Berichtsvorlage - M/18/0667

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Sachverhalt

Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse zu den Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr werden nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP im gemäß kommunaler Regelungen zuständigen Gremium der jeweiligen Belegenheitskommune gefasst. Die Fachausschüsse der anderen Kommunen erhalten die Unterlagen zur Kenntnis. Dies erfolgt mit dieser Berichtsvorlage gebündelt. Zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss bedürfen die GFNP-Änderungen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

 

Folgende Verfahrensbeschlüsse zu den laufenden GFNP-Änderungen werden im Zeitraum April 2026 in den jeweiligen Belegenheitskommunen gefasst:

 

  •           Beteiligungsbeschluss 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord in Bochum:

 

Der Ausschuss für Planung und Grundstücke der Stadt Bochum nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis und beschließt die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord.

In Bochum besteht Bedarf an qualitativ hochwertigem Wohnraum sowie an zusätzlichen verfügbaren Gewerbeflächen. Diesem Bedarf soll unter anderem durch die städtebauliche Entwicklung neuer Bauflächen im Bereich südlich des Bahnhofs Wattenscheid entsprochen werden.

 

Die Fläche „Wilhelm-Leithe Weg Nord“ ist Bestandteil des Baulandentwicklungsvorhabens „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“, welches zusätzlich die Teilbereiche Fritz-Reuter-Straße Nord und Süd inkl. des Bahnhofs sowie den Wilhelm-Leithe-Weg Süd umfasst. Für den Teilbereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 13.04.2021 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1008 – Wilhelm-Leithe-Weg Nord – gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist es u.a., die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete, städtebaulich verträgliche, gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Die räumliche Nähe zum Zentrum in Wattenscheid, die Anbindung an die Autobahn A 40 sowie zum Bahnhof Wattenscheid bieten hierfür gute Voraussetzungen. U.a. ist vorgesehen, den südöstlichen Teil des Bebauungsplanes als Wohngebiet festzusetzen.

 

Im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) wird dieser Bereich etwa zur Hälfte als Gewerbliche Baufläche (westlicher Teil) und etwa zur Hälfte als Gemischte Baufläche (östlicher Teil) dargestellt. Die gewünschte Festsetzung eines Wohngebietes lässt sich aus dieser Darstellung nicht entwickeln. Der GFNP soll daher geändert werden.

 

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht grundlegend geändert.

 

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung mit dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft beendet und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.

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Anlagen

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