Beschlussvorlage - B/18/0644
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr:
Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 30 BO An der Papenburg / Berliner Straße in Bochum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.05.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Sachverhalt
Mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) wurde der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Der GFNP stellt gem. § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.
Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 30 BO wurde nach der Überleitung als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss.
Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss wurden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den jeweils zuständigen Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft gefasst: In der Stadt Oberhausen wurden der Aufstellungsbeschluss im Rat der Stadt am 18.12.2017 und der Beteiligungsbeschluss im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 15.05.2025 gefasst.
Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 02. Mai bis 02. Juni 2022 statt. Die förmliche Beteiligung sowie die Veröffentlichung fanden vom 20. Oktober bis 20. November 2025 statt.
Erläuterung zum Änderungsverfahren
Die Entwicklung des Areals An der Papenburg / Berliner Straße bildet einen Teilbaustein im Gesamtentwicklungsprozess zur „Baulandentwicklung Südliche Innenstadt Wattenscheid“. Dieser umfasst neben Maßnahmen der Stadterneuerung im Bereich Wattenscheid-Mitte weitere Projekte und Flächenentwicklungen.
Der GFNP-Änderungsbereich An der Papenburg / Berliner Straße wird derzeit überwiegend als Freiraum (Grünfläche, teilweise mit der besonderen Zweckbestimmung Sportanlage bzw. Friedhof) dargestellt. Hiervon bereits baulich genutzte Bereiche an der Dr.-Eduard-Schulte-Str. und nördlich der A 40 sollen maßvoll ergänzt und planungsrechtlich als Wohnbau- bzw. Gemischte Bauflächen dargestellt werden.
Ursprünglich war vorgesehen, die Fläche des ehem. Sportplatzes an der Berliner Straße als Wohnbaufläche darzustellen und mit Priorität zu entwickeln. Hierfür wurde Mitte 2022 ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt, welches jedoch lediglich den Beitrag eines einzelnen Investors generieren konnte. Aufgrund der allgemein angestiegenen Baukosten zog der Investor auch dieses Angebot später zurück.
Am 10.10.2024 hat dann der Rat der Stadt Bochum den Bedarf für eine Gesamtschule in Wattenscheid festgestellt. Aufgrund der integrierten Lage und guten Anbindung an die Innenstadt und den ÖPNV wurde die Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Berliner Straße als Standort für eine Gesamtschule empfohlen und das Ziel der Wohnbaulandentwicklung für diesen Bereich aufgegeben. Die nicht mehr genutzten, brachgefallenen Sportplatzanlagen können so einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche – Bildung – erforderlich. Die Bezirksmusikschule Wattenscheid soll in die künftige Gesamtschule integriert werden.
Ökologisch wertvolle zentral gelegene Freiraumbereiche sollen erhalten und durch geeignete Maßnahmen ökologisch aufgewertet werden.
Bei dem Verfahren wurden Begründung und Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.
Weiteres Verfahren
Mit dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Danach wird es beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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574,1 kB
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317,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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823,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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405,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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549,7 kB
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