Beschlussvorlage - B/18/0646
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr:
Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Ände-rungsverfahren 62 BO VfL-Talentwerk in Bochum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.05.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
18.05.2026
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung 62 BO VfL-Talentwerk des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Sachverhalt
Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss.
Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss wurden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den jeweils zuständigen Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft gefasst: In der Stadt Oberhausen wurden der Aufstellungsbeschluss im Rat der Stadt am 18.11.2024 und der Beteiligungsbeschluss im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 27.03.2025 gefasst.
Erläuterung zum Änderungsverfahren
Der Fußballnachwuchs des VfL Bochum 1848 wird seit den 1990er Jahren durch das VfL-Talentwerk ausgebildet und gefördert. Die Nachwuchsarbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung und soll weiter intensiviert werden. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Intensivierung des Trainings- und Spielbetriebes vorgesehen.
Erste Maßnahmen lassen sich bereits auf der Grundlage des § 31 BauGB realisieren, für den überwiegenden Teil sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1046 – VfL-Talentwerk – die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der GFNP stellt den Bereich, für den die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehen ist, als Grünflächen, teilweise mit der besonderen Zweckbestimmung Sportanlagen, dar. Für die beabsichtigte Entwicklung ist daher parallel zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes eine Änderung des GFNP erforderlich.
Zunächst war vorgesehen, den gesamten GFNP-Änderungsbereich mit Ausnahme der Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge in einem Umfang von 13,8 ha als Sonderbaufläche darzustellen. Aufgrund von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung u.a. vom Regionalverband Ruhr (RVR), Referat 11 – Freiraumentwicklung und Landschaftsbau und der Autobahn GmbH wurde die zusätzliche Darstellung von Bauflächen auf 9,4 ha reduziert und der nördliche Teil des GFNP-Änderungsbereiches als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen dargestellt. Damit ist dort nur noch die Anlage von Naturrasenplätzen möglich. Hierdurch kann eine Beeinträchtigung des Freiraumes, insbesondere der Waldflächen, weitestgehend vermieden und insbesondere die Funktion der Fläche für den Regionalen Grünzug und die kommunale Grünverbindung erhalten werden.
Im weiteren Verfahren wurden Begründung und Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.
Weiteres Verfahren
Mit dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Danach wird es beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
532,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
316,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
955,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
756,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
586,8 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
337 kB
|
