplant.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

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Bezug

 

A/17/5671 - Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Prüfung geeigneter Maßnahmen, um die Querung der Mellinghofer Straße im Abschnitt Walterstraße bis Essener Straße für Fußgänger sicherer zu gestalten.

 

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Sachverhalt

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen hat mit Antrag vom 04.09.2024 (Drucksache A/17/5671) die Verwaltung gebeten, die Querung der Mellinghofer Straße zwischen der Walterstraße und der Essener Straße auf Möglichkeiten zu prüfen, um sie für Fußgängerin­nen und Fußgänger sicherer zu gestalten, sowie Maßnahmen zu prüfen, den Kfz-Verkehr zur Einhaltung der dort angeordneten Tempo 30 zu bewegen. Im o.g. Abschnitt sind derzeit zwei Querungsstellen vorhanden. Andere Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fuß­gänger, sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zum Beispiel in Form eines Fußgängerüber­weges oder signalisierte Querungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden.

 

Eine Überprüfung der bestehenden Situation zeigt, dass beide Querungsstellen nicht dem heutigen technischen Standard und nicht den aktuellen Anforderungen (zum Beispiel an barrierefreies Bauen) entsprechen. Derzeit sind die Gehwege beidseitig nicht abgesenkt, sodass mobilitätseingeschränkten Menschen, insbesondere Rollstuhlnutzerinnen und -nutzern oder Personen mit Rollatoren, ein unkompliziertes Überqueren der Fahrbahn erheb­lich erschwert wird. Zudem fehlen taktile Elemente, die blinden und sehbehinderten Per­sonen eine sichere Orientierung ermöglichen. Damit wird der Anspruch an eine inklusive und sichere Verkehrsinfrastruktur derzeit nicht erfüllt.

 

Geplant ist, die Kreisinseln mit hellen Bordsteinen einzufassen, um eine deutliche optische Abgrenzung zur Fahrbahn zu schaffen. Auch die Rinnen zur Wasserführung werden sowohl entlang der Fahrbahnränder als auch im unmittelbaren Bereich der Querungsstelle erneuert.

 

Darüber hinaus werden die Querungsstellen mit kontrastreichen Gestaltungselementen aus­gestattet. Die unterschiedlichen Farb- und Materialkontraste ermöglichen es Menschen mit eingeschränkter Sehkraft, die Querungsstelle leichter zu erkennen und sicher zu nutzen. Ergänzend werden taktile Elemente – insbesondere Tastborde und entsprechende Leit­elemente – eingebaut, sodass auch Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen die Mellinghofer Straße selbstständig und sicher queren können.

 

Die Gehwegbefestigungen links und rechts der Querungsstellen werden künftig mit hellem Pflaster ausgeführt. Der Einsatz von Ökopflaster scheidet auf Grund der geringen flächen­mäßigen Bestandteile aus. Auch die Inselköpfe erhalten eine helle Pflasterung. Insgesamt entsteht dadurch ein deutlich besser wahrnehmbares, kontrastreiches und sicheres Gesamt­bild.

 

 

Ebenfalls sollen beide Querungsstellen in der Länge und Breite an die heutigen technischen Vorgaben angepasst werden. Während die vorhanden Querungsstellen nur eine Länge von 7,39 m und 6,90 m, sowie einer Breite von lediglich 2,03 m haben, werden die zukünftigen Querungsstellen eine Länge von 8,40 m und eine Breite von 2,50 m haben. Die Breite der Querungsstellen können im Straßenraum durch Kompensation auf Seiten der Fahrbahn­breiten aufgefangen werden. Die konkreten Planungen sind der Anlage 1 und 2 zu entneh­men.

 

Die baulichen Veränderungen führen zu einer spürbaren Verbesserung der Barrierefreiheit und erhöhen zugleich die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Die Umbaumaßnahmen an den Querungsstellen bewirken eine spürbare Quali­tätssteigerung im Sinne der Barrierefreiheit, der Verkehrssicherheit und der Nutzerfreund­lichkeit. Die Querung der Mellinghofer Straße wird dadurch einfacher, sicherer und für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer deutlich komfortabler gestaltet.

 

Eine Messung der Fahrzeuggeschwindigkeiten wurde im Zeitraum von 03.02.2026 bis 08.02.2026 durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass 85 % der Verkehrsteilnehmenden etwa 33 km/h gefahren sind. Die Wahrnehmung, dass die angeordnete Höchstgeschwindigkeit häufig überschritten wird, konnte auf Grundlage dieser Daten nicht bestätigt werden. Eine Auswertung der Messergebnisse legt daher nahe, dass weitere Maßnahmen zur Reduzie­rung der Geschwindigkeit derzeit nicht erforderlich sind.

 

Die Erneuerung der Querungsstellen an der Mellinghofer Straße in Höhe der HS-Nr. 64 und im Bereich der Rudolfstraße haben keine klimatischen Auswirkungen. Die Querungsstellen werden nur erneuert. Die vorhandenen Flächen bieten keine Möglichkeit der Bepflanzung oder Begrünung.

 

Finanzielle Mittel in Höhe von 180.000 EUR sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2026 ff. unter der Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – AIB Tiefbaumaßnahmen eingeplant.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

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Anlagen

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