Beschlussvorlage - B/18/0716

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Anordnung einer Hinweisbeschilderung „Einmündung freihalten“ im Einmündungsbereich Schlägelstraße / Grenzstraße.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 250 EUR (brutto) geschätzt und sind durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO im Haushaltsjahr 2026 abgedeckt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff.

 

 

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Bezug

 

A/18/0552 – Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Ergänzende Beschilderung an der Einmündung Schlägelstraße auf die Grenzstraße

 

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Sachverhalt

 

Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie die Ausfahrt­situation aus der Schlägelstraße in die Grenzstraße verbessert werden kann.

 

Die Grenzstraße weist im betreffenden Abschnitt eine hohe Verkehrsbelastung auf. In Fahrt­richtung Osten kommt es während der Rotlichtphasen regelmäßig zu Rückstauerschei­nungen. Die Situation wird durch den kurvigen Straßenverlauf zusätzlich verschärft, da die­ser die Übersichtlichkeit im Einmündungsbereich erheblich einschränkt.

 

Im Rückstaufall wird der Einmündungsbereich der Schlägelstraße durch wartende Fahr­zeuge auf der Grenzstraße blockiert, sodass die Ausfahrt aus der Schlägelstraße erheblich erschwert wird (vgl. Abbildung 1).

 

Abbildung 1: Rückstau im Einmündungsbereich (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Der im Antrag angeregte Zusatz „Bei Rot hier halten“ würde die Markierung einer Haltlinie erfordern, an der Fahrzeuge bei Rotlicht verbindlich anhalten müssten, ohne an das voraus­fahrende Fahrzeug heranrücken zu dürfen. Dadurch bliebe der davor liegende Bereich un­abhängig vom tatsächlichen Verkehrsablauf ungenutzt, sodass Stauraum verloren ginge. Weiterhin bedingt dies eine Anpassung der Signalsteuerung mit den damit verbundenen Aufwendungen. Vor diesem Hintergrund wird diese Regelung nicht weiterverfolgt.

 

Zur Verdeutlichung des freizuhaltenden Einmündungsbereichs ist stattdessen die Anordnung einer Hinweisbeschilderung „Einmündung freihalten“ unterhalb des Verkehrszeichens 306 (Vorfahrtstraße) vorgesehen. Das Hinweisschild stellt einen unmittelbaren Bezug zur ört­lichen Verkehrssituation her und dient der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden für die bestehende Rechtslage gemäß § 11 Abs. 1 StVO. Der Hinweis ermöglicht ein situatives Heranrücken, ohne die Einmündung zu blockieren, und bewahrt den vorhandenen Stauraum.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 250 EUR (brutto) geschätzt und sind durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO im Haushaltsjahr 2026 abgedeckt.

 

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Anlagen

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